Sozialhilfe und jetzt geerbt

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Flower
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialhilfe und jetzt geerbt

Hallo!

Habe mal eine Frage!

Habe ca. 3 Jahre Sozialhilfe bezogen da ich mich von meinem Mann getrennt habe und dieser keinen Unterhalt bezahlt. Nun bin ich geschieden und arbeite seit 18.08.03 über BSHG 19.

Meine Oma ist gestorben und mir wurde von meinen Eltern gesagt dass ich wohl einiges erben werde. Muss ich die Sozialhilfe dann zurückzahlen?

Weiss jemand darüber etwas?

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"Danke für die Antworten

Flower"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

arbeitest über § 19 BSHG? Ist hier der sogenannte 2. Arbeitsmarkt gemeint, bei gleichzeitigem Bezug von Sozialhilfe?

Wenn ja:

bei 3 Jahren Bezug, gehe ich davon aus das die Sozialhilfe nicht als Darlehen gewährt wurde ( geht aus den Bescheiden hervor ).
Die Erbschaft hat auf die bereits GEZAHLTE Sozialhilfe keinen Einfluß.

Aber sobald du die Erbschaft kriegst, mußt du dies dem Sozialamt ja mitteilen. Und die rechnen dann aus, wie lange du von der Erbschaft leben kann ( Sozialhilfesatz x Monat = Summer der Erbschaft ), und solange kriegst du nichts.

kleiner Tip: sobald du die Erbschaft kriegst, sofort vernichten,also ausgeben. Sag es ist dir gestohlen worden, wenn du damit durchkommst-> Dann hast du einen Monat später kein Vermögen mehr, und somit wieder Anspruch auf Sozialhilfe.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

@Jogibear

So einen "Ratschlag" finde ich unverantwortlich! Wer eine Erbschaft macht, ist schließlich zu Recht nicht mehr sozialhilfebedürftig, außerdem würde man sich sogar strafbar machen, wenn man eine angebliche Straftat (Diebstahl) behauptet.

@Flower

Erstmal Gratulation zum Erbe :)

Meines Wissens nach ist es richtig, dass Du keine Sozialhilfe zurückzahlen musst; allerdings meine ich, dass es auch hier "Vermögensgrenzen" gibt wie bspw. Millionengewinn beim Lotto - Sozialhilfe muss zurückgezahlt werden. Versuch das Beste draus zu machen und Dir eine Zukunft aufzubauen.

Viel Glück

Julia

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ergänzend zu meinem Ratschlag:

wenn Sie z.B. 90 tausend erbt, dann würde Sie für etliche Jahre ja nichts kriegen ( Sozialhilfe ). Aber wenn Sie das Geld nimmt und z.B. Ihre Schulden abbezahlt und von der Erbschaft dann nichts mehr übrig ist, hat Sie wieder Anspruch auf Sozialhilfe, da kein Vermögen mehr vorhanden ist.Vorrausgesetzt es liegt alles in einem Monatszeitraum.

In dieser Weise war mein Tip gemeint. Natürlich soll hier niemand eine Straftat vortäuschen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

test. sind die fragen die ich stelle anonym?
bekommt man meine adresse auch anhand der email adresse nicht heraus. ich habe noch nie ein forum in anspruch genommen..deshalb die fragen?
vielen dank für eine antwort

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"fragen an das rechtsforum"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

nö, soviel Daten haben Sie bei der Anmeldung ja nicht preisgegeben

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vierlinge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

außerdem habe die Sozialhilfemitarbeiter anderes zu tun, als in so einem Forum nachzugucken, ob hier jemand etwas geerbt hat oder nicht. Mal ganz abgesehen, das hier ja auch keine Summen genannt werden.

Ich spreche da aus Erfahrung, weil ich selber mal vor 15 Jahren im Sozialamt gearbeitet habe. Ich kann mir nicht vorstellen, das die heute mehr Zeit haben.

Gruß
vierlinge

1x Hilfreiche Antwort

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