Hallo,
kann jemand Auskunft geben?
Fall: Der Erblasser hinterlässt einen Haushalt, der aufgelöst werden muss (Möbel entsorgen usw.). Es gibt 2 Erben. Der Erbe A wohnt 350 km entfernt und kümmert sich um die Auflösung. Der Erbe B wohnt 8 km entfernt und kümmert sich nicht.
Die Auflösung vollzieht sich an 4 Wochenenden. An all den Wochenenden wurde ein Transporter gemietet.
Frage:
1. Können die Kosten für Transporter, Diesel, Entsorgungsgebühren beim Nachlass in Abzug gebracht werden?
2. Kann man für die geleistete Arbeit (Arbeitszeit) auch einen Kostenanteil beim Nachlass abziehen?
3. Wie ist es mit den Verpflegungskosten (an den Wochenenden sind 2 Personen im Einsatz)?
Schon mal vielen Dank.
Hardy
Sind die Kosten für die Haushaltsauflösung vom Nachlass abziehbar?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hi,
wir sind in einer ähnlichen Situation und deshalb kann ich dir sagen, dass die genannten Kosten (inkl. evtl. Renovierungskosten) als Nachlassverbindlichkeiten auch aus dem Nachlass zu bezahlen sind. Schön alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren, für den Fall dass der sich-nicht-kümmernde Erbe die Höhe der Kosten moniert.
Gruß, widoxxx
PS. hab's überlesen: ob man die eigene Arbeitszeit in Rechnung stellen kann, weiß ich nicht, auf den Gedanken sind wir nicht gekommen.
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Danke,
mit den Eigenkosten muß ich mal weiterschauen. Bis heute habe ich noch keine befriedigende Antwort im Internet gefunden. Auch eine Anfrage bei einem Anwalt hat nicht viel gebracht.
Gruß
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