Testament Haus Erbe ohne Grundstück

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
bolonkafranzuska
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Testament Haus Erbe ohne Grundstück

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Oma besaß ein Grundstück mit Haus. Sie hatte eine Tochter. Meiner Oma Ihr Ehemann ( bereits vor über 20Jahren eingeschlafen) hatte aus erster Ehe einen Sohn der ebenfalls bereits eingeschlafen ist. Der Sohn wurde vor seinem Gehen mit ins Grundbuch eingetragen. Des weiteren hat er kurz vor seinem einschlafen noch am Krankenbett quasi seine Freundin geheiratet.
Ins Grundbuch wurden nun eingetragen...
Meine Oma(Ehefrau), Ihre gemeinsame Tochter u der Sohn aus erster Ehe (nun Erbin seine Witwe).
Bevor meine Oma einschlief, hat sie handschriftlich ein Testament geschrieben (auch unterzeichnet) indem sie mir ihr Haus (leider nur das Haus) vermacht.
Nach Aussage des Nachlassgerichtes bin ich nur Vermächtnisnehmerin und müsste jetzt mein Erbe einklagen!!! Ist das korrekt? Meine Mutter ist Alleinerbin und der Anteil meiner Oma bzgl Grundstück geht nun nach Ihrem einschlafen auf meine Mutter über. Der Anteil der Witwe (des ehemaligen Sohnes) bleibt bestehen. Hier steht jetzt die Aufteilung 2/3 u 1/3 im Raum. Wie verhält sich jetzt die Situation, da meine Mutter das Haus samt Grundstück verkaufen will. Kann ich sagen, dass ich nicht möchte, dass das Haus mit Grundstück verkauft wird? Welcher Anteil steht mir laut Testament zu? Müsste Sie mich auszahlen? Hat das Testament überhaupt Gültigkeit? Wer entscheidet wie hoch mein Anteil ist nach dem Verkauf?

Vielen Dank
MfG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Es gibt Fragen, die sind so komplex, dass man sie gleich mit einem Notar / Anwalt besprechen sollte. In Ihrem Falle sehe ich das so

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Bevor meine Oma einschlief, hat sie handschriftlich ein Testament geschrieben (auch unterzeichnet) indem sie mir ihr Haus (leider nur das Haus) vermacht.

Da die Oma nicht Alleineigentümer war, hast du nur einen Anspruch auf den Anteil der Oma.
Zitat:
Nach Aussage des Nachlassgerichtes bin ich nur Vermächtnisnehmerin und müsste jetzt mein Erbe einklagen!!!

Das Vermächtnis musst du gegenüber deiner Mutter geltend machen. Es muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden. Erst wenn diese sich weigert, muss ggf. geklagt werden.
Zitat:
Wie verhält sich jetzt die Situation, da meine Mutter das Haus samt Grundstück verkaufen will.

Deine Mutter kann nicht verkaufen, da sie zwar Alleinerbin der Oma ist, sie aber den Anteil an der Immobilie an dich übertragen muss.
Zitat:
Kann ich sagen, dass ich nicht möchte, dass das Haus mit Grundstück verkauft wird?

Ja. Außerdem müssten die weiteren Eigentümer den notariellen Kaufvertrag ebenfalls unterschreiben.
Zitat:
Welcher Anteil steht mir laut Testament zu?

Der Anteil deiner Großmutter.
Zitat:
Müsste Sie mich auszahlen?

Nein, du hast einen Anspruch auf Übertragung des Anteils an der Immobilie.
Zitat:
Hat das Testament überhaupt Gültigkeit?

Weshalb sollte es nicht gültig sein?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bolonkafranzuska
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo cruncc1, vielen Dank für Ihre Hilfe bisher, ein paar Fragen habe ich dennoch, bzw. sind diese mir unklar.

Zitat:
Da die Oma nicht Alleineigentümer war, hast du nur einen Anspruch auf den Anteil der Oma.

