Raus aus der erbgemeinschaft

4. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mora1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Raus aus der erbgemeinschaft

Hallo zusammen,
Ich habe zwei Anliegen und vielleicht weiß jemand wie man am besten damit umgeht.
Ich bin seid 12 Jahren Teil einer Erbengemeinschaft.
Diese besteht aus meinem Onkel und mir.also jeder besitzt 50%
Das Erbe besteht aus einem Gewerbegrundstück was durchgängig vermietet ist.
Mein Onkel ist im Testament als Verwalter benannt.
Ich bin Nutznießerin.er bekommt 10% als Vergütung vom netto Einkommen. Danach wird es durch zweigeteilt.
Mein Onkel ist immer sehr schwierig gewesen.hat mich oft beschimpft und es ärgert ihn zutiefst das ich das Erbe seiner Mutter mitnutze.
Nun ist es so das ich mich um kleiner Aufgaben auf dem Grundstück kümmere.unkraut beseitigen,schauen wenn Handwerker da waren ob alles rechtens ist usw..mein Onkel wohnt ca3autostunden entfernt und ich mache diese Aufgaben natürlich selbstverändlich danach nur eine Stunde entfernt wohne.
Jetzt kam an Weihnachten ein Brief von ihm das er die Vergütung von 10% auf 13% erhöht haben will. Ich solle ihm das schnellst möglich schriftlich bestätigen.
Er hat mir dann im Brief beschrieben das er die 10% durch zwei Teile( was ja nicht stimmt da er bevor geteilt wird die 10% Ausschüttung bekommt ) teilt und er keine Lust hätte für mich mit 5% ein Jahr lang zu arbeiten!!!
Ich verstehe diese Rechnung nichtbwirklich und weigere mich ihm das schriftlich zu bestätigen.
Es gab vorab kein Gespräch wo er mir seinen Frust mitgeteilt hat und auf dieser Ebene will ich nicht kommunizieren.
Ich seh es auch nicht ein.ich komme durch diese Mieteinnahmen absolut in die Progression mein Mann verdient auch ein wenig und dadurch ist die es sehr lästig weil alles in einen Topf geschmissen wird.es sind keine beständigen Mieteinnahmen.mein Onkel überweist mir immer im Laufe des Jahres die Geldbeträge wann es ihm passt..mal monatlich mal Monate garnicht.es stehen oft Nachzahlungen im Raum ob bei der Schule der Kinder oder Steuer oder wenn es mal wieder mehr war(es ist pendelt immer zwischen 11000 und 15000) oder die Krankenkasse. Mein Onkel ist Rentner und hat nie in seinem Leben gearbeitet und ist glaub ich aufwiese Einnahme angewiesen.
Jetzt meine erste Frage.
Kann er einfach auf 13% aufstocken?
Eine Bekannte von mir hat auch Immobilien die verwaltet werden und ihr Verwalter bekommt auch 10% Vergütung.
Meine zweite Frage ist wie ich am besten aus meinen Anteil rauskomme.
Ich habe nächstes Jahr die Möglichkeit mein Darlehen abzuzahlen und das würde ich gerne mit dem Geld des Grundstückes machen.
Ich hatte vor zwei Jahren meinem Onkel es schon angedeutet das dieses ständige nachzahlen und drauf zahlen nervt.sicherlich bleiben im Schnitt immer ein paar euros übrig aber ich weiß nie wieviel weil die Einnahmen so schwanken.
Ich möchte liebe meine Immobilie abzahlen und Schulden frei sein als dieses Mieteinnahmen weiter zu beziehen.
Mein Onkel ist völlig ausgerastet und hat sich natürlich gesperrt.ich hab's dann Ruhen lassen merke aber nach diesem Brief das es vielleicht jetzt angebracht ist diese Sache zum Ende zu bringen.
Ich habe damals ihn auch schon gefragt ob er mich nichtbauszahlen kann( Vermögen hat er ) aber da hat er mich nur angeschimpft das er diese ******* nicht alleine tragen will!!!!
Vielleicht weiß jemand Rat.
Vielen Dank schon mal
Viele Grüße mora 1981


-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

such mal im Internet mit dem Stichwort 'Teilungsversteigerung'

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mora1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe vorab schon von der teilversteigerung gehört. Wäre sehr unschön wenn es darauf hinaus laufen würde.
Wie handhabt sich das mit den 10% auf 13% Vergütung ?
Kann er von mir verlangen dies zu bestätigen oder ist es angebracht weil immobilenverwalter auch mehr bekommen ?
Vielen Dank für Antworten.
Mora 1981

-----------------
""

-- Editiert Mora1981 am 06.01.2015 09:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

quote:
Jetzt kam an Weihnachten ein Brief von ihm das er die Vergütung von 10% auf 13% erhöht haben will.

Mit welcher Begründung bzw. auf welcher Rechtsgrundlage?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mora1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Mit keiner Rechtsgrundlage. Er hält es für angebracht und hat keine Lust für 5% ein Jahr lang für mich zu arbeiten.
Wie gesagt finde ich seine Rechnung die 10% durch zwei zu teilen sehr fragwürdig da er ja vorab 10% Vergütung bekommt und erst dann werden die Mieteinnahmen durch zwei geteilt.
Ich habe doch keine 5% bezahlt oder sehe ich das alles völlig falsch?
Wie gesagt ich will ihm nicht zu stimmen wollte aber trotzdem wissen ob das die Regel ist einfach so erhöhen zu wollen und ob es tatsächlich zu wenig ist.
Vielen Dank
Mora1981

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ohne Vergütung bekäme er 100%/2 = 50%, mit Vergütung bekommt er (100%-10%)/2 + 10% = 55%. Also bekommt er durch seine Verwaltertätigkeit 5% mehr der Einnahmen als ohne,

Er sieht es aber dennoch falsch, denn die Verwaltertätigkeit macht er ja nicht nur für Dich, sondern auch für sich selbst. Es sind also in der Tat 10% der Einnahmen, die er als Verwalter erhält.

Einseitig kann er die Vergütung aber ohnehin nicht so ohne weiteres ändern, ihr habt eine vertragliche Vereinbarung - vielleicht nur mündlich, aber durch sein Schreiben hat er ja bestätigt, dass diese besteht.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
OhneParagrafen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und guten Abend,
die Frage zur Verhältnismäßigkeit der Vergütung kann hier
kein Leser so richtig einschätzen, weil man nicht weiß wieviel
Arbeit und eventuell auch Ärger mit der Arbeit/Verwaltung des
Gewerbegrundstückes verbunden ist.
Einen schönen Abend noch
ohne Paragrafen


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.624 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen