Schenkung und Erbe - Eintragung ins Grundbuch

27. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schwarzbart
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Schenkung und Erbe - Eintragung ins Grundbuch

Rahmendaten:
Ich bin der Sohn aus erster Ehe. Mein Vater hat ein zweites Mal geheiratet und einen weiteren Sohn bekommen. Nun lässt er sich von seiner 2. Frau scheiden. Im Rahmen der Scheidung ist er in finanzielle Schwierigkeiten geraten (er kann die Raten eines Darlehens nicht mehr begleich, als Sicherheit steht die Bank an erster Stelle im Grundbuch), aus denen ich ihm heraushelfen möchte. D.h. ich übernehme die Raten des Darlehens, um der Kündigung des Darlehens vorzubeugen. Da ich ihm in erheblichem Maße finanziell unterstützt, möchte ich mich zur Sicherheit (gleichberechtigt mit meinem Vater) ins Grundbuch aufnehmen lassen. Nur zur Information, seine zweite Frau steht nicht im Grundbuch und hat im Verlauf der Scheidung auch keine Ansprüche auf Haus und Grundstück.

1. Kann eine Eintragung, meiner Person, ins Grundbuch nur im Rahmen einer Schenkung erfolgen?

2. Was steht meinem Bruder zu (Grundstück), falls mein Vater verstirbt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

#1. Kann eine Eintragung, meiner Person, ins Grundbuch nur im Rahmen einer Schenkung erfolgen?#
Es muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden. Ihr solltet euch dort beraten lassen.

#2. Was steht meinem Bruder zu (Grundstück), falls mein Vater verstirbt?#
Das kommt darauf an, wie das Verhältnis zwischen Verkehrswert und übernommenen Schulden ist.

Eine Schenkung wäre ggf. auszugleichen (Pflichtteilsergänzungsanspruch).

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#2
 Von 
jeserd@web.de
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

du solltest dich auf jeden fall % als miteigentümer ins grundbucheintragen lassen, wenn du den vater beim darlehn des hauses unterstützt. Im todesfall gehört dir dieser anteil zu 100% und der restliche anteil des vaters wird an die kinder zu gleichen anteilen aufgeteilt.
könnte dann sein, daß du deine geschwister auszahlen mußt -

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#3
 Von 
Schwarzbart
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich konnte bisher soviel in Erfahrung bringen:

Ich lasse mir das Grundstück schenken und werde, neben meinem Vater, ins Grundbuch eingetragen (50:50).
Falls mein Vater innerhalb der nächsten 10 Jahre versterben sollte, gehen seine 50% automatisch auf mich über. Mein Bruder hat in diesem Fall aber die Möglichkeit die Schenkung anzufechten und wird damit wohl auch erfolgreich sein.
Falls mein Vater länger als 10 Jahre lebt, ist mein Bruder raus.

Was ich noch nicht verstehe:
Da die Eintragung vorm Notar geschieht, muss dem eine Schenkung voraus gehen. Geht das dann überhaupt, dass man sich das Grundstück zu 100% schenken läßt und nur zu 50% ins Grundbuch kommt?


-- Editiert am 02.07.2009 11:39

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

#Falls mein Vater innerhalb der nächsten 10 Jahre versterben sollte, gehen seine 50% automatisch auf mich über#
Nein, das geschieht nur, wenn dies dein Vater per Testament verfügt.

#Mein Bruder hat in diesem Fall aber die Möglichkeit die Schenkung anzufechten und wird damit wohl auch erfolgreich sein.#
Die Schenkung selbst kann nicht "angefochten" werden, ihm stehen aber ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche zu.

#Falls mein Vater länger als 10 Jahre lebt, ist mein Bruder raus.#
Aber nur bzgl. der geschenkten Hälfte.

#Geht das dann überhaupt, dass man sich das Grundstück zu 100% schenken läßt und nur zu 50% ins Grundbuch kommt?#
Nein.

Wie schon geschrieben, solltet ihr euch vom Notar beraten lassen!

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#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wenn du es 100%ig geschenkt bekommst, dann bist du auch 100%ig Besitzer des Grundstückes und nicht nur ein bisschen.
Falls dein Vater innerhalb der nächsten 10 Jahren nach Schenkung verstirbt, dann
fließt die Schenkung zu 100% in die Erbmasse mit rein.
Es spielt eigentlich in diesem Fall ( 10 Jahre) keine Rolle. Dein Bruder brauch die Schenkung nicht anfechten, da er lt. Erbrecht einen Anspruch hat.
Nach 10 Jahren und einen Tag nicht mehr.

quote:
Falls mein Vater länger als 10 Jahre lebt, ist mein Bruder raus.

Aber nicht wenn du nur zu 50% im Grundbuch stehen würdest!

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#6
 Von 
Schwarzbart
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke schon mal für die vielen Antworten.

quote:
Nein, das geschieht nur, wenn dies dein Vater per Testament verfügt.


Gilt dann die 10 Jahres Regel, nach der mein Bruder keinen Zugriff bekommt oder bleibt es dabei:

quote:
Falls mein Vater länger als 10 Jahre lebt, ist mein Bruder raus.
--------------------------------------------------------------------------------


Aber nicht wenn du nur zu 50% im Grundbuch stehen würdest!

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