Welchen Anteil?
Im Testament schreibt sie mir Ihr Haus zu (das gehört Ihr), dennoch hat sie zusätzlich im Grundbuch 1/3 des Grundstückes. Die anderen 2/3 gehören je 1/3 meiner Mutter und 1/3 der Witwe (des Sohne aus erster Ehe).
Auf welche Teile habe ich nun Anspruch?

Der Teil des Grundstückes von 1/3 meiner Oma ist auf meine Mutter übergegangen, wie das auch immer geht. Das heißt meiner Mutter gehören nun 2/3 vom Grundstück und 1/3 der Witwe.
*********************************************************************

Zitat:
Wie verhält sich jetzt die Situation, da meine Mutter das Haus samt Grundstück verkaufen will.
Zitat:
Deine Mutter kann nicht verkaufen, da sie zwar Alleinerbin der Oma ist, sie aber den Anteil an der Immobilie an dich übertragen muss.

Den Anteil der Immobilie? Mit Immobilie ist das Haus gemeint oder auch das Grundstück.
Wenn nur das Haus (Immobilie) dann welcher Anteil? Im Testament überträgt meine Oma mir das gesamte Haus oder hat in dem Fall das Testament keine Bewandtnis?

***************************************************************
Zitat:
Welcher Anteil steht mir laut Testament zu?
Zitat:
Der Anteil deiner Großmutter.
Aber welcher genau ist das? Die 1/3 vom Grundstück die nun plötzlich auf meine Mutter übergegangen sind? Ist das rechtens? Und bzgl. Haus? Gibt es da auch Anteile?

******************************************************************

Zitat:
Müsste Sie mich auszahlen?
Zitat:
Nein, du hast einen Anspruch auf Übertragung des Anteils an der Immobilie.

Wenn wir jetzt aber alle einstimmig entscheiden, dass das Grundstück mit Haus (gesamte Immobilie) verkauft wird. Dann müsste mir meine Mutter doch meinen Anteil an der Immobilie auszahlen oder nicht?
Was bringt mir die Übertragung des Anteils der Immobilie, wenn es verkauft wird?
Die Übertragung muss ich dann wo beantragen bzw. erledigen lassen?
Muss das vor dem Kauf passieren?

Wenn mir der Anteil nicht übertragen wird und das Haus samt Grundstück verkauft wird, habe ich dann Pech? Bekomme ich dann meinen Anteil nicht?

********************************************************************
Zitat:
Hat das Testament überhaupt Gültigkeit?
Zitat:
Weshalb sollte es nicht gültig sein?

Weil es nicht notariell abgezeichnet bzw. beurkundet ist, sondern nur handschriftlich von Ihr geschrieben wurde, aber unterzeichnet.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Im Testament schreibt sie mir Ihr Haus zu (das gehört Ihr), dennoch hat sie zusätzlich im Grundbuch 1/3 des Grundstückes. Die anderen 2/3 gehören je 1/3 meiner Mutter und 1/3 der Witwe (des Sohne aus erster Ehe).


Das Haus gehört nicht Deiner Oma. Haus und Grundstück sind untrennbar miteinander verbunden, daher gehörte das Haus Deiner Oma nur zu 1/3, genauso wie das Grundstück. Diesen 1/3-Anteil an Haus und Grundstück erbst Du.

Zitat:
Der Teil des Grundstückes von 1/3 meiner Oma ist auf meine Mutter übergegangen, wie das auch immer geht.


Dann gehörte Deiner Oma das Haus gar nicht. Was der Oma nicht gehört, kann sie auch nicht vererben.

Zitat:
Weil es nicht notariell abgezeichnet bzw. beurkundet ist, sondern nur handschriftlich von Ihr geschrieben wurde, aber unterzeichnet.


Ein vollständig handschriftliches Testament ist ebenfalls gültig.

Sollte für das Haus ein Erbbaurecht bestehen, kann es anders aussehen. Ein Erbbaurecht müsste sich aber aus dem Grundbuch ergeben und bei der hier dargestellten Konstellation kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein Erbbaurecht gab.

