Schenkungen

9. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
XGermanGirl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungen

Guten Abend!
Meine Situation ist ein bisschen kompliziert. Habe von meiner Grossmutter vor 3 Jahren Geld bekommen. Sie ist seither gestorben und hatte kein Testament. Nun gibt es einige Leute die den Pflichtteilergaenzungsanspruch geltend machen. Meine Geschwister haben schon eine Aufforderung vom Anwalt bekommen, ich aber bisher noch nicht. Nun meine Frage: Da ich nicht in Deutschland wohne, bin ich ueberhaupt betroffen oder gelten fuer mich die Gesetze des Landes in dem ich lebe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Telindus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
denke daß Du genau so wie deine Geschwister zu belangen oder zu berücksichtigen bist. Es gilt hier mit Sicherheit die Erbfolge und nicht der Wohnort oder Staatsangehörigkeit.Jedoch denke ich daß zu erst deine Eltern kommen und dann Du und deine Geschwister. Aus deiner Frage läßt sich nicht genau ableiten ob Du noch was zu erwarten hast, oder ob Jemand noch Forderungen stellt?! Würde also die Zuwendungen nicht unbedingt angeben, die Du vor 3 Jahren erhalten hast! - Außer es wurde schriftlich felstgehalten. Habe Dir nachfolgend was aus einer Anfrage herauskopiert, hoffe es beantwortet dir deine Frage.;)
Nach § 2325 Abs. 3 Satz 1 BGB bleiben im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs darüber hinaus Schenkungen dann unberücksichtigt, wenn zur Zeit des Erbfalls mehr als zehn Jahre seit der Schenkung verstrichen sind.
Das gleiche gilt auch für deine Geschwister!
Bin aber kein Experte! Aber es kommen bestimmt noch andere Beiträge.

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#2
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Also die Schenkung nicht angeben, könnte gefährlich sein. Man kann auch aufgefordert werden dies an Eides statt zu versichern - und wehe es kann einem dann was anderes nachgewiesen werden. Für Meineid geht man in den Knast !

Der Pflichtteilergänzungsanspruch besteht demnach.

Die Frage ist aber auch, wofür Du das Geld erhalten hast. War es nämlich Zweckgebunden z.B. zu Ausbildungsfinanzierung oder zur Verwendung als normales Einkommen sprich Lebensunterhaltung während einer finanziellen Schieflage, ist es nicht mehr Pflichtteilergänzungsfähig.

Aber das müsste man auch besser schriftlich oder zumindes bezeugt haben.

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