Testament Pflichtanteil - Anfechtung?

15. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
123fragende123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Testament Pflichtanteil - Anfechtung?

mein Vater ist dieses Jahr im Januar verstorben und letzte Woche wurde das Testament eröffnet.

Die Situation ist folgende:
- er hinterlässt 2 Kinder aus erster Ehe, davon bin ich eins
- und eine neue Ehefrau

Er hatte eine Krankheit, die in nicht mehr sehr geschäftsfähig gemacht hat, an dieser ist er auch verstorben.
Jetzt hat er ein Jahr vorher im Januar (2010) ein Testament mit sein Frau gemacht, indem er sie als Alleinerbin einsetzt und falls etwas nach ihrem Tod überbleibt, können wir dies erben.. (ein Gemeinschaftstestament.)

Ich möchte dieses Testament gerne anfechten, weil mein Vater mir immer Unterhaltgeld gezahlt hat, mich immer unterstützt hat.

Außerdem hat er einmal zu meinen Großeltern gesagt hat, das er nicht möchte, dass der Sohn von seiner neuen Frau seine Guthaben erbt. Weil dieser von seinem eigenen Vater und der Oma, sowie schon ein Haus erbt.

Naja, auf jeden Fall hat er mir immer Unterhalts- und Taschengeld gezahlt, bis seine Frau im Januar seine Bankkonten übernommen hat.
Die hat sie nicht offiziell getan, aber er wollte mir z.B. einmal Geld überweisen mit mir zusammen und das ging nicht, weil sie seine Kontokarte versteckt hatte und er sie nicht gefunden hat.
Sie hat mir einen Monat gar nichts überwiesen und mein Vater meinte zu mir, als ich ihn darauf angesprochen habe, er weiß nicht was damit ist.

Daraufhin bin ich im April zum Jugendamt gegangen und seine Frau hat dort angerufen und auch alles geregelt.
Sie wurden aufgefordert Einkommensunterlagen abzuschicken, aber das habe sie nicht getan. Ich hätte vor Gericht müssen, aber das habe ich unterlassen, weil mein Vater sehr krank war und ihn das noch mehr belastet hätte.

Er selber wollte mir auch Geld für ein Auslandsjahr dazu geben, aber seine Frau hat mir nicht überwiesen.

Beweisen kann ich folgendes:
- die Unterhaltszahlung die im selben Monat im dem auch das Testament erstellt wurde, gar nicht stattfand und die darauffolgenden Unterhaltszahlungen die herabgesetzt wurden von ihr. (Per Kontoauszüge und Bankdaten)
- die Frau hat ein Ärtztliches Gutachten eingeschickt, dass mein Vater nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten usw. zum Jugendamt, das war im April oder Mai.
(er war von ende juli 2009 bis ende juli 2010 krankgeschrieben und hat fast dasselbe verdient wie vorher)
-Die Unterlagen beim Jugendamt und die Gespräche mit den Leuten vom Jugendamt, das mein Vater dies nicht mehr selber geregelt hat.
- man kann sein Konto einsehen, und daran eventuell feststellen, dass er nicht mehr selber über sein Geld verfügt hat.

Ich könnte mich mal mit seinem Artzt unterhalten..
Außerdem hab ich guten Kontakt zu seinen Eltern, besten Freunden.., die eventuell bezeugen können, dass er nicht mehr sehr geschäftsfähig war bzw. nicht mehr stark genug sich gegen seine Frau durchzusetzen..
er hat z.b. meinen großeltern erzählt, dass er eine sehr hohe abfindung bekommen hat, und seine Frau sich davon ein neues Auto gekauft hat.
mein Vater hätte mir immer etwas hinterlassen zum Studieren, wenn er mit seinem Tod so schnell gerechnet hätte oder gesundheitlich noch in voller Verfassung gewesen wäre.

Es ist eine komplizierte Situation.

Was meint ihr, reichen diese Gründe für eine Testamentsanfechtung aus? Wie stehen meine Chancen, dass Testament anzuzweifeln?