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#5
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Deine Beschreibungen hören sich für mich recht merkwürdig an,
Du erbst ein anteiliges Gebaüde, aber das anteilige Grundstück auf dem es steht nicht???
Hat Deine Mutter bereits schriftlich, dass sie Erbin ist?
Auf mündliche Auskünfte des Nachlassgerichtes würde ich mich nicht verlassen, bei uns hat uns das Nachlassgericht monatelang als Erben behandelt, weil wir in der entsprechenden Erbreihenfolge standen, das war für die wohl das bequemste. Erteilte Auskünfte waren schlicht falsch.
Gemäß (handschriftlichem und von Anfang an vorliegendem) Testament wurde schließlich jemand anderes Erbe, weil er 9/10 des Nachlasses bekam, wir nur 1/10. Dabei spielte keine Rolle, dass wir bis dahin fast alles abgewickelt hatten: Bestattung, Informieren von allen möglichen Institutionen etc.)

Geh wenigstens für eine Beratung zum Fachanwalt für Erbrecht. Die gebühr für die erste beratung ist begrenzt und wenn der gut ist, sagt der Dir vorm ersten Termin, was Du alles mitbringen solltest.
Uns hatte das sehr viel gebracht.

Zitat:
von https://www.kanzlei-mohr.de/gebuehren.html
Die Gebühr für eine erste Beratung ist der Höhe nach begrenzt

Für eine Erstberatung ist eine Höchstgebühr von max. 190,00 € netto und für eine Mehrfachberatung eine Gebühr von max. 250,00 € netto gesetzlich festgeschrieben. Diese Gebühren darf der Rechtsanwalt nicht überschreiten, jedoch kann er nach billigem Ermessen diesen Betrag unterschreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bolonkafranzuska
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Der Teil des Grundstückes von 1/3 meiner Oma ist auf meine Mutter übergegangen, wie das auch immer geht.

Dann gehörte Deiner Oma das Haus gar nicht. Was der Oma nicht gehört, kann sie auch nicht vererben.

Meine Mutter ist Alleinerbin laut Nachlassgericht und Sie kann daher zum Grundbuchamt gehen (was Sie getan hat ohne wahrscheinlich das Testament vorzulegen) und den Anteil meiner Oma (der laut Vermächtnis/Testament mir gehört) auf sich überschreiben lassen, was sie offenbar auch getan hat.
Die vom Nachlassgericht sagte mir, wenn sie das Testament/Vermächtnis nicht beim Grundbuchamt vorgelegt hat, können die beim Grundbuchamt nicht wissen das der 1/3 Anteil meiner Oma an mich übergeht. Somit umgeht sie das Testament und das ist strafbar.
Ich müsste nun mit ihr zum Notar und den 1/3 Anteil auf mich überschreiben lassen. Sollte Sie sich weigern, müsste ich klagen. Ist das eine Zivilrechtliche Klage? Wer übernimmt die Anwalts/Gerichtskosten, wenn mir mein Anteil zugesprochen wird? Zahlt jeder selbst seinen Anteil oder zahlt hier der der verloren hat?

Zitat:
Wenn mir der Anteil nicht übertragen wird und das Haus samt Grundstück verkauft wird, habe ich dann Pech? Bekomme ich dann meinen Anteil nicht?

Das Nachlassgericht hat meiner Mutter schriftlich mitgeteilt, dass Sie Alleinerbin ist, wieso bekommt dann die Witwe die auch im Grundbuch steht trotzdem 1/3 und den Teil der Oma (meiner) kann sie auf sich überschreiben lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Meine Mutter ist Alleinerbin laut Nachlassgericht und Sie kann daher zum Grundbuchamt gehen (was Sie getan hat ohne wahrscheinlich das Testament vorzulegen) und den Anteil meiner Oma (der laut Vermächtnis/Testament mir gehört) auf sich überschreiben lassen, was sie offenbar auch getan hat.


Das ist richtig und mir ist durch diese Info gerade ein Licht aufgegangen. Ich hatte die Fragestellung falsch verstanden und gedacht, dass der Mutter bereits 2/3 des Hause vor dem Tod der Oma gehörten.

