Testament von Mutter

18. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
OliverS123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament von Mutter

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hätte mal eine Frage bezüglich einem Testament.
Es wurde ein Notarielles Testament mit meiner Mutter verfasst wo mein Bruder und ich die Erben sind.
Es geht um folgendes, es sind ein Einfamilienhaus sowie eine weitere Haushälfte zu vererben.
Im Testament steht das mein Bruder das Einfamilienhaus bekommt und ich die andere Haushälfte. Das Einfamilienhaus wurde mit einem Wert von 180000 Euro im Testament nieder geschrieben und die Haushälfte mit 40000 Euro (Die Haushälfte ist sehr alt und Renovierungsbedürftig). Mein Bruder soll mir den Differenzbetrag ausbezahlen der ja dann 70000 Euro wäre. Soweit alles gut, das Testament wurde vor acht Jahren erstellt da war der Immobilien Preis nicht so gut. Nun habe ich das Haus und die Wohnung schätzen lassen, beides hat Natürlich eine Wertsteigerung erhalten, das Haus 350000 Euro und die Wohnung 55000 Euro. Sprich differenzBetrag wäre jetzt 147500 Euro also fast das doppelte.
Sind die werte im Testament Maasgebend oder der aktuelle Wert? Was soll ich tun ist anfechten eine Alternative oder welche möglichkeiten gibt es noch?

Ich würde mich über eure Antworten, Tipps und Hilfe sehr freuen.

Gruß Oliver

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

lebt Deine Mutter noch?


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OliverS123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Mutter lebt noch, hatte leider die Demenz-Alzheimer somit nicht mehr ganz zurechnungsfähig..

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

quote:
Mein Bruder soll mir den Differenzbetrag ausbezahlen...


Wo liegt das Problem? -> Auslegung

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Da deine Mutter noch lebt, hat momentan niemand einen Anspruch.

Vererbt wird der Nachlass, der zum Zeitpunkt des Todes (noch) vorhanden ist.

Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkit des Todes. Der im Testament angegebene Wert dient lediglich der Kostenberechnung für die Gebühren des Notars.

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ohne das Testament gelesen zu haben, würde ich cruncc1 nicht zustimmen wollen. aber seine Interpretation ist recht wahrscheinlich.
Es käme auf den Wortlaut an. Wenn da nämlich steht "hat als Ausgleich 70000€ zu zahlen", dann ist das tatsächlich so.

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#6
 Von 
OliverS123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die antworten, mir ist schon etwas leichter geworden.
Problem ist nicht die Ausgleichszahlung, sondern die Höhe die im Testament steht, da dieser Wert ja nicht mehr aktuell ist. Wenn der Wert fallen würde dann würde wahrscheinlich mein Bruder auch nicht damit einverstanden sein. Jetzt ist die frage wie der wortlaut im Testament ist malschauen ob meine Mutter mich es nochmal lesen lässt.

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