Steuererklärungen für 4 J. vor Tod

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tina49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärungen für 4 J. vor Tod

Hallo,
ich möchte und werde hoffentlich nie wieder erben!!!!!Der daraus resultierende Stress ist unbezahlbar!!!
So, das musste ich vorweg mal loswerden.
Ich bin 1/5 einer Erbengemeinschaft mit abgeschlossener Testamentsvollstreckung.Über Umwege habe ich jetzt erfahren, dass mich ein von mir bereits erfolgreich verklagter Miterbe als Verpflichtete zur Abgabe der Einkommensteuer für die letzten 4 J. vor dem Tod unserer Tante benannt hat. Nun meine Frage: wäre dafür nicht der Testamentsvollstrecker zuständig?(zum Zeitpunkt der Anforderung vom Finanzamt hatte er sein Amt noch inne!)

Für Antworten (hoffentlich die richtigen) bin ich sehr dankbar
Tina

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Erbengemeinschaft als Gesamtheit ist dafür zuständig. Da eventuell zu zahlende Steuern/Rückzahlungen in das Erbe fließen, hätte ich auch den Testamentsvollstrecker dafür als Verantwortlichen gesehen, denn schließlich kann man nicht vollstrecken, wenn man nicht weiß, wie das Erbe aussieht.

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