--- editiert vom Admin
Regelung im Erbvertrag
8. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2008 | 06:31
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Regelung im Erbvertrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Januar 2008 | 08:08
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Hier ist was:
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Hat sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung jederzeit, insbesondere ohne vorheriges gerichtliches Urteil, betreiben. Vollstreckt der Gläubiger zu Unrecht, steht dem Schuldner der Rechtsweg offen, um sich zu verteidigen.
#2
Antwort vom 11. Januar 2008 | 12:45
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Nachtrag:
In eurem Fall heißt das, dass derjenige, der Forderungen hat, zuerst ein Urteil erwirken muss.
Und jetzt?
Schon
267.973
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten