Testament Gültigkeit

1. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Testament Gültigkeit

Ist ein Testament immer noch gültig, solange dieser noch nicht vollzogen wird;
oder nur wie lange nach Erbfall und ab Kenntnis des Erben ?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du meinst ein nicht vollstrecktes Testament?
Ansprüche aus einem Erbfall verjähren nach spätestens 30 Jahren.
Ansprüche, die ein Erbe nach Kenntnis des Erbfalls/Testaments stellen kann, verjähren nach drei Jahren (genauer: wenn danach drei volle Kalenderjahre vergangen sind).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Ansprüche, die ein Erbe nach Kenntnis des Erbfalls/Testaments stellen kann, verjähren nach drei Jahren


Wie ist es, wenn die Erbschaftsverteilung, z.B. wegen Firmen-beteiligungen oder Immobilien, nicht innerhalb 3 Jahren vollständig vollzogen (verteilt /ausgezahlt) werden kann.
Sind die Ansprüche auf die weiteren Verteilungen restlichen Erbschaften dann verjährt ? Wem gehört dann
dieser Rest ?

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Hallo,

Hier kann man eigentlich nichts Gescheiteres sagen als "Es kommt darauf an". Ansprüche aus Vermächtnissen werden anders behandelt als Herausgabeansprüche wegen Eigentums (als Erbe). Außerdem gibt es noch Maßnahmen, mit denen man die Verjährung hemmen kann.

Gruss

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ja, das ist zu schwammig gefragt.
Was meint "Erbschaftsverteilung" zum Beispiel? Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, so sollte diese sich zwr auseinandersetzen, muss das aber nicht und hat dementsprechend auch keine Fristen zu beachten.

Beispiel: Erbengemeinschaft aus zwei Brüdern erbt Grundstück.
Dann kann noch 40 Jahre lang der Erblasser im Grundbuch stehen, da ist nur ds Grundbuch nicht berichtigt, aber das Erbe ist angetreten.

Gegenbeispiel: dieselbe Erbengemeinschaft als Erben, das Grundstück wurde allerdings tetamentarisch der Schwester der beiden Brüder vermacht.
Dann muss die Schwester, wenn die Brüder nichts tun, das Haus von ihnen fordern, sonst ist diese Forderung ("Herausgabeanspruch")irgendwann verjährt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen