Guten Tag,
da ich für die Pflege meiner Eltern später aufkommen werde, wollen meine Eltern mir das Haus schenken.
Nun gibt es neben mir noch 2 weitere Kinder. Wie kann man die anderen Erben sicher vom Erben ausschließen?
Was ist besser/ sicherer eine Schenkung oder doch lieber ein Erbverzicht der Geschwister?
Wenn ein Erbverzicht unterschrieben wird, muss der Jenige der auf sein Erbe verzichtet aufjedenfall eine Entschädigung erhalten oder kann er auch auf Entschädigung verzichten?
Danke und Viele Grüße.
Schenkung oder Erbverzicht. Was ist besser?
13. November 2018
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Frage vom 13. November 2018 | 22:39
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung oder Erbverzicht. Was ist besser?
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#1
Antwort vom 14. November 2018 | 19:54
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
Zitat:Guten Tag,
da ich für die Pflege meiner Eltern später aufkommen werde, wollen meine Eltern mir das Haus schenken.
Wie kann man die anderen Erben sicher vom Erben ausschließen?
Wenn das Haus verschenkt wurde, gehört es nicht mehr zum Nachlass der Eltern. Die Geschwister haben allerdings ggf. bzgl. der Schenkung einen Ergänzungsanspruch.
Zitat:Was ist besser/ sicherer eine Schenkung oder doch lieber ein Erbverzicht der Geschwister?
Ein Erbverzicht ist "sicherer" bedarf aber zwingend der notariellen Beurkundung.
Zitat:Wenn ein Erbverzicht unterschrieben wird, muss der Jenige der auf sein Erbe verzichtet aufjedenfall eine Entschädigung erhalten oder kann er auch auf Entschädigung verzichten?
Der Verzichtende bestimmt, unter welchen Bedingungen er bereit ist, auf sein gesetzliches Erb-/und/oder Pflichtteilsrecht zu verzichten. Weshalb sollten die Geschwister einen Verzicht unterschreiben?
-- Editiert von cruncc1 am 14.11.2018 19:56
#2
Antwort vom 16. November 2018 | 13:47
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Da ich mich um meine Pflegebedürftigen Eltern kümmern werde und das Risiko einer Zahlung, wenn die Eltern ins Altenheim kommen sollten und die Kinder bezahlen müssen, nicht bestehen wird.
wenn die Erben aus diesem genannten Grund auf ihr Erbe verzichten und es schriftlich beim Notar steht, könnten die Verzichter später die Entscheidung anfechten?
-- Editiert von lyhart am 16.11.2018 13:51
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#3
Antwort vom 16. November 2018 | 14:31
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
ZitatDa ich mich um meine Pflegebedürftigen Eltern kümmern werde und das Risiko einer Zahlung, wenn die Eltern ins Altenheim kommen sollten und die Kinder bezahlen müssen, nicht bestehen wird. :
sagt wer? Wass passiert, wenn Du - was wir ja nicht hoffen wollen - vor Deinen Eltern verstirbst oder selbst pflegebedürftig wirst? Dann haben Deine Geschwister verzichtet, aber dennoch zu pflegende Eltern und finanzielle Verpflichtungen.
#4
Antwort vom 17. November 2018 | 13:23
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
wenn die Eltern nicht schon sehr alt sind ist imho eine Schenkung die bessere Idee.
Auf dieses kann man allenfalls im Innenverhältnis wirksam verzichten.Zitat:und das Risiko einer Zahlung, wenn die Eltern ins Altenheim kommen sollten
Richtig. Aber nicht jetzt.Zitat:Die Geschwister haben allerdings ggf. bzgl. der Schenkung einen Ergänzungsanspruch.
Stefan
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