Hallo,
ich möchte und werde hoffentlich nie wieder erben!!!!!Der daraus resultierende Stress ist unbezahlbar!!!
So, das musste ich vorweg mal loswerden.
Ich bin 1/5 einer Erbengemeinschaft mit abgeschlossener Testamentsvollstreckung.Über Umwege habe ich jetzt erfahren, dass mich ein von mir bereits erfolgreich verklagter Miterbe als Verpflichtete zur Abgabe der Einkommensteuer für die letzten 4 J. vor dem Tod unserer Tante benannt hat. Nun meine Frage: wäre dafür nicht der Testamentsvollstrecker zuständig?(zum Zeitpunkt der Anforderung vom Finanzamt hatte er sein Amt noch inne!)
Für Antworten (hoffentlich die richtigen) bin ich sehr dankbar
Tina
Steuererklärungen für 4 J. vor Tod
8. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2007 | 21:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärungen für 4 J. vor Tod
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Januar 2007 | 10:52
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Die Erbengemeinschaft als Gesamtheit ist dafür zuständig. Da eventuell zu zahlende Steuern/Rückzahlungen in das Erbe fließen, hätte ich auch den Testamentsvollstrecker dafür als Verantwortlichen gesehen, denn schließlich kann man nicht vollstrecken, wenn man nicht weiß, wie das Erbe aussieht.
Und jetzt?
Schon
266.641
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten