Hallo!
Habe mal eine Frage!
Habe ca. 3 Jahre Sozialhilfe bezogen da ich mich von meinem Mann getrennt habe und dieser keinen Unterhalt bezahlt. Nun bin ich geschieden und arbeite seit 18.08.03 über BSHG 19.
Meine Oma ist gestorben und mir wurde von meinen Eltern gesagt dass ich wohl einiges erben werde. Muss ich die Sozialhilfe dann zurückzahlen?
Weiss jemand darüber etwas?
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"Danke für die Antworten
Flower"
Sozialhilfe und jetzt geerbt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
arbeitest über § 19 BSHG? Ist hier der sogenannte 2. Arbeitsmarkt gemeint, bei gleichzeitigem Bezug von Sozialhilfe?
Wenn ja:
bei 3 Jahren Bezug, gehe ich davon aus das die Sozialhilfe nicht als Darlehen gewährt wurde ( geht aus den Bescheiden hervor ).
Die Erbschaft hat auf die bereits GEZAHLTE Sozialhilfe keinen Einfluß.
Aber sobald du die Erbschaft kriegst, mußt du dies dem Sozialamt ja mitteilen. Und die rechnen dann aus, wie lange du von der Erbschaft leben kann ( Sozialhilfesatz x Monat = Summer der Erbschaft ), und solange kriegst du nichts.
kleiner Tip: sobald du die Erbschaft kriegst, sofort vernichten,also ausgeben. Sag es ist dir gestohlen worden, wenn du damit durchkommst-> Dann hast du einen Monat später kein Vermögen mehr, und somit wieder Anspruch auf Sozialhilfe.
@Jogibear
So einen "Ratschlag" finde ich unverantwortlich! Wer eine Erbschaft macht, ist schließlich zu Recht nicht mehr sozialhilfebedürftig, außerdem würde man sich sogar strafbar machen, wenn man eine angebliche Straftat (Diebstahl) behauptet.
@Flower
Erstmal Gratulation zum Erbe
Meines Wissens nach ist es richtig, dass Du keine Sozialhilfe zurückzahlen musst; allerdings meine ich, dass es auch hier "Vermögensgrenzen" gibt wie bspw. Millionengewinn beim Lotto - Sozialhilfe muss zurückgezahlt werden. Versuch das Beste draus zu machen und Dir eine Zukunft aufzubauen.
Viel Glück
Julia
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ergänzend zu meinem Ratschlag:
wenn Sie z.B. 90 tausend erbt, dann würde Sie für etliche Jahre ja nichts kriegen ( Sozialhilfe ). Aber wenn Sie das Geld nimmt und z.B. Ihre Schulden abbezahlt und von der Erbschaft dann nichts mehr übrig ist, hat Sie wieder Anspruch auf Sozialhilfe, da kein Vermögen mehr vorhanden ist.Vorrausgesetzt es liegt alles in einem Monatszeitraum.
In dieser Weise war mein Tip gemeint. Natürlich soll hier niemand eine Straftat vortäuschen.
test. sind die fragen die ich stelle anonym?
bekommt man meine adresse auch anhand der email adresse nicht heraus. ich habe noch nie ein forum in anspruch genommen..deshalb die fragen?
vielen dank für eine antwort
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"fragen an das rechtsforum"
nö, soviel Daten haben Sie bei der Anmeldung ja nicht preisgegeben
außerdem habe die Sozialhilfemitarbeiter anderes zu tun, als in so einem Forum nachzugucken, ob hier jemand etwas geerbt hat oder nicht. Mal ganz abgesehen, das hier ja auch keine Summen genannt werden.
Ich spreche da aus Erfahrung, weil ich selber mal vor 15 Jahren im Sozialamt gearbeitet habe. Ich kann mir nicht vorstellen, das die heute mehr Zeit haben.
Gruß
vierlinge
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