Vielen Dank an jeden der sich die Mühe macht dies zu lesen, und zu beantworten!
=)


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-- Editiert am 15.03.2011 23:46

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Ich möchte dieses Testament gerne anfechten, weil mein Vater mir immer Unterhaltgeld gezahlt hat, mich immer unterstützt hat.
Worin sollte hier denn ein Anfechtungsgrund bestehen?
Wenn du noch unterhalteberechtigt bist, kannst du jetzt Halbweisenrente beantragen.
quote:

Außerdem hat er einmal zu meinen Großeltern gesagt hat, das er nicht möchte, dass der Sohn von seiner neuen Frau seine Guthaben erbt.
Dieser Sohn erbt doch auch gar nichts.
quote:

Was meint ihr, reichen diese Gründe für eine Testamentsanfechtung aus?
nein

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

Ich schließe mich dem Vorschreiber an. Gründe für eine Anfechtung sind überhaupt nicht ersichtlich.

Was soll eigentlich

quote:
dass er nicht mehr sehr geschäftsfähig war


bedeuten?

Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung war das doch wohl noch anders.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

Hier wäre übrigens zu empfehlen, jetzt den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, ob und was einmal übrig sein sollte, ist ja wohl kaum abzusehen, damit kann auch kaum gerechnet werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Zuerst einmal solltest du zwei Dinge trennen: Unterhaltsanspruch und Erbe.
Wenn du einen Unterhaltstitel hast, dann kann es sein, dass die Erbin verpflichtet wird, aus dem Erbe heraus diese Unterhaltspflichten weiter zu erfüllen.

Dein Erbe: Wenn seine Frau Alleinerbin ist, dann erhälst du (und dein Geschwisterkind) immer noch die Hälfte vom ganzen Erbanspruch, dass sind in diesem Falle 12,5 %. Du musst die Erbin anschreiben und um Zahlung innerhalb von 4 Wochen bitten. Pflichtteilsansprüche sind immer in bar zu zahlen - und ich glaube die Frist ist 4 Wochen. Auf die Abfindung und die "Schenkung" besteht ggf. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Das Testament anzufechten könnte nach hinten losgehen. Beweis erst einmal, dass dein Vater genau an dem Tag der Erstellung nicht mehr geschäftsfähig war - das ist immer sehr problematisch. Und moralische Aussagen sind immer so eine Sache.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
dann erhälst du
Es wird zwar immer wieder darauf hingewiesen, dass erhalten mit dem Hals oder dem Halsen nichts zu tun hat, allerdings scheint das nicht überall anzukommen.
quote:

und ich glaube die Frist ist 4 Wochen
Nein, es gibt dafür gar keine vorgeschriebene Frist. Zunächst einmal bedarf es allerdings einer Auskunft der Erbin in Form einer Nachlassaufstellung, bevor man den Pflichtteilsanspruch beziffern kann.

Hier wäre die Beauftragung eines Anwaltes zu empfehlen.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
123fragende123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

danke, für eure antworten, dass hilft mir schon mal etwas weiter!

Zu seiner Krankheit lässt sich sagen, das er geistig nicht mehr ganz klar war. Er litt unter einer bestimmten Form von Parkinson, bei der das Gehirn abbaut und in seinem Fall war das schon sehr stark. Ich kann nicht ganz genau beurteilen wie stark. Aber z.B. hab ich ihn äfter mal zum Ergotherapeuten begleitet und wir haben uns über die Krankheit unterhalten, und er meinte, dass mein Vater nicht mehr vollständig in der Lage ist alles zu verstehen. Das war allerdings im Juni.

Ich glaube, dass erste was ich tun werde ist mich einmal mit seinem Ergotherapeuten zu unterhalten.
Wenn mir sein Therapeut sagt, er hielt in noch dazu in der Lage vollstständig zu verstehen was er dort unterschreibt, dann unterlasse ich das...
Der hat sich nach jeder Stunde ein paar Sachen aufgeschrieben.

Aber er ist wirklich so gewesen, dass er seine Sachen damals schon nicht mehr selber unter Kontrolle hatte, sondern seine Frau alles finazielle geregelt hat.

Er wollte mir z.B. einmal Geld zum Auslandsjahr zugegeben 300 Euro und als ich später dann seine Frau angeschrieben habe, hat sie nicht geantwortet.

Vielen Dank, für eure Kommentare und Tipps!

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