Schulden meines verstorbenen Bruders

15. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
shining123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden meines verstorbenen Bruders

Im Dezember 2017 ist mein Bruder verstorben und er hat weder Testament noch Vollmacht in irgendeiner Art und Weise hinterlassen. Seine Lebensgefährtin hat mir mitgeteilt, dass Schulden vorhanden sind und diese von einem Inkassounternehmen eingefordert werden, die er bis Dezember mit einem monatlichen Betrag abgezahlt hat. Aktuell sind immer noch zwischen 5.000 und 10.000 € offen. Ich habe alle Verwandten über diese Situation Informiert, sodass das Erbe beim Nachlassgericht von allen ausgeschlagen werden konnte.
Seine Lebensgefährtin hat mir mitgeteilt, dass mittlerweile Geld auf seinem Bankkonto eingegangen ist, das meinem Bruder zu seinen Lebzeiten zugestanden hätte, jetzt aber erst überwiesen wurde. Darüber hinaus steht im auch noch Sozialhilfe zu, die bis Dato nicht bezahlt wurde.
Seine Lebensgefährtin hat seine Bankkarte mit PIN und auch Zugang zu seinem Onlinekonto, welches sie regelmäßig einsieht.
Nun meine Fragen:
Dürfen wir das gesamte Geld vom Konto abheben und für die Beerdigung nutzen?
Was soll mit dem restlichen Geld gemacht werden?
Müssen wir die Schulden beim Inkassounternehmen und Sonstige damit bezahlen?
Muss die Bank über den Tod meines Bruders informiert werden? (Wenn das so ist, wird das Konto dann nicht eingefroren, sodass kein Zugriff mehr auf noch eingehende Gelder erfolgen kann?)
Machen wir uns strafbar, wenn wir Geld von seinem Konto abheben?
Wir ihr seht, kennen wir uns nicht damit aus und wir wollen auch nichts falsch machen oder sogar Geld unterschlagen. Alles was wir bis jetzt abgehoben haben, habe ich dokumentiert und ist jederzeit einsehbar.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Muss die Bank über den Tod meines Bruders informiert werden? (Wenn das so ist, wird das Konto dann nicht eingefroren, sodass kein Zugriff mehr auf noch eingehende Gelder erfolgen kann?)


Die Bank sollte informiert werden. Dass das Konto dann gesperrt wird, sollte Euch nicht stören, da Ihr sowieso nicht darauf zugreifen dürft.

Zitat:
Machen wir uns strafbar, wenn wir Geld von seinem Konto abheben?


Ja, Untreue § 266 StGB

Zitat:
Müssen wir die Schulden beim Inkassounternehmen und Sonstige damit bezahlen?


Ihr habt das Erbe ausgeschlagen, damit müsst Ihr gar nichts machen. Ihr dürft natürlich Bank und Inkassounternehmen vom Tod des Bruders informieren. Wie das Inkassounternehmen dann an das Bankguthaben kommt, ist deren Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von shining123):
Seine Lebensgefährtin hat mir mitgeteilt, dass mittlerweile Geld auf seinem Bankkonto eingegangen ist, das meinem Bruder zu seinen Lebzeiten zugestanden hätte, jetzt aber erst überwiesen wurde.
Kann euch egal sein, ihr habt das Erbe ausgeschlagen. Das Guthaben/die Schulden gehen euch nichts mehr an.


Zitat (von shining123):
Muss die Bank über den Tod meines Bruders informiert werden? (Wenn das so ist, wird das Konto dann nicht eingefroren, sodass kein Zugriff mehr auf noch eingehende Gelder erfolgen kann?)
Auf jeden Fall die Bank informieren! Klar wird das Konto eingefroren, denn aktuell ist ja auch niemand mehr berechtigt davon Geld abzuheben.

Zitat (von shining123):
Dürfen wir das gesamte Geld vom Konto abheben und für die Beerdigung nutzen?
Nein!

Zitat (von shining123):
Was soll mit dem restlichen Geld gemacht werden?
Geht euch nix an.

Zitat (von shining123):
Müssen wir die Schulden beim Inkassounternehmen und Sonstige damit bezahlen?
Nein, denn ihr dürft gar nichts mit dem Geld machen. Ihr dürft es nicht antasten!

Zitat (von shining123):
Machen wir uns strafbar, wenn wir Geld von seinem Konto abheben?
Ja.
Zitat (von shining123):
Alles was wir bis jetzt abgehoben haben, habe ich dokumentiert und ist jederzeit einsehbar.
Ihr habt bereits Geld abgehoben???? Das war falsch!!! Am besten direkt wieder die abgehobene Summe auf das Konto überweisen!!!
Das Geld und alles er besessen hat, gehen euch rein gar nichts mehr an! Ihr habt das Erbe ausgeschlagen, damit ist sein Eigentum und seine Schulden für euch weg.


-- Editiert von -Laie- am 15.01.2018 17:00

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Es droht noch eine andere Falle:

Wer ein Erbe annimmt, kann es nicht mehr ausschlagen. Solltet Ihr also vor der Ausschlagung Geld vom Konto abgehoben haben, so gilt das als Annahme des Erbe. Damit würde die Ausschlagung unwirksam werden.

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