Schenkung Haus/Wohnung

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
djriduh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Haus/Wohnung

So, zur Vorgeschichte:

Herr X ist alleinstehend und hat keine Kinder. Er besitzt ein 2-Familienhaus (so gut wie abbezahlt), in dem er selbst, und seine Nichte mit ihrem Ehemann wohnt!
Herr X wird arbeitslos. Er spielt schon länger mit dem Gedanken, seiner Nichte das Haus zu schenken. Natürlich bleibt er drin wohnen, und das Haus würde auch nicht verkauft werden. (Was ihm bei Hartz 4 evtl drohen könnte)
Jetzt würde mich interessieren, wie die Nichte von Herrn X das Haus, oder wenn möglich auch nur die von ihr bewohnte Wohnung, möglichst günstig erben/geschenkt bekommen kann!
Da man als Nichte in Steuerklasse 2 fällt, und bei einem solchen Volumen der Freibetrag schnell überschritten ist! :(

Weiss da jemand eine Variante?

Vielen Dank schon mal!
Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Herr X sollte sich darüber im Klaren sein, dass er durch das Verschenken von erheblichen Vermögenswerten seinen evtl. vorhandenen Anspruch auf ALG II gefährdet. Das gilt als vorsätzliche Herbeiführung der Bedürftigkeit.

Ich würde Herrn X daher dringend davon abraten, das Haus oder Teile davon zu verschenken. Das hätte er machen müssen, als noch nicht absehbar war, dass er eventuell ALG II-Bezieher wird.

Die Nichte sollte sich schon mal darauf einstellen, in Zukunft eine angemessene Miete zahlen zu müssen. Alternativ kann sie das haus auch gegen zahlung einer Leibrente übernehmen, die so hoch ist, dass Herr X auch keinen ALG II-Anspruch hat. Der Kapitalwert der Rente gilt als Kaufpreis. Je nach Höhe dieses Wertes ist die Übertragung dann nur eine Teilschenkung.

Der Kaufpreisanteil unterliegt der Grunderwerbsteuer und der Schenkungsanteil der Schenkungssteuer.

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