Regelung im Erbvertrag

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.12.2009 10:12:11
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Regelung im Erbvertrag

--- editiert vom Admin

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hier ist was:

Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

Hat sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung jederzeit, insbesondere ohne vorheriges gerichtliches Urteil, betreiben. Vollstreckt der Gläubiger zu Unrecht, steht dem Schuldner der Rechtsweg offen, um sich zu verteidigen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Nachtrag:

In eurem Fall heißt das, dass derjenige, der Forderungen hat, zuerst ein Urteil erwirken muss.

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