Schenkung und Erbschaft

1. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Frank V.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung und Erbschaft

Guten Tag,
folgendes Problem stellt sich mir seit ein paar Tagen. Ein Erbgut welches ich vor 2 Jahren geerbt habe (1/8 eines Hauses) möchte ich aus diversen Gründen an meinen Bruder, oder an meine Mutter verschenken. Kann ich dies, oder muss ich aus rechtlichen Rücksicht auf meine Kinder nehmen. Mir ist noch dunkel bekannt das ich mein Erbteil nur meinen Kindern schenken darf oder halt diesen Teil an irgendjemanden verkaufen kann.

Vielen Dank im voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

als Erbe sind Sie Eigentümer und allein Verfügungsberechtigter bzgl. des geerbten Vermögens. Sie können es natürlich auch verschenken, auch wenn Sie Kinder haben. Oder gibt es hier etwa Besonderheiten und Sie sind nur als Vorerbe eingesetzt? Ein kompetenter rechtlicher Rat kann natürlich immer nur erfolgen, wenn alle Umstände bekannt sind. Im Normalfall gilt, daß Ihr geerbtes verspielen, verkaufen oder sonst alles mögliche damit machen können. Sollten Sie jedoch binnen 10 Jahren nach der Schenkung selbst ableben, haben Ihre Kinder möglicherweise Pflichtteilergänzungsansprüche gegenüber dem Beschenkten.

Viele Grüße
Olaf Matlach
Rechtsanwalt und Partner von 123recht.net


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schäfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag, nach einem in 1969 verfaßten Testament wurden mir 15.000 DM vermacht, die von den Erben als Gesamtschuldner innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Erbfalles zu zahlen sind. Allerdings ist weiter vermerkt:"sollte die Kaufkraft dieses Betrages alsdann in einem groben Mißverhältnis zur heutigen Kaufkraft stehen, so ist der Betrag entsprechend anzupassen". Frage: wo kann ich den Wertzuwachs erfahren, gibt es bei Gericht entsprechende Tabellen?
Danke im voraus für einen Hinweis.

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