Ein Verwandter ist verstorben. Das Ordnungsamt hat die Bestattungskosten (ca. 3.000,00 €) im Ersatzverfahren übernommen und fordert nun die Kosten bei einem Angehörigen zurück.
Dieser Angehörige hat nun sein bereinigtes Einkommen berechnet. Hier ergibt sich ein "Einkommensüberschuss" von ca. 150,00 €/mtl., der zu Leisten wäre. Muss dieser nun nur einmal diese 150,00 € an den Bestattungkosten erstatten oder kann das Ordnungsamt die gesamten 3000,00 € in zukünftigen monatlichen Raten von 150,00 € verlangen. Nach § 85 SGB XII
ist die Zahlung der vorgeleisteten Kosten nicht zuzumuten, wenn jemand darunter liegt.
Aber was ist wenn jemand darüber liegt?
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Rückforderung Bestattungkosten durch das Ordnungsa
25. November 2010
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Frage vom 25. November 2010 | 18:10
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 67x hilfreich)
Rückforderung Bestattungkosten durch das Ordnungsa
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#1
Antwort vom 25. November 2010 | 18:15
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 21x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 26. November 2010 | 16:27
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 67x hilfreich)
Ich möchte dieses Thema schließen.
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