Testament - Wie werden die Werte vom Noter berechnet und kontrolliert?

26. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Carla7
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament - Wie werden die Werte vom Noter berechnet und kontrolliert?

Guten Tag,

mein Ehemann und ich (kinderlos) möchten ein notarielles,gemeinschaftliches Testament machen.

1 bezahltes 2-Fam Haus, gehört beiden.
1 Eigentumswohnung, gehört beiden.
1 Wohnhaus mit Einliegerwohnung, gehört meinem Mann und geht auch an seine Eltern zurück, sollte er "Vorversterben".

Einige Ersparnisse, Hausrat und 2 Autos.

Wie werden die Werte vom Noter berechnet und kontrolliert.
Gibt es Verhandlungsspielraum, ohne unverschämt zu sein?
Was wird wie bei den Gesprächen beim Notar verhandelt.

Kauf der ETW und des Hauses wurde bei dem selben Notar beurkundet.

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da reicht ja ein einfaches Berliner Testament.

Das kann man im Prinzip auch ohne Notar erstellen.

@HeiCal
Bzgl. der ETW im Bezug auf die Eltern muss m.E. nichts geregelt werden.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Da die beiden keine Kinder haben, treten doch eventuell dann noch lebende Elternteile (oder Geschwister) in die Erbreihenfolge mit ein, die man doch auch nicht "enterben" kann, oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nur die Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch. Der ist aber gesetzlich geregelt und muss nicht noch gesondert im Testament erwähnt werden.

Geschwister können vollständig enterbt werden.

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