Sind die Kosten für die Haushaltsauflösung vom Nachlass abziehbar?

4. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
hardyxxl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
Sind die Kosten für die Haushaltsauflösung vom Nachlass abziehbar?

Hallo,

kann jemand Auskunft geben?

Fall: Der Erblasser hinterlässt einen Haushalt, der aufgelöst werden muss (Möbel entsorgen usw.). Es gibt 2 Erben. Der Erbe A wohnt 350 km entfernt und kümmert sich um die Auflösung. Der Erbe B wohnt 8 km entfernt und kümmert sich nicht.

Die Auflösung vollzieht sich an 4 Wochenenden. An all den Wochenenden wurde ein Transporter gemietet.

Frage:
1. Können die Kosten für Transporter, Diesel, Entsorgungsgebühren beim Nachlass in Abzug gebracht werden?

2. Kann man für die geleistete Arbeit (Arbeitszeit) auch einen Kostenanteil beim Nachlass abziehen?

3. Wie ist es mit den Verpflegungskosten (an den Wochenenden sind 2 Personen im Einsatz)?

Schon mal vielen Dank.
Hardy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
widoxxx
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 34x hilfreich)

Hi,

wir sind in einer ähnlichen Situation und deshalb kann ich dir sagen, dass die genannten Kosten (inkl. evtl. Renovierungskosten) als Nachlassverbindlichkeiten auch aus dem Nachlass zu bezahlen sind. Schön alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren, für den Fall dass der sich-nicht-kümmernde Erbe die Höhe der Kosten moniert.

Gruß, widoxxx

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
widoxxx
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 34x hilfreich)

PS. hab's überlesen: ob man die eigene Arbeitszeit in Rechnung stellen kann, weiß ich nicht, auf den Gedanken sind wir nicht gekommen.

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hardyxxl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke,

mit den Eigenkosten muß ich mal weiterschauen. Bis heute habe ich noch keine befriedigende Antwort im Internet gefunden. Auch eine Anfrage bei einem Anwalt hat nicht viel gebracht.

Gruß

9x Hilfreiche Antwort

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