Testament, Pflichtteil

6. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Savannah88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament, Pflichtteil

Hallo,

Großmutter und Großvater verfassten vor über 10 Jahren schriftlich ein Testament.
Dieses greift erst, nachdem beide verstorben sind. Vorher Berliner Testament. Großvater starb vor 9 Jahren, Ehefrau erbte alles.
Es gibt einen gemeinsamen Sohn. Dieser Sohn hat wiederrum 2 leibliche Töchter. Vererbt wird ein Haus mit Grundstück und Geld.

Im Testament steht:
Eine Enkelin (namentlich erwähnt) erbt alles, allerdings hat der Sohn Wohnrecht aufs Lebenszeit in diesem Haus.

Meine Fragen:
Hat der Sohn nicht auch einen Pflichtteil? Wenn ja, wie hoch wäre dieser?
Erbt die zweite Enkelin, oder geht sie vorerst leer aus?

Liebe Grüße

Testament oder Erbe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hat der Sohn nicht auch einen Pflichtteil? Nö. Er erbt doch, und nicht wenig: Nehmen wir mal an, der Sohn ist 40 und das Haus hat eine fiktive Miete von 10.000 Euro im Jahr. Das entspricht einem Kapitalwert von 16,358 % und damit einem Erbe von 160.358 Euro. Siehe hier: http://www.urbs.de/zahlen/change.htm?lohn6.htm
Erbt die zweite Enkelin, oder geht sie vorerst leer aus? Sie hat keinen Pflichtteilsanspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Savannah88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bedeutet das, dass der Sohn keine Miete bezahlen muss (weil das dann sein Erbe wäre)?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das kommt immer auf die konkrete Ausgestaltung an, aber in der Regel zahlt man keine Miete, aber die Neben- und die Instandhaltungskosten. Falls Miete vereinbart würde, wäre die obige Rechnung nichtig und es bestünde ein Pflichtteil in Höhe von 50 %.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Savannah88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Testament wurde von beiden A und B vor über 10 Jahren geschrieben (wobei Enkelin alles erbt, Sohn nur Wohnrecht)

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Antwort von Muemmel gilt für den Fall, dass dem Sohn das Wohnrecht durch das Testament zugesprochen wurde.

Wenn der Sohn das Wohnrecht aber schon zu Lebzeiten der Eltern erhalten hat, dann gilt die Antwort von TomRohwer. In diesem Fall wird das Wohnrecht nur dann auf den Pflichtteil angerechnet, wenn eine Anrechnung bei Gewährung des Wohnrechts vereinbart wurde.
Durch das Wohnrecht hat das Haus je nach Alter des Sohnes jedoch eine erhebliche Wertminderung. Der Pflichtteil wird auf diesen geminderten Wert berechnet.

-- Editiert von hh am 07.08.2016 23:03

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