Moin moin ....
Kann mann eine Teilungversteigerung beantragen wenn vom Erblasser ein Nachlassverwalter beauftragt wurde?
Gibt es Hindernisse beim Erbteilverkauf durch den Nachlassverwalter?
-- Editiert von fb485119-82 am 28.02.2018 13:19
Teilungsversteigerung trotz Nachlassverwalter?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein Nachlassverwalter kann vom Erblasser nicht beauftragt werden. Meinst du vielleicht einen Testamentsvollstrecker?
Falls ja: wofür wurde der eingesetzt?
UPS Sorry, meine natürlich Testamentsvollstreker
Wofür er eingesetzt wurde weiss ich nicht er gibt nur sperrlich Informationen raus. Auf Nachfrage im Bezug auf Tätigkeit, kommt nur erbmasse zusammen halten und schaden abwenden.
-- Editiert von fb485119-82 am 01.03.2018 11:21
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Wenn ein Testamentsvollstrecker beauftragt wurde, kann keine Teilungsversteigerung erfolgen. Allerdings muss der Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung des Nachlasses betreiben, wenn der Erblasser nichts anderes festgelegt hat.
Ein Erbteilverkauf ist jedoch trotz Testamentsvollstrecker möglich. Gäbe es denn unter diesen Umständen einen Käufer?
Zitat:Wofür er eingesetzt wurde weiss ich nicht
Das steht doch im Testament welches Dir vorliegen müsste.
Das Testament ist nicht richtig lesbar aufgrund der Handschrift ,so weit ich das lesen kann soll er vollstrecken was im Testament steht.
Übertragung der vererbten Grundstücke,Verteilung des Vermögens.
Ein Haus gehört mir zu 50% miterbe will aber nicht Verkaufen??
Und der Vollstrecker macht keine Vorschläge oder Versuche das Haus zu verkaufen.
Er hat das Haus jetzt einfach vermietet ohne meine Zustimmung.
Im Testament steht nix im Bezug auf Dauervollstreckung!!
Zitat:Und der Vollstrecker macht keine Vorschläge oder Versuche das Haus zu verkaufen.
Da es Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen, gehört es zu seinen Pflichten, das Haus zu verkaufen.
Zitat:Er hat das Haus jetzt einfach vermietet ohne meine Zustimmung.
Deine Zustimmung benötigt er nicht. Allerdings ist es denkbar, dass sich der Testamentsvollstrecker schadenersatzpflichtig macht, wenn er durch die Vermietung den Verkauf des Hauses erschwert.
Zitat:Das Testament ist nicht richtig lesbar aufgrund der Handschrift
Dann solltest du zuerst mal mit dem Testamentvollstrecker sowie dem Miterben darüber reden, was denn genau im Testament steht. Wenn ihr euch darüber einig seid, dann kann man weitersehen.
Wenn aber der Testamentvollstrecker im Testament etwas anderes liest als du, dann muss notfalls ein Schriftsachverständiger den Text auswerten.
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