Schenkung an 2 minderjährige Enkel

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
kathi1104
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)
Schenkung an 2 minderjährige Enkel

Hallo,

Ich bin alleinerziehende Mutti 3er Kinder, 2 davon sind erst 12 und 17,der älteste ist 23 und hat sein eigenes Leben.Ich muß für meine Frage noch hinzufügen,das ich Harz IV bekomme.

Nun komme ich zu meiner Frage... Wir wohnen in einem Altbau,ein 2 Familienhaus,und meine Mutter,also die Oma der Kinder ist unsere Vermieterin.
Nun möchte Sie jetzt noch die Erbfolge bzw. die Schenkung an die Enkel regeln,da Sie gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe ist.
Ich selber will und möchte das Haus nicht haben,da ich ein Harz IV Fall bin,somit ich das Haus verkaufen müsste,wie auch immer.
Ich hätte auch gerne,das die Kinder dieses Haus bekommen.Wir alle wohnen schon von Geburt an darin und es viele uns schwer,es zu verlieren.

Nun sind wir aber nicht vertraut mit den rechtlichen Schritten.
Die Oma sollte schon auf Lebensdauer darin wohnen können,was vll. auch schriftlich festgelegt werden sollte.Das ich nicht als Vormund für die Kinder das Haus verwalten kann,weiß ich,aber ich kann jemanden bestimmen.Auch OK.
Heißt das aber dann,das ich als arbeitslose keine weiteren Probleme bekomme,wenn die Kinder nun das Haus haben oder bekomme ich dann Abzüge von der ARGE,dann kämen wir nicht mehr über die Runden.
Und müssten die Kinder dann Erbschaftssteuer zahlen ? Das Haus ist 100 Jahre alt und hat ca. noch einen Wert von 300.000,00 Euro.Oder welche Kosten kämen noch auf sie zu.


Also kurz um,wäre eine Schenkung an die Kinder sinnvoll,hätte ich dabei keine Probleme mit der ARGE und könnten wir weiterhin kleine Ausbauarbeiten ohne gerichtliche Vollmacht oder so machen ??

und nun warte ich mal auf Antworten,dann sehe ich weiter.

bis dahin vielen Dank kathi

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9 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo kathi1104 ,

Erben kann man erst etwas, wenn ein Erblasser vorhanden ist.

Macht die Mutter ein Testament,dann steht dir der gesetzliche

Erbteil zu. Wenn du das Erbe ausschlägst,dann nimmst du das dir

zustehende nicht in Anspruch (Problem bei ALGII).

Bekommen die Kinder das Haus geschenkt, dann haben sie nur ALGII-Anspruch wenn der Betrag über dem Schonvermögen verbraucht ist.

(bei Kindern nicht hoch )

Evtl. bekommst du für die Kidds noch Kindesunterhalt,damit könnte

deren Bedarf gedeckt sein.

Schenkung an den 23 Jährigen(wenn er eigene Wohnung hat) könnte

möglich sein.


lg
edy

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-- Editiert edy am 10.01.2013 22:55

-- Editiert edy am 10.01.2013 22:56

-- Editiert edy am 10.01.2013 22:59

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi1104
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Morgen,

vielen Dank erstmal für die rasche Antwort.Hat mir schon geholfen,aber Fragen bleiben dennoch.

Da ich mich nicht so auskenne,meine erste Frage,was ist ein Erblasser? Meine Mutter hat kein Testament,und das wird es wohl auch nie geben.
Ich schlage meinen Pflichtanteil gerne aus,wenn dieser Teil dann zurück und in die Schenkung der Kinder reingeht.

Angenommen,nur der eine Enkel,also der 17 Jährige bekommt das Haus überschrieben,würde er dann Später Streit mit seinen beiden Geschwistern bekommen,wenn er Alleinerbe wäre ?

Also versteh ich das jetzt richtig,wenn der 17 Jährige die Schenkung annimmt,bekomme ich mit meinem ALGII-Anspruch keinen Ärger,mein Sohn macht zur Zeit Berufspraktisches Jahr,bezieht jetzt BAB,müsste ich das dann zurückzahlen ? und welche Probleme gibt es,wenn er dann nächstes Jahr eine Ausbildung beginnt,hat er dann finanzielle Abzüge wegen der Schenkung ?

Er ist ja jetzt 17,zählt er da bei der Schenkungssteuer noch als Minderjährig oder nicht ???

