Schenkungsvertrag sinnvoll?

26. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Helen29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsvertrag sinnvoll?

Hallo,

folgender Sachverhalt: Meine Eltern besitzen 2 bebaute Grundstücke. Auf einem dieser Grundstücke steht ein Haus, welches momentan unbewohnt ist. Es hat etwa einen Wert von 200.000,-.
Eigentlich wollte ich nur in dieses Haus einziehen, ohne das es mir gehört, ich also lediglich die Nebenkosten übernehme. Doch rein rechtlich gesehen muss ich laut Finanzamt dafür eine gewisse Miete zahlen. Mindestens 50% vom ortsüblichen Mietsatz.

So kamen wir auf einen Schenkungsvertrag.

Wenn wir jetzt also einen Schenkungsvetrag über dieses Haus anfertigen, der höchstens durch Undankbarkeit meinerseits gegenüber den Eltern aufgelöst werden kann und an dem sonst keine Bedingungen geknüpft sind, ist das sinnvoll?

Gehört dieses Grundstück rein rechtlich gesehen ab Vertragsabschluss mir, sodass der Punkt mit Miete wegfällt?

Würden erneute Gebühren anfallen, wenn sagen wir mal in 10 Jahren das Haus wieder an meine Eltern gehen sollte, wir sozusagen einen Vertragsbruch vortäuschen würden?


Gruß und danke

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-- Editiert am 26.12.2009 18:06

-- Editiert am 26.12.2009 18:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Wenn wir jetzt also einen Schenkungsvetrag über dieses Haus anfertigen, der höchstens durch Undankbarkeit meinerseits gegenüber den Eltern aufgelöst werden kann und an dem sonst keine Bedingungen geknüpft sind, ist das sinnvoll?#
Ihr könnt nicht einfach einen Schenkungsvertrag "anfertigen", sondern es muss ein entsprechender Vertrag beim Notar geschlossen werden. In diesem Vertrag können durchaus auch "Bedingungen" (Rückauflassung, Nießbrauch, Wohnrecht) aufgenommen werden. Je nachdem was von den Eltern gewollt ist. Darüber kann der Notar beraten.

#Gehört dieses Grundstück rein rechtlich gesehen ab Vertragsabschluss mir, so dass der Punkt Miete wegfällt.#
Das kommt auf die Vertragsgestaltung an.

#Würden erneute Gebühren anfallen, wenn sagen wir mal in 10 Jahren das Haus wieder an meine Eltern gehen sollte, wir sozusagen einen Vertragsbruch vortäuschen würden?#
Ja, weder der Notar noch das Grundbuchamt arbeiten umsonst. Ggf. Grunderwerb- oder Schenkungssteuer an.



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