Schenkungssteuer bei Rückabwicklung nach 4 Wochen?

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
einjunge
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Schenkungssteuer bei Rückabwicklung nach 4 Wochen?

Merine Freundin hat vor drei Wochen von einen anderen Mann eine Wohnung im Wert von 350000 Euro als Schenkung per Notarvertrag erhalten.Der Schenker verpflichtete sich im Vertrag die Schenkungssteuer bei Fälligkeit zu bezahlen.
Vor drei Tagen hat der Mann uns beiden ausgedruckte Mails von mir an meine Freundin vorgelegt und forderte die Rückabwicklung, da er die Schenkung lediglich unter Bedingungen gemacht habe.Er forderte 20000 Euro innerhalb von 30 Minuten in bar.Eine Quittung gäbe es an einem anderen tag aus seinem Büro.
Gezahlte 21200 Euro für rückständiges Hausgeld und zum Ablösen einer Grundschuld für eine Küche, die am Schenkungstag von und bar bezahlt wurden soll`s ebenfalls nicht zurückgeben.So it is. Meine wichtigste Frage ist :
Wie schaut es mit der Schenkungssteuer aus ? Fällt diese trotz Rückabwicklung an ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einjunge
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach ja , man hat mich betrogen . das ist nun sicher .
keine immobilie vorhanden . Es ging nur um mein geld ^^

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Ach ja , man hat mich betrogen . das ist nun sicher .
keine Immobilie vorhanden . Es ging nur um mein geld

Wenn keine Immobilie vorhanden ist, was steht denn dann im Notarvertrag?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
einjunge
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gab keinen Notarvertrag . Es gab nur mein Geld . Und darum ging es . Nur darum .

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Es gab keinen Notarvertrag.

Meine Freundin hat vor drei Wochen von einen anderen Mann eine Wohnung im Wert von 350000 Euro als Schenkung per Notarvertrag erhalten.
???

Ein Schenkungsvertrag über eine Immobilie bedarf zwingend der notariellen Beurkundung!

Ihr solltet einen RA aufsuchen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Und was soll jetzt die Frage nach der Schenkungssteuer? Die muss man doch sowieso nur dann zahlen, wenn man tatsächlich eine Schenkung erhalten hat.

Und was soll denn hier Rückabwicklung heißen?

Dass jetzt eine Strafanzeige wegen Betruges gegen den "Schenker" fällig ist, sollte doch wohl klar sein.

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-- Editiert hh am 19.02.2012 21:07

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

beachtet doch mal das Datum der ersten beiden Beiträge.

Vermutlich wollte uns der TE nur informieren, dass sich die Frage erledigt hat (zumindest bezüglich der Schenkungsteuer).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ya329640-96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

beachtet doch mal das Datum der ersten beiden Beiträge.

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0x Hilfreiche Antwort

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