Es ist alle ziemlich verwirrend und es kommen Fragen über Fragen.Schliesslich möchte ich auch nicht,das die Oma das Haus verkauft und wir alle hier raus müssen.
Das monatlich einige Kosten für das Haus entstehen,ist mir klar,etwas Überplick hab ich da ja,nur macht mir die Schenkungssteuer und die Kosten für Notar oder Anwalt zu schaffen.Das mein ALGII-Unspruch weiterhin bestünde,stimmt mich ja schon etwas froher.

und jetzt wünsche ich euch einen schönen Tag und warte erstmal auf Antworten von euch

Gruß kathi

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo kathi1104 ,

Ein Erblasser ist Jemand der ein Erbe hinterlässt und der

gestorben sein muss.

Selbst bei einem Testament stünde dir der Erbteil zu (sonst auch).

quote:
Das mein ALGII-Unspruch weiterhin bestünde,stimmt mich ja schon etwas froher.


Das habe ich nicht geschrieben.Du kannst nicht auf was verzichten

was dein Leben ohne staaltliche Leistungen ermöglichen würde.

Wenn die Kinder es bekommen oder erben,dann sind sie vom ALGII evtl.ausgeschlossen (müssen erst den Wert über Schonvermögen verwerten).

Erbschaftsteuer beträgt ca. 11%.

Anwalt wird nicht benötigt da ja nicht gestritten wird.

lg
edy



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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Da Oma ja noch lebt, gibt's schon noch andere Möglichkeiten. So könnte Oma ihren Enkeln das Haus schenken, sinnvollerweise mit einem lebenslangen Wohnrecht (NICHT NIESSBRAUCH!), damit die Enkel Oma nicht rauswerfen könn(t)en.

Lebt Oma noch 10 Jahre, gehört das Haus den Enkeln und Du hast keinen Anspruch mehr darauf (den Du sonst ausschlagen müsstest und dann Probleme mit der ARGE bekommen würdest). Deshalb ist es auch wichtig, dass Oma keinen Niessbrauch eingetragen bekommt, sonst läuft die 10-Jahres-Frist nicht.

Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer sollte kein Problem sein von Oma an 2 Enkel und den besprochenen Werten, ich glaube 300.000 EUR sind da Freibetrag (bin aber nicht ganz sicher!), pro Enkel wären das ja "nur" 150.000,- EUR.

Zusätzlich könnte Oma ein Testament machen und die Enkel als Erben einsetzen (Dich also enterben). Dann würdest Du im Todesfall nicht den Anspruch auf alles haben, sondern "nur" noch auf die Hälfte (besser in Deinem Fall). Zusätzlich wird der Anspruch wegen der Schenkung in jedem Jahr um 10% gemindert.

Oma und Enkel (und Du als Vormund) müssen eh zum Notar, weil eine Immobilie im Spiel ist. Der sollte Euch da auf jeden Fall beraten!

Mit ALGII kenne ich mich nicht aus, aber vielleicht gibt's eine Möglichkeit, keine Probleme mit dem Jobcenter zu bekommen, wenn Deine Kinder Dir ein Wohnrecht einräumen im Gegenzug, dass Du auf den Pflichtteil verzichtest. Vielleicht ist das aber auch ein Eigentor (Du müsstest dann ja auch keine Miete mehr bezahlen)?!

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kathi1104
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

genau so dachte ich mir das,die Oma schenkt den Kids das Haus,lebenslanges Wohnrecht für die Oma.

Was passiert mit der Schenkung,wenn in der 10-Jahresfrist die Oma stirbt,was wir nicht hoffen,und sie kein Testament gemacht hat,das die Enkel das Haus erben später. Geht es trotzdem in den Besitz der oder des Kindes über,das die Schenkung angenommen hat ?
Ich glaube,ich würde meinen Pflichtteil ausschlagen,wenn ich mir sicher sein kann,das das Haus bei den Kindern gesamt in guten Händen ist.


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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

ja, das Haus gehört den Enkeln auch dann. Allerdings hast Du einen Pflichtteilsanspruch ggü. Deinen Kindern, weil Du ja faktisch enterbt wurdest. Im 1. Jahr wären das 50% des Hauswertes, im 2. noch 45%, im 9. Jahr 5% und nach 10 Jahren nichts mehr.

Deine Kinder müssten Dir dann auf Verlangen diesen Wert BAR (Du hast keinen Anspruch auf das Haus) auszahlen. Wenn Du darauf verzichtest, müsstest Du Probleme mit dem Jobcenter bekommen. Wenn Oma aber noch ein paar Jahre durchhält, ist die finanzielle Belastung für die Kinder aber ja auch überschaubar, z.B. nach 8 Jahren:

Pflichtteilsanspruch: 15.000,- EUR / 2 Kinder: 7.500,- EUR pro Nase. Aber auch schon früher müssten die beiden das gewuppt bekommen, im Zweifel müssten sie halt die Immobilie belasten.

Ist's eigentlich gewollt, dass das 3. Kind leer ausgeht?

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo kathi1104 ,

Liegt eine Schenkung weniger als 10 Jahre zurück, dann kann sie zurück gefordert werden.( z.B. bei ALGII-Bezug).

Ebenso könnte die Mutter nicht ihr Haus verschenken und dann in

ein Pflegeheim gehen( und staatliche Gelder fordern).

quote:
ch glaube,ich würde meinen Pflichtteil ausschlagen,wenn ich mir sicher sein kann,das das Haus bei den Kindern gesamt in guten Händen ist.


Du verstehsts nicht.

Beim ALGII-Bezug kannst du deinen Pflichtteil nicht ausschlagen.

Du kannst doch nicht etwas , was dir zusteht "verschenken" und

dann die Allgemeinheit zur Kasse bitten.

lg
edy





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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
die Oma schenkt den Kids das Haus,lebenslanges Wohnrecht für die Oma.


Das ist eine gute Methode, um ein hohes Risiko einzugehen, das Haus in der dargestellten Konstellation zu verlieren.

Wie stellt Ihr Euch denn vor, dass minderjährige Kinder für die Kosten aufkommen, die mit so einem Eigentum am Haus verbunden sind?

Spätestens, wenn die Oma in eine Situation kommt (z.B. Pflegefall) in der sie nicht mehr frei über ihr eigenes Vermögen entscheiden kann, darf sie auch nicht freiwillig die Enkel unterstützen.

Dann müsste das Haus verkauft werden. Dass dann eingetragene Wohnrecht dürfte zu einer erheblichen Minderung des Kaufpreises führen.

Insgesamt würde ich daher dringend davon abraten, das Haus an Personen zu übertragen, die für den Unterhalt des Hauses offensichtlich nicht aufkommen können.

Besser wäre ein Testament der Oma, in dem sie die Kinder als Erben einsetzt.

quote:
Das ich nicht als Vormund für die Kinder das Haus verwalten kann,weiß ich,aber ich kann jemanden bestimmen.


Selbstverständlich hast Du als Mutter die Vermögenssorge für die minderjährigen Kinder und darfst damit auch ein Haus verwalten, welches in deren Eigentum steht.

quote:
Und müssten die Kinder dann Erbschaftssteuer zahlen ? Das Haus ist 100 Jahre alt und hat ca. noch einen Wert von 300.000,00 Euro.Oder welche Kosten kämen noch auf sie zu.


Der Freibetrag bei einer Schenkung beträgt 100.000€ pro Kind.

quote:
Angenommen,nur der eine Enkel,also der 17 Jährige bekommt das Haus überschrieben,würde er dann Später Streit mit seinen beiden Geschwistern bekommen,wenn er Alleinerbe wäre ?


Ich würde erwarten, dass dann Streit aufkommt, obwohl die Geschwister rechtlich nichts dagegen machen könnten.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Und wenn die beiden Enkel erben aber später einer seinen Teil verkaufen will, weil er nach Amerika zieht? Nichts wissen wir über die Zukunft.
Warum gehst du nicht zum Amt und fragst, was passiert, wenn du ein Haus erbst. Eine Möglichkeit wäre ja auch, dass du einen Teil des Hauses bewohnst und den anderen vermietest um den Staat ein wenig zu entlasten.
Selbstgenutztes Eigentum muss nicht unbedingt verwertet werden, wenn die entsprechenden qm-Zahlen nicht übertrieben sind.
Dann würde auch das Problem mit der Schenkungssteuer entfallen, da dein Freibetrag ja als Tochter hoch ist.
Bloß nicht zu viele Tricks und sich selber ins Knie dabei schießen.
Und vielleicht hast du ja auch wieder Arbeit, im Moment des Todes deiner Mutter.

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