Schenkung vom HAus

7. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Blackjesuz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Schenkung vom HAus

Servus liebe leute.

1)Ich hab da mal wieder eine rechtliche frage und zwar dreht sichs darum das mein opa den ich mitlerweile pflege die schenkung des hauses das ich erben soll an meine mutter zurückziehen will. Es war ausgemacht das sie das haus verwalten darf bis ich das entsprechende alter habe. Nun denkt er aber darüber nach die schenkung zurückzuziehen da im testament festgelegt ist das ich das haus nicht bekomme wenn ich eine vorstrafe habe. Nun besitze ich aber eine vorstrafe die aus einer damalgin anzeige von meiner mutter zeugt (sachbeschädigung). ICh glaub ja das es absicht von ihr ist aber das trägt hier ja nichts zur sache. Im endeffekt will mein opa also das haus wieder haben um es mir dann direkt zu überschreiben damit er nicht noch die sorge tragen muss das meine mutter das haus auch noch versäuft.

Wäre net wenn mir da mal einer eine liebe und nette antwort zu verfasst.

2)Was ich auch noch gehört habe ist das meine mutter wenn ich den haushalt verlasse und ALG II Beziehe sie keinen unterhalt mehr zahlen muss wenn ich es einklage stimmt das?

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8 Antworten
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#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die ganze Geshichte ist völlig wirr... aber ich will versuchen, sie der Reihe nach durchzugehen.

quote:
das mein opa den ich mitlerweile pflege die schenkung des hauses das ich erben soll an meine mutter zurückziehen will.


Ich verstehe das so, dass dein Opa Eigentümer eines hauses. Dann hat er dieses Haus Deiner Mutter (seiner Tochter?) geschenkt und nun will er die Schenlung rückgängig machen, ja? Falls ja, dann kann er das vergessen. Man kann eine Schenkung nicht rückgängig machen, es sei denn, der Beschenkte würde sich des "groben Undanks" schuldig machen oder der Schenker (also der Opa) würde verarmen und müsste zur Sicherung seines Lebensunterhalts das Haus zurückfordern. Beides ist nicht ersichtlich, sodass man das Haus nicht zurückfordern kann.

quote:
Es war ausgemacht das sie das haus verwalten darf bis ich das entsprechende alter habe.


Das versteht kein Mensch. Ich denke, deine Mutter hat das Haus geschenkt bekommen? Wenn ja, dann kann sie mit dem Haus machen, was sie will. Es gehört ihr ja schließlich.

quote:
Nun denkt er aber darüber nach die schenkung zurückzuziehen da im testament festgelegt ist das ich das haus nicht bekomme wenn ich eine vorstrafe habe. Nun besitze ich aber eine vorstrafe die aus einer damalgin anzeige von meiner mutter zeugt (sachbeschädigung).


Auch das ist unverständlich. Von welchem Testament ist denn jetzt die Rede? Von dem Deiner Mutter? Falls ja, dann müsste man erstmal prüfen, ob die Formulierung im Testament überhaupt wirksam ist. Man müsste erstmal feststellen, was hier unter dem Begriff "Vorstrafe" überhaupt gemeint ist. Wer ist denn der Ersatzerbe, wenn du nicht erbst ? Gegen den Ersatzerben hättest du ja auch einen Pflichtteilsanspruch, selbst wenn das Testament der Mutter wirksam wäre.

quote:
Im endeffekt will mein opa also das haus wieder haben um es mir dann direkt zu überschreiben damit er nicht noch die sorge tragen muss das meine mutter das haus auch noch versäuft.


Das kann er vergessen (siehe oben)

quote:
2)Was ich auch noch gehört habe ist das meine mutter wenn ich den haushalt verlasse und ALG II Beziehe sie keinen unterhalt mehr zahlen muss wenn ich es einklage stimmt das?


Das ist - im Prinzip - richtig.




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"justice"

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#3
 Von 
Blackjesuz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

also mal zu beantowrtung.

ICh bin 21

Bei dem testament dreht es ssich um das testament meinem großeltern (oma und opa mütterlicher seits) Meine oma ist schon seid 12 jahren von uns geschieden und hat damals mit meinem opa ein testament zusammen gemacht in dem veranlagt ist das ich das eine und meine schwester das andere haus bekommt. Meine mutter hat sich das haus dann schenken lassen was ich bekomme mit der vorraussetzung das sie es im falles des versterbens meines opas und dem entsprechenden alter meinerseits an mich übergeben muss. UNd mit dem haus darf sie laut testament auch nicht machen was sie will denn wenn sie es verkaufen will oder nen kredit drauf aufnehmen will muss ich meine unterschrift leisten. Also ohne mich geht da noch nichts. Im moment is mit ausversaufen auch nur gemeint das sie die grundsteuer und die versicherungen zu 90% nicht bezahlt weil sie die miteinnahmen gleich mit alk verpulfert.

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#4
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12308.03.2010 09:23:50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

#zu 1) die schenckung kann auch rückgängig gemacht werden, wenn die schenckung aus gründen und leichtgläubigkeit geschehen ist die zuvor von deiner mutter vertuscht wurde.

beispiel, du hast angesprochen das deine mutter das haus versäuft.
nun, wenn deine mutter zum zeitpunkt der schenckung schon gesoffen hat und dein opa nichts davon wusste und ihm wissentlich verschwiegen wurde kann die schenckung angefochten werden.#
In welchem Gesetz steht das?

#Bei dem testament dreht es ssich um das testament meinem großeltern (oma und opa mütterlicher seits) Meine oma ist schon seid 12 jahren von uns geschieden und hat damals mit meinem opa ein testament zusammen gemacht in dem veranlagt ist das ich das eine und meine schwester das andere haus bekommt.#
Es existiert also ein gemeinschaftliches Testament der Großeltern. Beide leben noch und die Ehe wurde geschieden?
Dann ist das gemeinschaftliche Testament mit der Scheidung ungültig geworden.

Wurde denn im Übertragungsvertrag eine Klausel für die Rückübertragung aufgenommen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen muss die Immo rückübertragen werden?



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