Stufenklage Pflichtteil Beklagte verstorben :(

10. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Seitensprung
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Stufenklage Pflichtteil Beklagte verstorben :(

Nachdem ich hinsichtlich meines Pflichtteils nun die erste Instanz gewonnen habe (mit Abgaeb eidesstattlicher Erklärung) ist die Beklagte (Frau meines verstorbenen Vaters) selbst verstorben. Ich weiß, dass es ein notarielles Testament ihrerseits gibt, indem mein Halbbruder (einziger gemeinsamer Sohn meines leiblihces Vater+ der Beklagten) als Alleinerbe eingesetzt ist. Zur Abgabe der eidesstattliches Erklärung (Richter schrieb von "ungalublichen Lügen) über das Vermögen kam es nicht mehr. Heute erhielt ein ein Schreiben + Beschluss des Gerichtes, dass das Verfahren nach § 246 ZPO unterbrochen ist. Heißt das nun, dass der Sohn das Erbe erst antreten muss bevor es in der Sache weitergeht? Geht es in der Sache automatisch weiter oder muss jetzt meine RA wieder tausende Briefe an den jetzigen Erben schreiben? Woher erfahren wir von der Testamentseröffnung? Wie lange kann er sich Zeit lassen (eigentlich ja 6 Wochen) und, verdammt noch mal, warum ist das alles so kompliziert und dauert ewig lange?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Der Halbbruder ist bereits mit Eintritt des Todes Erbe geworden und als solcher Rechtsnachfolger.

Ob das Verfahren von dem geschwisterlichen Verhältnis eher profitiert oder darunter leidet, kann ich von hier aus nicht beurteilen.
Im besten Fall lässt sich vieles durch das Offenlegen diverser Unterlagen beschleunigen.
Im schlimmsten Fall werden viele Briefe hin- und hergeschrieben und Gerichte bemüht.

Nur eines sollte ganz klar sein:
Je länger das Verfahren dauert, je mehr Instanzen eingeschaltet werden, desto mehr verringert sich das Erbe und damit auch Pflichtteil.
Ob das In Deinem bzw. im Sinne des Halbbruders ist, darüber lohnt es sich wirklich nachzudenken.
Und das so ein Streit dann nicht geeignet ist, das familiäre Umfeld zu verbessern, dürfte unstreitig sein.


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"Lukas 7,23"

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#2
 Von 
Seitensprung
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Ich weiß, eigentlich sollte es in gütlicher Einigung erfolgen können. Klar, gerne nur ist es von der anderen Seite nicht gewünscht (siehe vorherige Textbeiträge). Ich bin der Störfaktor der Familie, weil ich ein Seitensprung-Kind meines Vaters bin(er warschon mit dieser Frau verheiratet). Ich DARF nichts kriegen, dafür wird alles getan bzw. nicht getan. Ein Offenlegen div. Unterlagen wird ebenfalls nicht gewünscht. Ich war schon froh, dass ich ansatzweise nachweisen konnte, wieviel Vermögen dagewesen ist und das auch nur, weil ich sagenhaftes Glück hatte. So kam ja auch die Richterin zum Urteil, dass die nun auch verstorbenen Ehefrau lügt, was das Zeug hält und deshalb die Versicherung an Eidesstatt per Urteil verlangt wurde. Gut.
Aber wenn er schon seit dem Tod der Frau Rechtsnachfolger ist, warum dann die Unterbrechung im Verfahren? Was passiert denn jetzt?

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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Du kannst nicht nach Deiner Stiefmutter erben und auch keinen Pflichtteil geltend machen, aber das dürfte Dir ja klar sein.

Bei der Geltendmachung des Pflichtteils nach Deinem Vater setzt sich das begonnene Verfahren fort. An die Stelle Deiner Stiefmutter tritt Dein Halbbruder.
Die Umstände, unter denen Du geboren wurdest, hast Du dir ja nicht ausgesucht.
Warte doch mal ab, ob Dein Halbbruder tatsächlich in das Verfahren einsteigt.
Vermutlich wird er das tun. Wenn nicht er, dann ggf. die noch lebenden Eltern der Stiefmutter oder die Kinder des Stiefbruders. Da findet sich schon einer, wenn der Stiefbruder ausschlagen sollte.
Und dann lebt das Verfahren wieder auf. Das bisher Erreichte ist nicht verloren.

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"Lukas 7,23"

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#4
 Von 
Seitensprung
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Nee, ich hätte nur gern meinen Pflichtteil aus der Erbmasse meines leiblichen Vaters.
Sicher wird es ganz spannend, wenn er in das "Verfahren einsteigt" (du meinst - das Erbe antritt, oder? :) Es wird dann noch viel spannender, denn es existiert noch ein Bruder aus der ersten Ehe dieser Frau, der ja nun mit deren Tod auch zumindest Pflichtteilsberechtigt ist. Es wird dann also recht bunt, der Alleinerbe kämpft dann an zwei Fronten. Ich hoffte eigentlich die ganze Zeit auf ein kleines Signal der gütlichen Einigung, doch leider vergebens. Mit dem ersten Sohn habe ich jetzt richtig guten Kontakt.
Summa summarum : Tritt er das Erbe an (notarielles Tetsament liegt vor), hat er automatisch meine Stufenklage am Hals, mit dem Stand wie es bis zum Tode der Beklagten war?

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#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ja, so sehe ich es.

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"Lukas 7,23"

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#6
 Von 
guest-12311.02.2010 17:03:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

@w.tell
Das ist auch nur für den hypothetischen Fall, dass der Stiefbruder ausschlägt.


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"Lukas 7,23"

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#8
 Von 
Seitensprung
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

...es wird noch bunter: nach Sichtung der Unterlagen des gegnerischen Anwaltes ( 3 Briefe an Gericht ) hat er im 1. Brief sein Madat als erledigt dargelegt. Im dritten Brief (also Tage später) stellt er den Antrag auf Unterbrechung des Verfahren nach § 246 ZPO . Aber er hat doch gar kein Mandat mehr ?????? DAs Gericht hat aber den Beschluss zur Unterbrechung bereit erstellt.
Jetzt existiert nicht nur ein notarielles Testament, sondern noch ein handschriftliches, erstellt zum späteres Zeitpunkt. Welches gilt denn nun? Ist die Sachlage bei jedem hier so kompliziert? Tröstet mich!!!

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#9
 Von 
Seitensprung
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Mitstreiter,

mittlerweile hat der Alleinerbe sein "Erbe"angetreten.
Das Urteil der Verstorbenen wurde seitens des Gerichtes auf Ihn umformuliert. Nun hat meine RA ihn angeschrieben und Urteil angehangen, dass er nach Urteil bla bla bla Auskunft erteilen soll. Diese Frist ist nun auch schon wieder 4 Wochen abgelaufen.

Was heißt den vollstreckbares Urteil? Wie wird es denn vollstreckt?

Meine Hoffnung auf gütliche Einigung ist futsch :bang:

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