Schenkung-Erbe-Freibetrag

14. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Langermann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung-Erbe-Freibetrag

Hallo Forum! Ein banale Frage aber finanziell sehr wichtig. Die Eltern (70 und 79 Jahre) meiner Frau haben ein Zweifamilienhaus mit Garten. Mittlerweile dürfte der Wert bei ca. 1,5 Mio € liegen. Wie verhält es sich mit der Übertragung der Immobilie auf die Kinder (meine Frau und ihr Bruder)? Welche Freibeträge gibt es? Besteht Handlungsbedarf oder ist das Ganze nicht so dramatisch?

Danke für die Hilfe,
Gruß, Langermann

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Besteht Handlungsbedarf oder ist das Ganze nicht so dramatisch?


Jeder Elternteil kann an jedes Kind 400.000€ steuerfrei vererben. Das wären also insgesamt 1,6 Mio €. Damit das so funktioniert, muss man aber schon aufpassen.

Sollte z.B. ein Berliner Testament vorliegen, in dem sich die Eltern gegenseitig als Erbe eingesetzt haben und die Kinder dann Schlusserben sind, dann funktioniert das schon nicht. Nehmen wir an, das Haus gehört laut Grundbucheintrag beiden Elternteilen zu je 50%. Dann würde nach dem Tod des ersten Elternteils der andere Elternteil 750.000€ erben und damit den eigenen Freibetrag von 500.000€ überschreiten. An dem Punkt wäre also bereits 27.500€ Erbschaftsteuer fällig.

Wenn dann der überlebende Elternteil verstirbt, vererbt er jedem Kind 750.000€ und löst damit erneut Erbschaftsteuer in Höhe von aus 38.500€ pro Kind.

Bei gesetzlicher Erbfolge ist es nicht ganz so extrem, aber da würden pro Kind 17.875€ Erbschaftsteuer anfallen. Für den überlebenden Ehegatten fällt keine Steuer an.

Mit einer geschickten Gestaltung der testamentarischen Erfolge kann man also durchaus 35-105T€ an Erbschaftsteuer sparen. Dazu ist es nicht erforderlich, das Haus zu Lebzeiten zu übertragen.

-- Editiert von hh am 14.05.2018 17:15

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