Schenkung/Pflichtteil

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Illvy
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung/Pflichtteil

Guten Morgen,

ich bin gerade dabei meinen Pflichtteil geltend zu machen. Mein Vater ist vor einem Jahr verstorben, meine Mutter hat alles geerbt.Meine Mutter behauptet jetzt ich hätte zu Lebzeiten des Vaters eine Summe von 15.000 EUR bekommen und wäre monatlich mit 250 EUR über einen Zeitraum von 3 Jahren unterstützt worden.Dies ist nicht korrekt und es gibt auch keine Belege oder Beweise für diese Geldzugänge. Der Anwalt schreibt jetzt, dass mit diesen Schenkungen mein Plichtteil aufgrechnet werden soll bzw. gänzlich abgegolten wurde. Was muß ich tun? Kann eine Schenkung an mich, meinen Pflichtteil senken? Muß meine Mutter mir nicht den Zugang belegen?.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Schöne Grüße
Illvy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ja, deine Mutter muss den Zugang an dich belegen. Ich würde dem Anwalt schreiben, dass die Aussagen unwahr sind und du nie irgendwelche Zuwendungen erhalten hast.

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#2
 Von 
Illvy
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber stimmt den die Aussage an sich. Wenn jemand vom Erblasser Geld geschenkt bekommt, dass das vom Alleinerben auf Pflichtteilsforderungen in Abzug gebracht werden kann?

Gruß
Illvy

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Das stimmt teilweise.

Wenn jemand zu Lebzeiten Schenkungen mit der Auflage erhalten hat, daß diese später auf den Pflichtteil angerechnet werden sollen, so müssen diese dann bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden (allerdings nicht einfach abgezogen).

Einzelheiten in § 2315 BGB .

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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