Guten Tag,
mein Ehemann und ich (kinderlos) möchten ein notarielles,gemeinschaftliches Testament machen.
1 bezahltes 2-Fam Haus, gehört beiden.
1 Eigentumswohnung, gehört beiden.
1 Wohnhaus mit Einliegerwohnung, gehört meinem Mann und geht auch an seine Eltern zurück, sollte er "Vorversterben".
Einige Ersparnisse, Hausrat und 2 Autos.
Wie werden die Werte vom Noter berechnet und kontrolliert.
Gibt es Verhandlungsspielraum, ohne unverschämt zu sein?
Was wird wie bei den Gesprächen beim Notar verhandelt.
Kauf der ETW und des Hauses wurde bei dem selben Notar beurkundet.
Danke
Testament - Wie werden die Werte vom Noter berechnet und kontrolliert?
26. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 26. Februar 2006 | 17:13
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament - Wie werden die Werte vom Noter berechnet und kontrolliert?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2006 | 14:44
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 355x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. Februar 2006 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Da reicht ja ein einfaches Berliner Testament.
Das kann man im Prinzip auch ohne Notar erstellen.
@HeiCal
Bzgl. der ETW im Bezug auf die Eltern muss m.E. nichts geregelt werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Februar 2006 | 22:16
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Da die beiden keine Kinder haben, treten doch eventuell dann noch lebende Elternteile (oder Geschwister) in die Erbreihenfolge mit ein, die man doch auch nicht "enterben" kann, oder sehe ich das falsch?
#4
Antwort vom 28. Februar 2006 | 09:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Nur die Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch. Der ist aber gesetzlich geregelt und muss nicht noch gesondert im Testament erwähnt werden.
Geschwister können vollständig enterbt werden.
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