Testament vom Notar/Anwalt oder nicht ?

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mimilein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament vom Notar/Anwalt oder nicht ?

Hallo,

ich hätte nicht gedacht, dass ich mich mal darum kümmern muss aber mein Schwager pocht z.Zt. darauf dass meine Schwiegermutter ihr Testament ordentlich macht und jeder seinen Anteil bekommt und sie ihre Beerdigungskosten selbst übernehmen soll. Ich bin sehr über das Verhalten entsetzt. Nun habe ich mal Internet gesurft wie die Sachlage bei meinem Mann und mir aussieht.

Wir (beide deutsch) haben in Deutschland nach deutschen Recht geheiratet und leben seit 15 Jahren im Ausland. Wir haben keinen Vertrag und leben in der Zugewinngemeinschaft. Wir haben keine gemeinsamen Kinder. Ich habe eine volljährige Tochter aus erster Ehe welche in Deutschland lebt.

Mein Mann und ich sind immer davon ausgegangen, dass wenn im Falle meines Todes er mit meiner Tochter teilen muss. Sollte er sterben, ich alles erbe.
Dies ist wohl nicht richtig was ich nun im Internet herausgefunden habe. Seine Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten hätten ebenfalls einen Erbanspruch.

Wir möchten nun gerne ein Testament machen wo wir (mein Mann und ich) uns gegenseitig als Erben einsetzen.

Meine Frage nun: Ist es zwingend notwendig, dass wir das bei einem Notar oder Anwalt (in Deutschland) machen lassen müssen ? Wenn ja, kann ich meinem Mann eine Vollmacht geben, dass er in meinem Namen dies macht?
Können wir nicht handschriftlich selbst ein Testament verfassen ?

Ich danke vorab für die Antworten.

Gruß

Mimi

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zunächst einmal wäre zu klären, weches Recht in Deinem Fall überhaupt anzuwenden ist. Nicht in jedem Staat richtet sich das anzuwendende Erbrecht wie in Deutschland nach der Staatsangehörigkeit. Nur wenn im Wohnsitzstaat auch das Staatsangehörigkeitsprinzip gilt, dann ist alleine deutsches Recht anwendbar. Andernfalls kann es sogar sein, dass dass sowohl deutsches Erbrecht als auch das Erbrecht des Wohnsitzstaates zu beachten ist. Daneben ist zu beachten, dass aufgrund einer neuen EU-Verordnung wahrscheinlich ab 2015 auch in Deutschland das Wohnortprinzip eingeführt wird.

Die nachfolgende Antwort bezieht sich nur auf aktuelles deutsches Erbrecht.

Ein Testament kann danach auch handschriftlich verfasst werden und es ist ein gemeinsames Testament beider Ehegatten möglich. Ein typisches Ehegattentestament ist das sog. "Berliner Testament".

quote:
aber mein Schwager pocht z.Zt. darauf dass meine Schwiegermutter ihr Testament ordentlich macht und jeder seinen Anteil bekommt und sie ihre Beerdigungskosten selbst übernehmen soll.


Falls die Schwiegermutter bereits verwitwet ist, erben ohne Testament die Kinder zu gleichen Teilen. Auch das Gesetz sieht bereits vor, dass die Beerdigung aus dem Nachlass bezahlt wird. Falls keine davon abweichende Regelung durch die Schwiegermutter getroffen werden soll, ist ein Testament nicht unbedingt erforderlich.

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