Zitat:
Somit umgeht sie das Testament und das ist strafbar.


Sie hat das Testament bislang nicht umgangen.

Zitat:
Ich müsste nun mit ihr zum Notar und den 1/3 Anteil auf mich überschreiben lassen. Sollte Sie sich weigern, müsste ich klagen.


Richtig, Du musst mit Deiner Mutter einen notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag abschließen.

Zitat:
Ist das eine Zivilrechtliche Klage?


Ja

Zitat:
Zahlt jeder selbst seinen Anteil oder zahlt hier der der verloren hat?


Derjenige, der verliert, zahlt alles.

Zitat:
Wenn mir der Anteil nicht übertragen wird und das Haus samt Grundstück verkauft wird, habe ich dann Pech? Bekomme ich dann meinen Anteil nicht?


Dann bekommst Du Schadenersatz.

Zitat:
Das Nachlassgericht hat meiner Mutter schriftlich mitgeteilt, dass Sie Alleinerbin ist, wieso bekommt dann die Witwe die auch im Grundbuch steht trotzdem 1/3 und den Teil der Oma (meiner) kann sie auf sich überschreiben lassen?


Ich hatte das so verstanden, dass der Witwe die 1/3 schon vor dem Tod der Oma hatte. Dann darf sie den Teil natürlich behalten.

Es ist rechtlich so, dass das gesamte Erbe zunächst auf den Alleinerben übergeht. Dadurch ist es auch korrekt, dass Deine Mutter zunächst als Eigentümerin des 1/3-Anteils in das Grundbuch eingetragen wurde. Der Alleinerbe muss dann die Vermächtnisse an die jeweiligen Berechtigten übertragen.

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#8
 Von 
bolonkafranzuska
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

So, nachdem mir das ganze jetzt so kopfzerbrechen bereitet hat, bin ich auf die suche nach dem testament gegangen u hab zunächst (leider durch 2 umzüge) momentan nur eine kopie des testaments gefunden.

Im Testament steht folgendes.

"Hiermit vererbe ich meiner Enkeltochter Name ...... mein Grundstück, Haus als Alleinerbin.
Name u Unterschrift..."

Hebelt das jetzt meine Mutter als Alleinerbin aus? Die Sie vom Nachlassgericht benannt wurde?

Was muss Sie mir jetzt beim Grundbuchamt übertragen? Nicht nur 1/3 (und zwar den Anteil meiner Oma) sondern auch Ihren Anteil (da Sie ja mit im Grundbuch eingetragen ist, so wie die Witwe) oder bleibt es dabei das ich jetzt trotz des Wortlautes im Testament nur den 1/3 Anteil meiner Oma an Haus und 1/3 Anteil an Grunstück erbe?

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von bolonkafranzuska):
So, nachdem mir das ganze jetzt so kopfzerbrechen bereitet hat, bin ich auf die suche nach dem testament gegangen u hab zunächst (leider durch 2 umzüge) momentan nur eine kopie des testaments gefunden.

Im Testament steht folgendes.

"Hiermit vererbe ich meiner Enkeltochter Name ...... mein Grundstück, Haus als Alleinerbin.
Name u Unterschrift..."

Hebelt das jetzt meine Mutter als Alleinerbin aus? Die Sie vom Nachlassgericht benannt wurde?

Was muss Sie mir jetzt beim Grundbuchamt übertragen? Nicht nur 1/3 (und zwar den Anteil meiner Oma) sondern auch Ihren Anteil (da Sie ja mit im Grundbuch eingetragen ist, so wie die Witwe) oder bleibt es dabei das ich jetzt trotz des Wortlautes im Testament nur den 1/3 Anteil meiner Oma an Haus und 1/3 Anteil an Grunstück erbe?

