Steht der Erbschein mir nicht auch zu?

19. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lycos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht der Erbschein mir nicht auch zu?

Hallo Leute,meine Mutter ist vor 15 Jahren,mein Vater vor 2 Monaten verstorben.Ich habe noch nen Bruder der ist 10 Jahre älter als Ich.Einen Erbschein auf Erbengemeinschaft haben wir schon erhalten.mein Bruder hatt alle Trümfe in der Hand da ich Esel im alle Kontoauszüge,und damit verbundene Bankdaten habe mitnehmen lassen.Ich weis also net wieviel wo liegt. Und warum hatt nur er vom Gericht einen Erbschein erhalten,der steht mir doch auch zu da ich das Haus ja behalten will und ihn auszahlen will.Und für die verhandlungen mit der LBS und für die Kopie des Grundbuches brauche ich den doch sicher auch.Man kann das Barvermögen doch auch vorab schon aufteilen.Nun sagt er mir aber,er habe die Beerdigungskosten aus der eigenen Tasche vorgestreckt.Und ausserdem habe er ein Festgeldkonto nochmals um weitere 3 Monate verlängert,wegen der Zinsen,achja und er hätte im übrigen momentan keine Zeit mir meinen Teil auszuzahlen.Nun steht mir momentan aber leider das Wasser bis zum Hals,was er vermutlich ja auch damit bezwecken will,weil am liebsten würde er und seine Familie es ja verkaufen.Welche möglichkeiten habe ich nun geht da alles mit rechten Dingen zu.für mich sieht es nun so aus als wolle er mich am langen Arm verhungern lassen.und mit 40Jahren brauche ich auch keinen Vormund mehr. Wer von euch hat einen Rat für mich.

Gruss Lycos

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barbara57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es eine Erbgemeinschaft gibt, was bei mir auch der Fall ist, dann muss eine Person einen Erbschein beantragen. Der jenige kann dann alle Bankgeschäfte etc. erledigen. In der Regel bekommen die anderen, also du eine Durchschrift vom Nachlassgericht. Mann kann sich diese Kopie auch holen, vermute ich.

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#2
 Von 
Barbara57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

habe auf die falsche Taste gedrückt.
Mein Vater ist erst vor 2 1/2 Monaten gestorben und ich erledige alles finanzielle (wir sind insges. 5 Geschwister), da ist es noch schwieriger. Ich habe vor kurzem auch einen Erbschein beantragt und man sagte mir dort, dass die Geschwister eine Kopie davon erhalten. Nur der den Erbschein hat, kann an Sparbücher etc. dran. Ansonsten dauert die Zeit bis zur Auszahlung (ich bin auch noch nicht damit fertig) ca. 3-4 Monate. Wenn alle Rechtsgeschäfte erledigt sind, dann kann es zur Auszahlung kommen.
Grüße

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#3
 Von 
Angelo Colaiemma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo frage ich einen Erbschein an?

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#4
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

derjenige, der den Erbschein hat, kann keineswegs alles erledigen!
.... es sei denn, er steht als einziger Erbe im Erbschein.

Ansonsten kann er wohl mit dem Erbschein zur Bank gehen - die werden aber ohne Unterschrift der Miterben nichts machen.
Ganz so einfach geht's dann doch nicht!

Grüßle

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