Hallo,
ich bin ein Seitensprungkind meines leiblichen Vaters, der 2007 verstarb. Aus der Ehe mit seiner Frau resultiert ein Sohn. Ich musste eine Stufenklage einleiten, um mein Pflichtteil zu erstreiten. Die Auskunftsklage habe ich gewonnen, wurde allerdings noch nicht vollstreckt und jetzt ist die Frau meines Vaters gestorben. WAs passiert denn jetzt? Fängt alles von vorn an ? Muss ich bezahlen, weil die Verursacherin verstorben ist? Gibt es die Möglichkeit sein "Erbe" einzufrieren bis meine ANgelegenheit geklärt ist? Ich bin fix und fertig und nur am Heulen, die Situation war schwierig, weil ein kleines Dorf.....
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Stufenklage Pflichtteil aber Beklagte Erbin tot?
2. Januar 2010
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Frage vom 2. Januar 2010 | 17:30
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Stufenklage Pflichtteil aber Beklagte Erbin tot?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2010 | 07:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Der Erbe der Frau ist ihr Rechtsnachfolger und tritt auch bezüglich Deiner Klage und Deines Pflichtteilsanspruches an ihre Stelle.
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