Sohn enterbt - Erben Enkel?

31. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
1Jessica
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Sohn enterbt - Erben Enkel?

Hallo,

was passiert wenn man seinen Sohn enterbt hat und dieser seinen Pflichtteil schon erhalten hat.
Erben nun seine Kinder, also die Enkel?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Nö - nicht, solange der Sohn lebt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wer ist denn im Testament als Erbe genannt? Wenn jemand enterbt wird, wird ja der Erbe genannt. da der Sohn seinen Pflichtteil ja erhalten hat, kann dies nur vom Erbe ausgezahlt worden sein, also erübrigt sich eigentlich die Frage mit den Enkeln.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
1Jessica
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein der Vater des Enterbten lebt noch und hat dem Sohn seinen Pflichtteil selbst ausgezahlt. Es gibt auch kein Testament.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Dann ist der Sohn auch nicht enterbt, denn das geht nur per Testament.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
1Jessica
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Wirklich?
Das wurde aber alles gerichtlich geklärt?!
Soweit ich weiß gibt es kein Testament.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und es erbt der Sohn. Und "enterben" bedeutet schlicht, jemand anders als den gesetzlich Erbberechtigten als Erbe einzusetzen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Gerichtlich?
Wurde vielleicht ein Erbvertrag geschlossen: Sohn verzichtet gegen Zahlung eines Betrages X?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Wie schon gesagt, werden hier Begriffe verwendet, die im Ergebnis nicht zusammen passen.

Es bedarf einer umfangreicheren Sachverhaltsdarstellung.

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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Solange der Vater lebt, hat der Sohn noch keinen Pflichtteilsanspruch. Wenn der Vater ihm etwas ohne Vertrag (Erbverzichtsvertrag) ausgezahlt hat, dann handelt es sich um eine Schenkung.
Wenn der Vater stirbt ohne Testament - dann ist sein Sohn automatisch der Erbe.
Der Vater sollte auf jeden Fall ein Testament machen. Sollte kein Erbverzichtsvertrag existieren, dann könnte er die Schenkung als "Vorauss" bezeichnen.
Handelt es sich bei der ausgezahlten Summe eventuell um einen Anteil am Erbe der Ehefrau und Mutter (so sie denn gestorben ist?).

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