Vielen Dank


ich habe keine Ahnung, ob irgendwer auf eine Kopie reagieren muss,
aber offensichtlich hast du das Original gesucht.
Das Original-Testament musst Du sofort ans Nachlassgericht geben!!!
Beim Nachlassgericht müssen nach dem Tod des Erblassers schnellstmöglich alle Testamente abgegeben werden.
Wenn dem Nachlassgericht kein Testament vorliegt, dass Dich begünstigt, erbst Du nix,, sie muss Dir garnichts übertragen.
Was du schreibst, liest sich für mich jetzt so, als hätte das Nachlassgericht Deine Mutter zur Erbin eingesetzt, weil kein Testament vorhanden war und sie die erste in der dann eintretenden gesetzlichen Erbfolge ist.

ob das Deine Mutter als Alleinerbin aushebeln würde , weiß ich nicht, in unserem Fall wurde der Erbe auf diese Weise (vorhandensein eines Testaments, dass jemanden mit dem Löwenanteil des Nachlasses begünstigt) Alleinerbe

PS: die Oma kann dir nur vererben, was ihr gehörte, also ihr drittel, die drittel, die bereits vorher anderen (Witwe, Tochter) gehörten, bleiben denen auch.

-- Editiert von Patience! am 25.06.2018 08:36

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
So, nachdem mir das ganze jetzt so kopfzerbrechen bereitet hat, bin ich auf die suche nach dem testament gegangen u hab zunächst (leider durch 2 umzüge) momentan nur eine kopie des testaments gefunden.


Auch ich bin jetzt irritiert. Ich war davon ausgegangen, dass es eine Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht gegeben hat. Als Ergebnis so einer Testamentseröffnung werden alle darin genannten Personen durch das Nachlassgericht über den Inhalt des Testamentes informiert.

Offenbar liegt dem Nachlassgericht aber gar kein derartiges Testament vor, denn sonst hättest Du ja nicht danach suchen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bolonkafranzuska
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Doch dem Nachlassgericht liegt das Testament (meines Erachtens in Kopie vor) und wurde abgestempelt. Die Info darüber habe ich nur auf Nachfrage bekommen, da meine Mutter ja als Alleinerbin berufen wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Hebelt das jetzt meine Mutter als Alleinerbin aus? Die Sie vom Nachlassgericht benannt wurde?

Nein, nicht unbedingt. Allerdings muss der restliche Nachlass wesentlich höher sein als der dir zugewendete Immobilienanteil.
Zitat:
Was muss Sie mir jetzt beim Grundbuchamt übertragen? Nicht nur 1/3 (und zwar den Anteil meiner Oma) sondern auch Ihren Anteil (da Sie ja mit im Grundbuch eingetragen ist, so wie die Witwe) oder bleibt es dabei das ich jetzt trotz des Wortlautes im Testament nur den 1/3 Anteil meiner Oma an Haus und 1/3 Anteil an Grunstück erbe?

Die Oma kann dir nur den ihr gehörenden Anteil von 1/3 zuwenden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von bolonkafranzuska):
Doch dem Nachlassgericht liegt das Testament (meines Erachtens in Kopie vor) und wurde abgestempelt. Die Info darüber habe ich nur auf Nachfrage bekommen, da meine Mutter ja als Alleinerbin berufen wurde.

Wenn dem Nachlassgericht ein Testament vorgelegt wird, eröffnen die das (das machen die alleine, da ist kein Erbe dabei).
In unserem Anschreiben stand, dass die ohne Prüfung ob das rechtsgültig ist, alle darin Benannten vom ihn betreffenden Inhalt benachrichtigen. Diejenigen, die ohne Testament Erbe geworden wären, bekommen eine Kopie des gesamten Testaments,
heißt, wenn du im Testament benannt bist, hätten sie Dir eigentlich ein Protokoll der Eröffnung mit einer Kopie des Dich betreffenden Abschnitts schicken müssen.
Ich kann dir aber aus Erfahrung bei uns sagen, sie haben in unserm Fall außer den gesetzlichen Erben und einem Enkel (daher kenn ich das mit dem ausschnitt) niemanden angeschrieben,
Deshalb: frag nach beim Nachlassgericht, warum Du kein Protokoll und keine Kopie des Dich betreffenden Teils erhalten hast.

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