Schwiegervater verstorben, Beerdigungskosten ? Nachlassverwaltung ?

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwiegervater verstorben, Beerdigungskosten ? Nachlassverwaltung ?

Hallo, ich habe momentan ein ziemlich großes Problem und brauche mal ein paar Informationen, ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten :)

Mein Schwiegervater ist vor ca. 20 Jahren von meiner Schwiegermutter geschieden worden. Danach hat er den Kontakt zu seinen Kindern eingestellt und seit ein paar Jahren gab es unregelmässige Telefongespräche und auch mal einen Besuch. Seit 2 Jahren hatten wir keinen Kontakt mehr. Nun ist er verstorben. Seine langjährige Lebensgefährtin hat mich telefonisch darüber informiert. Nun meine Fragen :

Muss sich seine Tochter (meine Frau) um die Beerdigung kümmern ?
Kann ich das im Ausnahmefall übernehmen (meine Frau ist gerade in einer Reha-Klinik)?
Kann man die Beerdigung per Vollmacht an seine Lebensgefährtin übertragen ?

Sicher viele Fragen, auf die ich hoffentlich bald Antworten bekomme :) Bei Rückfragen gerne email .

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27 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auf alle drei Fragen gibt es ein Ja.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die prompte Antwort.Nun noch weitere Fragen,die jetzt immer aktueller werden:

Meine Frau will das Erbe ausschlagen, kann sie das nur persönlich ? Oder ist es möglich, das ich das für sie stellvertretend machen kann ? Muss das an dem Gericht gemacht werden, das auch den Nachlass verwaltet oder kann das auch am ortsansässigen Gericht gemacht werden ?

Die Beerdigungskosten müssen ja wohl wir zahlen, bzw. können aus einem noch vorhandenen Sparbuch finanziert werden. Muss man für die Nutzung dieses Finanzpolsters des verstorbenen das Erbe antreten oder kann man die Bestattungskosten einfach an die Bank weitergeben und die Kosten aus dem Sparvermögen bestreiten ?

Bis jetzt haben wir nur durch einen Anruf der Lebensgefährtin erfahren, das mein Schwiegervater verstorben ist. Muss ich auf ein offizielles Schreiben oder einen Anruf vom Nachlassgericht warten bis ich die Beerdigung organisieren lassen kann ?

Vielen Dank schon mal im voraus...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Meine Frau will das Erbe ausschlagen, kann sie das nur persönlich ?

Ja

Muss das an dem Gericht gemacht werden, das auch den Nachlass verwaltet oder kann das auch am ortsansässigen Gericht gemacht werden ?

Das kann auch bei einem Notar gemacht werden, jedoch nicht bei einem anderen Gericht.

kann man die Bestattungskosten einfach an die Bank weitergeben und die Kosten aus dem Sparvermögen bestreiten ?

Typischerweise ja.

Muss ich auf ein offizielles Schreiben oder einen Anruf vom Nachlassgericht warten bis ich die Beerdigung organisieren lassen kann ?

Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss das Erbe nicht angenommen werden, die Bestattung kann aber aus dem Nachlass bezahlt werden...?

Man braucht nicht von "ofizieller Seite" angeschrieben werden, auch wenn man das Erbe ausschlagen will ?

ich habe selber bis jetzt nur 2 x das Erbe meiner Geschwister ausgeschlagen und hatte dan mit dem Rest nix mehr zu tun, daher so viele Nachfragen :)
Danke für die Antworten !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu erwähnen gäbe es wohl auch noch einen gesetzlichen Betreuer, der zu der Lebensgefährtin sagte, sie könne nix organisieren, das müssen jetzt die Angehörigen machen (ergo seine Tochter). Der Betreuer selbst hätte mit dem Ableben seines Betreuten keine Möglichkeiten mehr. Stimmt vermutlich, oder ?

Kann man vom Betreuer evtl Informationen über den Nachlass erhalten Schulden,Versicherungen o.ä. ?

-- Editiert von kai1975 am 23.09.2008 18:23:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Also muss das Erbe nicht angenommen werden, die Bestattung kann aber aus dem Nachlass bezahlt werden...?

Ja, sofern der Nachlass dafür ausreichend ist.

Man braucht nicht von ofizieller Seite angeschrieben werden, auch wenn man das Erbe ausschlagen will ?

Richtig. Es kann sogar sein, dass Du von offizieller Seite gar nicht angeschrieben wirst, wenn Du Dich nicht selbst darum kümmerst.

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Es gab einen Betreuer für den Schwiegervater?
Dann kontrolliert unbedingt, ob der ordentlich betreut hat.
Und natürlich ist es nicht verboten, sich um eine Beerdigung zu kümmern, der Staat ist immer froh, wenn es jemand tut.
Ich würde also mich mit der Lebensgefährtin in Verbindung setzen und mit ihr alles abstimmen. Die Rechnungen des Beerdigungsinstitutes gebt ihr an die Bank, mit der Bitte, dass aus dem Nachlass zu überweisen. Das tun die dann im Normalfall auch.
Deine Frau muss innerhalb von 6 Wochen ausschlagen. Dort wo sie die Reha macht, kann sie einen Notar aufsuchen (ihren Perso wird sie ja dabei haben). Kann sie ihn nicht selber aufsuchen, anrufen und bitten, dass er in die Reha-Klinik kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die reichlichen Antworten. Ich versuche mal den Betreuer zu erreichen, bzw. ausfindig zu machen. Ich habe nämlich keine Ahnung wer die Betreuung inne hattte ("Berufsbetreuer?" oder ein "Laie").
Da mein Schwiegervater in Eutin verstorben ist, zuletzt wohnhaft in Scharbeutz (Pflegeheim) und vorher in Lübeck gewohnt hat, muss ich erst mal rausfinden, welches Amtsgericht mein Ansprechpartner sein kann. Ein kurzes Gespräch mit der Betreuungsstelle hier in meiner Heimatstadt (ca. 300km davon entfernt) hat nur den gleichen Tip ergeben, den sika abgegeben hat. Aber man weiss ja wie das mit telefonischen Auskünften so läuft bei den Behörden. Makl sehen was ich erreiche. Ich geb auf jeden Fall noch mal ´ne Rückmeldung. Vielen Dank noch einmal... :wipp:

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#9
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, inzwischen habe dich die 300 km Fahrt hin und zurück hinter mir. Ich habe jetzt einen Bestatter beauftragt eine Beisetzung in einem Urnen-Gemeinschaftsgrab durchzuführen. Den Betreuer erreiche ich gar nicht, am Vormundschaftsgericht hat man mir nur mitgeteilt, dass dessen Abschlussbericht noch nicht vorliegen würde. Beim Nachlassgericht habe ich erfahren, das ein Testament eingegangen wäre und ein Fragebogen an die Lebensgefährtin geschickt wurde, wohl um die gesetzlichen Erben ausfindig zu machen.

Ich habe dann mal die Daten dort zu Protokoll gegeben, da die Lebensgefährtin nur von meiner Frau wußte, es gibt aber noch einen weiteren Sohn !

Jetzt heisst es erst mal abwarten. Die Sterbeurkunde werde ich ja demnächst bekommen und dann werde ich mit den Rechnungen für die Bestattung zur Bank gehen und mal sehen was die dann machen.

Wer in dem o.g. Testament beerbt wird ist mir leider völlig unbekannt. Ich kann nur hoffen, das es die Lebensgefährtin sein wird. Mit der habe ich ja nun alles gemeinsam geregelt und sie hat mir versichert, das die Beerdigung auf jeden Fall von Ihr bzw. dem Nachlass bezahlt wird.

Eine Frage habe ich nun noch : Wie lange kann es dauern, bis das Testament eröffnet wird ?
das Testament wurde übrigens an das Amtsgericht geschickt, leider nur an eines, das jetzt schon sagt, das es nur eröffnen wird und dann an ein anderes verweisen muss, da der verstorbene zuletzt in einer anderen Stadt gemeldet war. Kann das zu weiteren Verzögerungen führen oder sind die Amtsschimmel da immer gleich flott unterwegs ? Vielen Dank für die Antworten schon jetzt einmal !

-- Editiert von kai1975 am 02.10.2008 10:08:28

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#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

...Wie lange kann es dauern, bis das Testament eröffnet wird ?...
Das hängt von der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts ab.

...das Testament wurde übrigens an das Amtsgericht geschickt, leider nur an eines, das jetzt schon sagt, das es nur eröffnen wird und dann an ein anderes verweisen muss, da der verstorbene zuletzt in einer anderen Stadt gemeldet war. Kann das zu weiteren Verzögerungen führen oder sind die Amtsschimmel...
Zuständig ist immer das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers.

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#11
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Das immer das Amtsgericht des letzten Wohnortes zuständig ist, wußte ich bereits, aber meine Frage bezog sich eher auf die evtl. Verzögerungen, wenn ein anderes Gericht das Testament eröffnet und dann weiterleiten muss. Kann es dort zu langen Wartezeiten kommen ?

Beispiel : Lübeck eröffnet das Testament, zustaändig ist aber Bad Schwartau (ca. 50 km entfernt). Dauert es dann ewig ? Oder sind die Abläufe dann in etwa gleich schnell ?

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Die Eröffnung von Todes wegen und ggf. Weiterleitung an das zuständige NG wird bevorzugt bearbeitet. Allerdings hängt die "Bearbeitung" auch davon ab, wie schnell die Nachricht des Standesamts beim Verwahrgericht eintrifft.


...Beim Nachlassgericht habe ich erfahren, das ein Testament eingegangen...

Weshalb die Frage? Das Testament liegt doch wohl schon beim NG vor.

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#13
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Aussage beim Nachlassgericht liegt ein Testament vor, habe ich nur mit angegeben, da ich vorher große Probleme hatte, überhaupt irgendwelche Informationen zu erhalten. Z.B. konnte ich erstmal bei keinem der Amtsgerichte erfahren, wer der Betreuer war. In alen Telefonaten kam immer nur die gleiche Antwort : Wir kennen ihren Schwiegervater nicht. Selbst 1Woche nach Absendung des Testamentes ans Amtsgericht erhielt ich nur die Antwort das keines eingegangen sei. Irgendwie hat mich das verunsichert. Nun warte ich auf die Sterbeurkunde und die Testamentseröffnung. Mal abwarten, das kann ja wohl noch dauern...

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#14
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, das Testament wurde eröffnet und die Lebensgefährtin meines verstorbenen Schwiegervaters wurde darin zur Alleinerbin benannt. Ich habe mit ihr Kontakt aufgenommen und sie hat mir versichert, dass die Beerdigungskosten auf jeden Fall aus dem Nachlass übernommen werden. Meine Frage nun : In dem Testament wurde eine anonyme Beisetzung gewünscht, allerdings war dieses mir nicht bekannt und wir haben mit der Lebensgefährtin gemeinsam eine halbanonyme Bestattung in einem Urnengemeinschaftsgrab veranlasst. Kann das jetzt irgendwie negative Auswirkungen haben, eigentlich doch nicht, mir war der letzte Wille ja nicht bekant als ich die Beerdigung "bestellt" habe.

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#15
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Niemand prüft, ob die Bestattung auch so wie gewünscht "durchgeführt" wurde.

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#16
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja schon mal gut so...
Jetzt hoffe ich nur noch, das die Bestattungskosten tatsächlich aus dem Nachlass bestritten werden und ich nicht auf diesen sitzen bleibe. Wie ich ja schon mal geschrieben habe, war der Kontakt in den letzten Jahren so gut wie gar nicht vorhanden. Die Alleinerbin hat mir das ja schon versprochen. Mal sehen, ob sie sich an diese Absprache halten wird. Ansonsten müssen wir wohl irgendwie einen Pflichteil geltend machen, um wenigstens einen Teil der Kosten gedeckt zu bekommen... Hoffen wir das Beste, lieber Leser...
@ cruncc : Vielen Dank für die prompte Antwort !:)

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#17
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Die Bestattungskosten sind in erster Linie von der Alleinerbin zu übernehmen.

Wenn du die Bestattung in Auftrag gegeben hast, bis du zwar dem Bestatter gegenüber verpflichtet die Kosten zu übernehmen, diese kannst du aber von der Alleinerbin einfordern.

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#18
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hat deine Frau denn das Erbe ausgeschlagen? Nur wenn sie dies nicht getan hat, kann sie überhaupt einen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Betreuter - ja weiß denn die Lebensgefährtin nicht, wie der Mensch hieß, der an der Tür klingelte? Irgendwo müssen doch auch Unterlagen existieren.
Und falls der Schwiepa im Heim lebte, dann muss doch das Heim wissen, wer der Betreuer war, denn der hat dann ja auch die Zahlung der Rechnungen veranlasst.

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#19
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@sika0304 : Der Betreuer ist inzwischen erreicht worden , über den Nachlas at er mir bereiwillig Auskunft gegeben und mir versichert, das er keine Gläubiger_anfragen hatte. Also scheint das vorhandene Geld tatsächlich für die Beerdigung zur Verfügung zu stehen (abzügl. der Gebühren,Steuern...).
Das Erbe wurde noch nicht ausgeschlagen, da ja die 6 Wochen-Frist erst ab Zustellung der Testament-Kopie ablaufen können. Von daher bliebe mir im schlimmsten Falle ja noch die Pflichtteils-Klage auf dem zivilrechtlichen Wege um wenigstens einen Teil der Kosten abgedeckt zu bekommen.
Ich werde jetzt mal eine Kopie der Sterbeurkunde mit der Rechnung an die Erbin verschicken und warte mal auf Rückmeldung des Bestatters, ob die Rechnung bezahlt wurde.
Natürlich weiss das Bestattungsinstitut um die noch nicht geklärte Rrbfolge, von daher werde ich im Moment noch keine Zahlungen an dieses vornehmen.

Ich werde auf jeden Fall noch weiter Rückmeldungen abgeben, sollten sich neue Erkenntnisse ergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Dagobert Funke :Wie soll ich denn diesen Kommentar finden ?

Ich als Schwiegersohn bin schon mal gar nicht für die Bestattung zuständig, ich habe nur die Initative ergriffen, um eine anonyme Beisetzung 50 km von seiner Lebensgefährtin (25 Jahre zusammengelebt!) zu verhindern ! Diese konnte sich gar nicht kümmern, da sie vom Betreuer ganz klar gesagt bekommen hat das die Angehörigen (in diesem Fall meine Frau) die Bestattungspflicht haben und sie sowieso keinen Zugriff auf die Konten habe, bis das Testament eröffnet und rechtskräftig geworden ist. Sie hat mich darum gebeten und ich habe als eigentlich fast völlig unbeteiligter diesem Wunsch entsprochen. Der Bestatter war über diese Absprache im Vorfeld informiert und hat sich einverstanden erklärt.
Jetzt ist das Testament eröffnet und es ist klar, das meine Frau nichts erben wird, bzw. auch keine Klage wegen des Pflichtteils einreichen wird.

Wenn man sich bis jetzt aus dieser Diskussion herausgehalten hat, finde ich diesen Kommentar ziemlich fragwürdig ! :???: Schönen Abend noch !


-- Editiert von kai1975 am 31.10.2008 19:26

-- Editiert von kai1975 am 31.10.2008 19:29

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

So, melde mich nochmal : Inzwischen ist das Testament eröffnet und die Erbin hat sich bereit erklärt sie Rechnung für die Beisetzung zu bezahlen. Nun tritt aber der Betreuer wieder in Erscheinung : Er fordert einen Erbschein, ansonsten würde er das Sparbuch nicht herausgeben. Ohne Sparbuch kann aber die Bestattung nicht gezahlt werden....

Darf der Betreuer überhaupt einen Erbschein fordern ? Die Betreuung endet doch eigentlich mit dem Tode des Betreuten.
Ist es dann nicht üblich, das die gesamten Unterlagen, incl. Sparbüchern an das Gericht gegeben wird ? Die Betreuung ist ja nun zu Ende, es gibt einen Alleinerben und der kann jetzt nicht an sein Erbe heran. Hoffe auf baldige Antwort.

@ Dagobert : Ich entschuldige mich mal für meinen vorherigen Eintrag,aber ich fand es in diesem Moment ziemlich unpassend einen solchen Kommentar zu lesen... Nix für ungut. Bei Geld hört bekanntlich der Spass auf. Ich bin eigentlich ein ganz umgänglicher Mensch :)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Pawel : Kann man da auf irgendwelche Paragraphen verweisen ? Ich habe erfahren, das der Betreuer wohl Rechtsanwalt sei. Da weiss man ja leider nie so genau, wie der sich jetzt weiter verhält. Kann ja sein, das da vielleicht noch irgendwelche Fordrungen seinerseits eingereicht werden...

Aber noch mal kurz auf meine vorherige Frage zurückkommend : Ist es nicht üblich den Abschlussbericht an die Betreuungsstelle incl. aller weiterer Dokumente abzugeben ? Gibt es da Fristen die ein Betreuer einhalten muss ?

Fragen über Fragen, aber wann hat man sonst damit zu tun :)

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#26
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

...Aber noch mal kurz auf meine vorherige Frage zurückkommend : Ist es nicht üblich den Abschlussbericht an die Betreuungsstelle incl. aller weiterer Dokumente abzugeben ?...
Nein, der Betreuer muss nur den Schlussbericht bei Gericht einreichen.
Die Unterlagen muss er auf Anforderung dem Erben übergeben.

...Gibt es da Fristen die ein Betreuer einhalten muss ? ...
M.W. nach nicht.

Ich würde mich mal beim Vormundschaftsgericht erkundigen, ob der Betreuer berechtigt ist, einen Erbnachweis zu verlangen. Woher soll er sonst wissen, dass derjenige der die Unterlagen (z.B. Sparbuch) verlangt auch Erbe ist?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kai1975
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, melde mich mal wieder zurück : Die Alleinerbin hat jetzt beim Amtsgericht einen Erbschein beantragt. Dadurch kommt es jetzt zu einer Verzögerung, da das Amtsgericht jetzt erstmal alle anderen Pflichtteilsberechtigten informiert hat. Sollte bis zum 10.12. kein Einspruch geäußert werden, würde sie das Sparbuch vom Betreuer erhalten. Der begründet die Nicht-Herausgabe mit der Tatsache, das ja nur ein handschriftliches und nicht notariell beglaubigtes Testament vorliege. Er hat eine Kopie des Testamentes bereits erhalten, kennt also den genauen Wortlaut, in dem die langjährige Lebensgefährtin zur Alleinerbin gemacht wird. Ich verstehe jetzt diese Verzögerung einfach nicht.
Ein Anruf beim Amtsgericht ergab auch nichts neues, somit scheint es ja wohl doch rechtens, das der Betreuer einen Erbschein fordert. Ich finde das etwas befremdlich. Schließlich ist dem Betreuer ja bekannt, wer erben wird.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit die Bank zur Überweisung zu bringen, auch wenn das Sparbuch nicht vorgelegt werden kann ?

Vielen Dank schon mal für eure reichlichen Antworten !

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