Schwester gestorben

2. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
dzgz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwester gestorben

Guten Tag,
vor ca. 4 Wochen erfuhr ich per Zufall das meine Schwester (nicht verheiratet - keine Kinder) bereits am 1. Januar 2007 verstorben ist. Der Kontakt wurde die letzten 3 Jahre nicht mehr aufrecht erhalten.
Der Lebensgefährte meiner Schwester bei dem Sie auch wohnte hat mich nicht Informiert. Ob überhaupt und wieviel Vermögen da ist weiß ich nicht. Ihr Lebenspartner erteilt mir keine Auskunft.
Nun geht es auch um die Wohnungsauflösung obwohl Sie bei Ihrem Lebensgefährten wohnte hatte Sie Ihre Miet-Wohnung nicht aufgegeben, nach Rücksprache mit dem zuständigen Amtsgericht kann die Wohnung geräumt werden. Auch erfuhr ich von Nachbarn das der Lebenspartner schon des öfteren in der Wohnung war. Die Miete wird scheinbar weiterhin bezahlt. Hinweise auf bestehende Konten konnte ich keine Finden. Meine Frage nun kann ich die Wohnung räumen lassen bzw. die enthaltenen Gegenstände in Sicherungsverwahrung nehmen da einiges dabei ist was ein paar Euro wert ist. Hat der Lebensgefährte irgendwelche Ansprüche? Die Beerdigung hat er wohl auch bezahlt. Laut seinen Aussagen ist kein Testament vorhanden. Und wie sieht es aus wenn ich das Erbe ausschlagen will, kann ich das noch?

Vielen Dank
dzgz

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn kein Testament vorhanden ist, dann hat der Lebensgefährte keine Ansprüche. Erbberechtigt sind die Erben 2. Ordnung. Das sind zuerst die Eltern, sollten diese bereits verstorben sein, dann die Geschwister.

Das Erbe kann innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis ausgeschlagen werden. Das ist also jetzt noch möglich. Wenn Du das Erbe nicht ausschlägst, dann musst Du die Wohnung kündigen und dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.

Die Beerdigung muss eigentlich aus dem Nachlass bezahlt werden. Insoweit durfte der Lebensgefährte darüber verfügen. Sollte er die Beerdigung aus eigener Tasche bezahlt haben, kann er verlangen, die Kosten von den Erben erstattet zu bekommen.

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#2
 Von 
dzgz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort.
Die Eltern leben nicht mehr so wären mein Bruder und ich die Erben. Was jetzt das ausschlagen des Erbens betrifft so habe ich hier im Forum gelesen,
das im mom wo ich z.b. die Wohnung räume, ich das Erbe automatisch anerkenne. Eigentlich sehe ich das als normal an das ich mich um die Hinterlassenschaften meiner Schwester bzw. die Wohnung kümmere und diese auflöse. (Ihr Lebensgefährte kümmert sich um garnichts, bis auf die Dinge die in Ihrer Wohnung von Wert waren.) Wir hatten bis auf die letzten 3 Jahre viel Kontakt und gemeinsame Erlebnisse. Ich gehe davon aus das die montl. Miete und sonstige Kosten noch von Ihrem Konto abgebucht werden. Was jetzt eventuelle Verbindlichkeiten meiner Schwester betrifft ist mir nichts bekannt bzw. kann ich auch nicht so schnell herrausbekommen. Ich habe hier auf der Seite noch was über Nachlass Beschränkung gelesen verstehe aber nicht genau wie ich da vorgehen muß.
Ich denke mal das Beste ist wenn ich zwecks Beratung einen Anwalt aufsuche.

mfg
dzgz

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ich denke mal das Beste ist wenn ich zwecks Beratung einen Anwalt aufsuche.


Das ist in der Tat das vernünftigste !

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