Regelungsmöglichkeit Erbvertrag

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
muc85
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Regelungsmöglichkeit Erbvertrag

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Wir (mein Mann und ich) werden einen Ehe und Erbvertrag notariell abschließen/beurkunden. Es geht uns darum, dass wir in Zukunft in größerem Umfang Immobilien im Rahmen des privilegierten Erwebs erhalten werden. Da wir gegenseitig ausreichend abgesichert sind, ist uns wichtig, dass diese Immobilien, die im Rahmen des privilegierten Erwerbs zugegangen sind auf jeden Fall den jeweils leiblichen Kindern (wir haben derzeit eine gemeinsame Tochter...) und sonst niemanden zugute kommt.

Der Notar hat uns empfohlen in diesem Fall (wir möchten bewusst, dass der überlebende Ehegatte für diese Vermögensteile keine Rechte hat) ein Vermächtnis an die leiblichen Kinder aufzunehmen.

Dies läuft nun so, dass z.B. ein Vermächtnis bzgl. der Eigentumswohnung X an die leiblichen Kinder bzw. die Tochter X vereinbart wird.

Nun meine Frage: IST es möglich ganz allgmeein aufzunehmen, dass privilegierte Erwerbe an die jeweils leiblichen Kinder vermacht werden? Der Notar meint, das wäre zu allgemein gehalten, man müsste für jeden einzelnen privilegierten Erwerb ein eigenen Vermächtnis machen.
Gibt es in diese Hinsicht eine Rechtsprechung? Ist eine allgemeine Variante nicht anerkannt?

Ich bin mir unsicher ob das wirklich nicht geht oder der Notar die Möglichkeit sieht deutlich öfter daran zu verdienen (...kostet ja alles..). Dass wir uns wenn Änderungen eintreten immer mal wieder Gedanken über den Erbvertrag machen müssen ist klar, allerdings möchte ich das ganze schon so wirtschaftlich wie möglich halten.

Viele Grüße,

muc85

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Der Notar will nach meiner Einschätzung vermeiden, dass es hinterher Streit darüber gibt, was denn genau unter dem Begriff "priviligierter Erwerb" zu verstehen ist.

Der Notar sollte schon darauf achten, dass ein Testament so formuliert ist, dass hinterher nicht ein Gericht für die Auslegung bemüht werden muss.

Ich halte Eure Variante auch für zu allgemein. Auf der anderen Seite sieht es der Notar nach meiner Einschätzung zu eng.

Mal ein Gedankenanstoß, warum das zu allgemein ist:
Du erbst 50.000€ und kaufst Dir davon ein schickes teures Auto. Bis zu Deinem Tod ist das Auto aber schon alt, ggf. bereits verkauft. Was soll denn in so einem Fall Deine Tochter auf Basis Deiner Formulierung bekommen?
- 50.000€, die Dein Ehegatte irgendwo herzaubern muss und vielleicht gar nicht hat?
- Das Auto, was vielleicht kaum noch etwas wert ist?
- Wenn das ursprünglich angeschaffte Auto bereits wieder verkauft wurde, das aktuelle Auto?

Ihr könnt Euch natürlich auch selbst Fesseln anlegen und jeden priviligierten Erwerb unangetastet lassen, komme was da wolle. Spätestens, wenn im Pflegefall oder anderen Lebensumständen, die ich niemandem wünsche, hohes Vermögen benötigt wird, kann das Konzept aber auch scheitern.

Fragen über Fragen und wer soll die im Zweifel beantworten?
Eindeutig wäre das mit einem Vermächtnis für jeden priviligierten Erwerb.

Und eine anwendbare Rechtsprechnung gibt es dazu nicht, da bei solchen Interpretationsfragen der mutmaßliche Weille des Verstorbenen durch das Gericht erforscht wird. Das wiederum kann sich nach dessen Äußerungen zu Lebzeiten ergeben. Es handelt sich also um Einzelfallentscheidungen. Nur weil jemand anderes bereits so eine Formulierung verwendet hat und es dazu ein Urteil gibt, heißt das also nicht, dass das Urteil in eurem Fall genauso ausfallen würde.

Zitat:
Ich bin mir unsicher ob das wirklich nicht geht oder der Notar die Möglichkeit sieht deutlich öfter daran zu verdienen (...kostet ja alles..).


Man braucht ja nicht jedesmal einen Notar. Man kann den genauen Umfang der Vermächnisse auch durch testamentarische Verfügung (handschriftlich) und von beiden unterschrieben festlegen ohne dass ein Notar hinzugezogen werden muss.

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-- Editiert hh am 13.01.2015 12:28

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