Guten Abend,
wir haben aktuell folgenden besonderen Fall, dazu zähle ich erst ein paar Fakten auf:
- wir sind 3 Geschwister
- unsere Mutter ist schon vor längerer Zeit verstorben
- unsere Großeltern, mütterlicherseits, ebenfalls
- es ist noch ein Onkel, Bruder unserer Mutter, da
- im Testament der Großeltern wurde festgelegt:
x daß der Onkel auf seinen Pflichtteil verzichtet, aber als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird
x vererbt wurde eine Immobilie (Haus), an uns 3 Geschwister
x auf Erbe haben wir erst Anspruch, wenn unsere Schwester volljährig wird (sind aber bereits im Grundbuch eingetragen)
Nun ist es bald soweit, daß unsere Schwester volljährig wird.
Aber wir wissen nicht, ab wann wir das Recht haben, uns das Haus mal anzusehen.
Mein Bruder hätte Interesse, das Haus eventuell zu sanieren und zu beziehen, aber dazu brauchen wir mehr Informationen.
z.B. Gutachter, eventuell auch Baufirma. Wir wissen derzeit nichts genaues über den Zustand des Hauses.
Und: es sind derzeit Mieter im Haus. Ab wann dürfen diese wegen Eigenbedarf gekündigt werden?
Problematik an der ganzen Geschichte: es ist kein Gespräch mit dem Onkel möglich. Er wünscht keinen Kontakt. Eine friedliche Lösung ist in der Hinsicht einfach nicht möglich. Wann ist es dann ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, damit wir alles langsam ins Rollen bringen? Oder ist das erst möglich ab dem 18. Geburtstag unserer Schwester.
Wir haben noch 1 1/2 Jahre bis zur Volljährigkeit unserer Schwester. Wenn ich mich richtig informiert habe, müßte man wegen Eigenbedarf ja schon 1 Jahr vorher kündigen.
Hat jemand Rat für diese verzwickte Situation?
Probleme mit Testamentsvollstrecker
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ich empfehle Ihnen, sich in diesem Fall bereits jetzt von einem Anwalt beraten zu lassen, der möglichst sowohl im Erb- als auch im Mietrecht tätig ist (Schwerpunkt des Falles dürfte allerdings im Erbrecht liegen).
Entscheidend sind in Ihrem Fall die genauen Bestimmungen, die das Testament in Bezug auf die Testamentsvollstreckung enthält. Von deren Ausgestaltung hängen Ihre Rechte (insbesondere Ihre Verfügungsbefugnis über die Immobilie) ab. Daher sollten Sie das Testament unbedingt zu dem Beratungstermin mitnehmen. Es kommt auf den genauen Wortlaut des Testaments an.
Aufgrund Ihrer Schilderung über das Verhalten Ihres Onkels als Testamentsvollstrecker erscheint seine persönliche Eignung für das Amt des Testamentsvollstreckers fraglich. Hier könnte daher auch geprüft werden, ob Erfolgsaussichten hinsichtlich einer Amtsenthebung bestehen.
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