Schulden geerbt - Muss ich für die Schulden in kompletter Höhe aufkommen?

8. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
crazynob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden geerbt - Muss ich für die Schulden in kompletter Höhe aufkommen?

Hallo, ich habe folgendes Problem. Im Jahr 2005 ist meine Mutter verstorben. Da wir ,auf deutsch gesagt, zu blöd waren das Erbe auszuschlagen haben wir (mein Vater, mein Bruder und ich) nicht nur ein Haus geerbt sondern auch Schulden in Höhe von ca. 40.000 EUR. Bis zu einer gewissen Zeit haben wir gemeinsam den Abtrag gezahlt. Nun ist mein Bruder Hart IV und mein Vater bekommt nur eine kleine Rente.
Beide zahlen also nicht mehr. Mit meinem Vater habe ich mich inzwischen verstritten weil ihn das ganze nicht mehr interessiert. Er hat einen Offenbarungseid geleistet und bei ihm ist momentan nichts zu holen genau wie bei meinem Bruder. Die Banken fordern jetzt natürlich von mir die Schulden zu begleichen und zwar in voller Höhe, und wollen die Zwangsvollstreckung des Hause betreiben. Allerdings wird durch die Versteigerung niemals die Restschuld abgedeckt. Wir haben schon versucht das Haus zu verkaufen. Allerdings ohne Erfolg, da in dem Dorf ca. elf Immobilien zum Verkauf stehen.
Muß ich denn überhaupt für die Schulden in kompletter Höhe aufkommen? Oder hafte ich nur für meinen Erbanteil. Laut Bank bin ich zu 100% haftbar. Nur ich sehe nicht ein das ich jetzt alles allein bezahlen soll. Habe ich irgenwelche Möglichkeiten mich dagegen zu wehren selbst wenn die Miterben zahlungsunfähig sind?

Vielen Dank schonmal.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Crazynob,
nach außen: die Bank kann sich das Geld von einem Erben holen, nach innen: du kannst dir jeweils 1/3 sowohl von deinem Vater wie auch von deinem Bruder holen. Soweit ich weiß, gelten diese Titel dann 30 Jahre.
Und 3 Jahre später könnte es auch schwierig sein, die Schulden"last" auf den Nachlasswert zu begrenzen.

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