Testament Formulierung der Auszahlung

10. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
anka11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Testament Formulierung der Auszahlung

Guten Tag,

Unsere Mutter möchte im Todesfall Ihre Kinder folgendermaßen bedenken.

Sohn :elterliches Haus
Tochter 1 Eigentumswohnung
Tochter 2 150 000 €

Zur Zeit besitzt die Mutter 30 000€ und eine Lebensversicherung über 10-13 000 €(je nach Auszahlungszeitpunkt)
Da meine Mutter Mieteinnahmen und eine gute Rente bezieht würde ihr Barvermögen vermutlich weiter anwachsen.

Tochter 2 soll im Todesfall das Geld aus der Versicherung bekommen+ das Barvermögen.
Den Rest bis auf 150 000€ sollen die verbleibenden Kinder auszahlen.
SO WÜRDEN WIR ES AM LIEBSTEN FORMULIEREN:
T2 erbt das Barvermögen + die Lebensversicherung und wird von den anderen Kindern zu gleichen Teilen ausgezahlt bis zur Gesamzsummen von 150 000€.

Oder müssen wir feste Summen eingeben die sich nach den jetzigen Werten richten und immer wieder das Testament angleichen.
Also: T2 erbt 40 000 € und wird zu je 55 000€ von den Geschw. ausgezahlt.

vielen Dank



Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Man muss keine festen Werte angeben. Davon würde ich sogar abraten, da ja gar nicht genau bekannt ist, wie hoch der Nachlass im Todesfall ist. Schließlich kann die Mutter z.B. zum Pflegefall werden un gar kein Barvermögen mehr im Todesfall haben. Solche Fälle sollte man auch bedenken.

Dennoch halte ich die von Dir gewählte Formulierung für unglücklich, da sie nicht eindeutig ist.

1. Die Formulierung kann auch so interpretiert werden, dass die beiden anderen Kinder je 75.000€ zahlen müssen, unabhängig von der Höhe des Barvermögens.

2. Das Risiko, dass die Mutter ihr Vermögen verliert und die Chance, dass sich das Vermögen der Mutter erhöht liegt nur bei Sohn und Tochter 1. Tochter 2 erhält in jedem Fall 150.000€. Ist das so gewollt?

3. Wertveränderungen der Immobilien werden nicht berücksichtigt. Ist das so gewollt?

4. Was ist, wenn der Extremfall eintritt, dass die Mutter die Immobilien verkaufen muss? Ein Pflegeplatz kann leicht mehrere tausend Euro pro Monat kosten. Dieser muss zunächst aus dem Vermögen der Mutter gezahlt werden. Auch so einen Fall sollte man bedenken. Im Extremfall wäre Tochter 2 dann Alleinerbin.

Daher folgender Vorschlag:
Meine Kinder sollen zu gleichen Teilen erben mit folgender Maßgabe:
Sohn erhält das Haus. Tochter 1 erhält die Eigentumswohnung. Tochter 2 erhält das übrige Vermögen.
Sohn und Tochter 1 leisten Ausgleichszahlungen an Tochter 2 in Höhe des den Erbteil übersteigenden Wertes der Immobilien.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anka11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie haben recht es ist schon sehr kompliziert.

Die Risiken haben wir noch gar nicht bedacht.

Die Summe sollte seit je her 150 000 EU bzw früher 300 000DM betragen.
Was etwas weniger vom Wert wäre als das Haus und etwas mehr als die Wohnung.
Das jeder genau das selbe bekommt ist nicht vorgesehen.
Wertveränderung der Immobilien müssen nicht berücksichtigt werden.

Andererseit bezieht sich die Summe schon auch auf das Erbe der anderen Geschwister.
Sollte das Haus oder die Wohnung verkauft werden müssen,
würde sich die gesamte Regelung ändern.

Ein Pflegefall könnte aber auch bedeuten das das Testament nicht mehr geändert werden kann.


Es ist sehr nett das sie uns auf das Risiko hingewiesen haben.

Ihr Vorschlag würde das Risiko zwar abwenden wäre aber nicht das was wir wolten.

Mir fällt auch jetzt nichts ein. Und ich sitzte sicherlich schon 30 min vor dem Bildschirm.

Für weitere Anregungen bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zunächst einmal finde ich es gut, dass sich die Familie bereits über die Verteilung des Erbes geeinigt hat, so dass spätere Streitigkeiten unwahrscheinlich sind.

Um das Ganze jetzt aber rechtssicher zu formulieren, würde ich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Notars empfehlen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anka11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

der Anwalt/Notar ist gerade im Urlaub aber wir machen einen Termin wenn er wieder zurück ist.Allerdings muß man Ihm schon sehr genau sagen was man möchte.
Und muß sich genau über dieFragen die man stellen möchte im klaren sein.

Streitigkeiten gibt es leider immer wenn es um Geld geht.
So möchte meine Mutter das Dach des Hauses neu decken und isolieren. Der Bungalow soll
aber auch eine neuen Dachstuhl bekommen s0daß das Haus ingesamt höher wird und oben später einmal wenn mein Bruder erbt ausgebaut werden kann.

Mein Bruder will sich zwar an dem Dachstuhl beteiligen aber nur mit 5000E.
das Dach ist 30 jahre alt und noch nicht isoliert,wüßte also gemacht werden.

Von dem höheren Dachstuhl hat nur mein Bruder eine Vorteil.
Meine Schwester möchte das am liebsten verhindern und meint das mein Bruder die Gesamtkosten für das Aufstocken
übernehmen müßte.

Also, so einfach ist das bei uns in der Familie auch nicht.


Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ich habe da nur zwei allgemeine Anmerkungen:

1) Der Anwalt/Notar wird nicht nur dafür bezahlt, daß er eine Vereinbarung dokumentiert, sondern vor allem für eine qualifizierte Beratung. Es ist also seine Aufgabe, die Vorstellungen der Parteien in eine rechtssichere Form zu bringen und entsprechende Formulierungen vorzuschlagen.

2) Wichtig erscheint mir vor allem, daß klar geregelt ist, wer überhaupt zu welchen Teilen erben soll. Die Frage, wer als Erbe später Rechtsnachfolger des Verstorbenen (und zu welchen Teilen) werden soll, ist weit wichtiger als die konkrete Aufteilung des Erbes.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.701 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen