Rückzahlung Miete nach Ausschlagung des Erbes

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb471708-20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Rückzahlung Miete nach Ausschlagung des Erbes




Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit dem Vermieter/Hausverwalter meiner im Dezember verstorbenen Mutter:
Meine Mutter war seit Oktober 2017 Mieterin einer Wohnung und verstarb Anfang Dezember. Mein Bruder, seine Familie und ich haben das Erbe fristgerecht ausgeschlagen, um u.a. nicht in den Mietvertrag unserer Mutter einzusteigen. Dummerweise habe ich versäumt, die Mietzahlung für den Monat Januar rechtzeitig zu stoppen (ich habe eine Vollmacht für das Konto meiner Mutter).
Der Vermieter, bzw. der Hausverwalter, über den der Kontakt läuft, weigerte sich, die Miete zurück zu zahlen mit der Begründung, wir sollten erstmal nachweisen, dass das Erbe wirklich ausgeschlagen wurde. Dieses habe ich nachweislich per Einwurf Einschreiben zu Händen des Vermieters im Januar getan, dennoch erfolgte keine Rückerstattung. Anfang Februar habe ich auf dem selben Wege den Vermieter abermals aufgefordert, die Miete zurück zu überweisen. Nachdem immer noch keine Zahlung erfolgte, habe ich heute Morgen den Hausverwalter per Mail kontaktiert. Dieser antwortete mir folgendes:

"da ich in der Sache schon erheblichen Aufwand mit Ihrem Vorgehen hatte, bin ich nicht mehr bereit, mich noch weiter zu kümmern. Ich hätte von Ihnen etwas mehr Einsatz erwartet (z.B.Ausräumen der Wohnung usw.) und das hätte man mit gutem Willen tun können, ohne dabei das Ziel, das Erbe auszuschlagen, zu gefährden. Aber das haben Sie dann anderen überlassen, die mit ihrer angespannten familiären Situation nichts zu tun hatten. Ihren Worten und denen Ihres Bruders, als es um die Wohnung für Ihre Mutter ging, fehlten hinterher die Taten. Da fühle ich mich nach wie vor von Ihnen auf den Arm genommen. So wie sie sich aus dem Staub gemacht haben, mache ich es jetzt auch, für mich ist die Sache abgeschlossen. "

Mein Bruder und ich haben uns zu keiner Zeit bereit erklärt, die Wohnung zu räumen (wozu wir meines Wissens nach auch nicht verpflichtet waren); die Schlüssel der Wohnung haben wir dem Vermieter noch vor der Beerdigung unserer Mutter (im Dezember noch) wieder ausgehändigt, so dass er die Wohnung schnellstmöglich wieder vermieten konnte, es war nie die Rede von weiteren Treffen / Handlungen o.ä.

Wie sieht die Sache rechtlich aus, sollte ich das weiter verfolgen?
Menschlich gesehen war ich eigentlich bereit, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, da mir durchaus bewusst ist, dass dem Vermieter eine Menge Arbeit entstanden ist. Auf der anderen Seite ist die Mail aber (mMn) eine echte Frechheit und zum anderen stehen ja auch noch die 2 einbehaltenen Monatsmieten Kaution im Raum.

Als Info, warum ich die Sache trotz Ausschlagung des Erbes verfolge:
Laut Aussage der Bank habe ich aufgrund der Kontovollmacht trotz der Erbausschlagung ein Anrecht auf das Guthaben auf diesem Konto, um die Beerdigung zu bezahlen (deren Kosten die ausstehende Miete natürlich bei weitem übersteigen)

Für eine Rückmeldung vielen Dank im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da der Vermieter Anspruch auf die Januar-Miete hat besteht kein Rückforderungsanspruch.

Auch die Kaution darf der Vermieter mit eigenen Ansprüchen, z.B. den Kosten der Wohnungsräumung aufrechnen.

Aber selbst, wenn es irgendwelche Ansprüche gegen den Vermieter geben würde, könntest Du sie nicht geltend machen, da Du das Erbe ausgeschlagen hast.

Warum Du die Email des Vermieters für eine Frechheit hältst, kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Das ist doch eine relativ moderate Reaktion auf Deine aus Sicht des Vermieters unverschämte Rückforderung der Januar-Miete.

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