Schenkung an den Bruder

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
syes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Schenkung an den Bruder

Hallo,

mein Bruder hat das Grundstück mit "Häuschen" meiner Eltern per Schenkungsvertrag übertragen bekommen mit Nießbrauchrecht meiner Eltern bis zu deren Tod. Mein Vater wird für alle Kosten (auch Tilgung) aufkommen, so lange er lebt. Sollte mein Vater sterben, wird mein Bruder für alle Kosten aufkommen, inkl. Reparaturen und evtl. Tilgung, meine Mutter wird aber weiter Nutznießerin sein und nur Strom und Heizung bezahlen müssen. Der Kauf erfolgte erst vor einigen Jahren.
Die Hälfte des Grundstückes und des "Hauschens" wurde dann an Freunde übereignet, sie sind im Grundbuch lt. meinem Vater als Eigentümer der Hälfte von allem eingetragen. Hauptschuldner gegenüber der Bank ist mein Vater (auf anderes ließ die Bank sich nicht ein, da die Zerstückelung den Wert des Grundstücks erhablich mindert), die Freunde zahlen ihren Teil der Tilgung und der Kosten an ihn.
In dem Vertrag wurde auch festgehalten, dass meine Schwester und ich beim Tode des Vaters unseren Pflichtteil ausgezahlt bekommen.
Leider gibt es deswegen jetzt schon Unstimmigkeiten, da die Auszahlung der Pflichtteile nicht eingesehen wird. Es könnte ja sein, dass mein Bruder viele Jahre sowieso schon Kosten tragen muss ohne etwas von dem ganzen zu haben, die Auszahlung des Pflichtteils wird hier als besondere zusätzliche Last empfunden.

Kann mit hier vielleicht jemand sagen, wie sich die Pflichtteile meiner Schwester und mir überhaupt berechnen? So wüssten wir wenigstens schon ungefähr, um welche Summen es hier überhaupt geht.

Meinem Bruder war der Kostenfaktor des ganzen auch wohl nicht so ganz klar. Das fiel ihm erst Wochen später auf. Nun noch die Frage: Gibt es für ihn eine Möglichkeit diesen Vertrag wieder rückgängig zu machen? Mein Vater würde es zwar tun, ist aber nicht bereit weitere Kosten die damit verbunden wären, zu übernehmen und mein Bruder scheint nicht in der Lage, dies zu bezahlen.
Außerdem befürchtet mein Bruder, dass er auch für die Kosten der Freunde aufkommen müsste, sollte sich herausstellen, dass diese nicht mehr zahlen könnten, da er Alleinschuldner gegenüber der Bank ist.

Vielleicht kann mir jemand hier Antworten geben. Danke schon mal.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn Ihr insgesamt 3 Kinder seid, dann beträgt der Pflichtteil je Kind 1/6 des Hauswertes.

Da im notariellen Vertrag festgelegt wurde, dass Dein Bruder den Pflichtteil ausbezahlen muss, wird er darum nicht herumkommen. Dass das Ganze für ihn eventuell nachteilig ist, hätte er sich vorher überlegen müssen.

Damit man sich auch gut überlegt, was man da unterschreibt, besteht für derartige Verträge ja gerade der Zwang zur notariellen Beurkundung.

Insbesondere die Übertragung der Haushälfte an die Freunde kann ich in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen.

Gibt es für ihn eine Möglichkeit diesen Vertrag wieder rückgängig zu machen?
Das geht nur mit dem Einverständnis des Vaters.

Außerdem befürchtet mein Bruder, dass er auch für die Kosten der Freunde aufkommen müsste, sollte sich herausstellen, dass diese nicht mehr zahlen könnten, da er Alleinschuldner gegenüber der Bank ist.
Hauptschuldner ist doch der Vater oder habe ich da etwas falsch verstanden?

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#2
 Von 
syes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

hh

Danke für die Antwort. Ist es nicht so, dass das Nießbrauchrecht meiner Mutter auch noch Wertmindernd ist?

Mein Vater kaufte sich dieses Grundstück schon im fortgeschrittenen Alter. Die Tilgung konnte er sich nicht leisten und so übertrug er die Hälfte auf seine Freunde. Mit ihnen wurde vertraglich festgelegt, dass sie die Tilgung und die laufenden Kosten für z. B. Müll, Abwasser, Grundsteuer usw. zur Hälfte bezahlen, und dafür die Hälfte überschrieben bekommen. Die Bank akzeptierte aber für das relativ kleine Grundstück keine zwei separaten Schuldner, da das Grundstück in zwei Teile geteilt nicht mehr zu veräußern sei, oder nur unter wert. Sie wollten nur einen Käufer und was mein Vater privat damit anstellte, interessierte die Bank nicht, er allein ist Schuldner. Das bedeutet natürlich auch, wenn einer der beiden Parteien nicht mehr zahlen kann, dann muss die andere übernehmen oder alles ist weg.

Dieser Freund meiner Eltern ist gestorben und nun lebt dort nur noch seine Witwe mit einem erwachsenen aber einkommenslosen Sohn. Sollte sie in finanzielle Not geraten, z.B. durch Arbeitslosigkeit oder durch Rente (dann bekommt Sie eine sehr kleine Witwenrente und fast keine eigene, sie selber arbeitet erst in den letzten Jahren rentenversicherungspflichtig), wird sie kaum in der Lage sein, ihren Teil der Kosten sowie Tilgung auch noch zu bezahlen. Dann müsste mein Bruder dies tragen - oder aber verkaufen.

Du hast Recht! Nicht umsonst geht man zu einem Notar. Mein Bruder ist da recht blauäugig hineingeraten. Solange er dachte, er wäre Haus- und Grundstücksbesitzer und seine Schwestern bekommen nur den Pflichtteil, war es Recht, aber nun, da seine Frau ihn darauf aufmerksam machte, dass er auch evtl. eine Menge bezahlen muss, möchte er alles nicht mehr.
Jetzt denkt mein Vater darüber nach, den Vertrag dahin gehend ändern zu lassen, alles einer Erbengemeinschaft (bestehend aus uns 3 Kindern) zu schenken. So wären die Kosten auf mehrere Schultern verteilt. Aber das Haus (nein - es ist ja nur 1/2 Haus) sollte dann doch meinem Bruder später zufallen. Ob ich das möchte, weiß ich natürlich so gar nicht, weil ich denke, dass es für mich dann finanziell negativer wird.




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"syes"

-- Editiert von syes am 06.11.2006 18:42:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Übrigens ist nicht das Grundstück/Haus geteilt worden (da gebe es sonst seperate Grundbücher) sondern es gibt jeweils zu 50%-Eigentümer. Eigentümer kann man nur am Grundstück werden, dass draufstehende Haus gehört automatisch dem Grundstückseigentümer (Ausnahme Erbbaurecht).

Erbengemeinschaft wäre ganz fatal, da ist der Streit schon vorprogrammiert. Wenn das Darlehen nicht getilgt wird, dann wird die Bank sowieso versteigern lassen und dann ist alles andere obsolet. Was mich wundert - wie konnte die Bank sich auf eine Finanzierung einlassen, wenn die Tilgung durch den Schuldner nicht gewährleistet war?

Insgesamt gesehen glaube ich, da ist ein ganz unglückliches Konstrukt gewählt worden und der "Dumme" könnte dein Bruder sein. Aber da wir ja keine Wahrsager sind, wissen wir alle nicht, was passiert.

Eine Frage: sind auf dem Grundstück 2 Häuser oder ist es ein Haus mit 3 Wohnungen? (Eltern, Bruder, Freunde?) oder wohnen alle zusammen in einer Wohnung?

Einen Pflichtteil kann man erst berechnen, wenn es zum tatsächlichen Todesfall kommt, da bis dahin ja noch ziemlich viel mit dem "Vermögen" passieren kann.

-- Editiert von sika0304 am 07.11.2006 11:24:46

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
syes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

@sika 0304

Ich denke auch, dass das alles sehr kompliziert ist,ich durchschaue das auch alles kaum, deswegen habe ich mich hier gemeldet, um vielleicht ein bisschen durchzublicken. Dazu kommt, dass unsere Eltern wahre Geheimniskrämer sind und uns Kindern leider nicht über derartige Schritte aufklären. Meine Schwester und ich wurden leider jetzt erst unterrichtet, wo mein Bruder von seiner Frau darüber "aufgeklärt" wurde, was da unter Umständen auf ihn zukommt und beide Parteien nun darüber in erbitterten Streit geraten sind. Aber auch jetzt bekommen wir nur Bruchstücke zu hören. Wie die Sache mit den 2 Eígentümern mir neu ist, mir wurde gesagt, das Grundstück sei definitiv in 2 unzusammenhängende Teile geteilt worden meine Eltern hätten sogar nur noch Wegerecht über den Teil der Freunde - aber nur mein Vater würde als Schuldner gegenüber der Bank auftreten.

Auf dem Grundstück steht ein Haus. Ebenerdig und fast über das ganze Grundstück verlaufend. Dies wurde in der Mitte geteilt (wie das Grundstück). Durch Umbau entstanden 2 Wohnungen. In der einen wohnen die Freunde meiner Eltern, in der anderen meine Eltern selber. Mein Bruder wohnt nicht auf dem Grundstück, er wohnt in einer Mietwohnung.

Und ehrlich gesagt die Sache mit dem Pflichtteil und dieser Schenkung entpuppt sich langsam zur Grusel-Klamotte über den man gar nicht mehr nachdenken mag. ;)

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"syes"

0x Hilfreiche Antwort

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