Pflichtteilskürzung durch Berliner Testament möglich?

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
BerlinerTestament
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilskürzung durch Berliner Testament möglich?

Hallo, ich habe eine Frage an die Erbrechtsexperten im Forum hier, wobei ich vorher den Sachverhalt ein wenig darstellen muss/will:
Mann und Frau sind verheiratet und der Mann hat eine erwachsene Tochter aus 1.Ehe, ist also weder gemeinsame Tochter der beiden Ehepartner noch wurde die Tochter von ihrer "Stiefmutter" adoptiert.
Der Mann hat noch 2 Geschwister und die Frau 3 Geschwister.

Mann und Frau setzen nun ein Berliner Testament auf, in welchen sich die Ehegatten gegenseitig als Erbe einsetzen.
Es wird eine Regelung getroffen, die bestimmt, dass wenn der letzte Ehegatte stirbt, soll
die Tochter des Mannes zu 50 % erben, die beiden Geschwister des Mannes jeweils 10 % und die 3 Geschwister der Frau ebenfalls 10 %.

Ich wollte die Frage in den Raum stellen, ob dies unwirksam ist, da die Geschwister der Frau (sollte diese zuletzt sterben) in ihrem Pflichtteil beschnitten werden würden, sprich diese würden weniger als den Pflichtteil bekommen, auf denen diese ja eigentlich einen Anspruch in voller Höhe hätten?
Könnte sogar eine Sittenwidrigkeit im Raum stehen?

Bin für Anregungen und vielmehr natürlich Antworten dankbar. :-)

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Geschwister haben keinen Pflichtteilanspruch, also kann der auch nicht "beschnitten" werden durch ein Testament.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Es wird eine Regelung getroffen, die bestimmt, dass wenn der letzte Ehegatte stirbt, soll
die Tochter des Mannes zu 50 % erben, die beiden Geschwister des Mannes jeweils 10 % und die 3 Geschwister der Frau ebenfalls 10 %.

Es ist ungewöhnlich die Geschwister zu (Mit)Erben einzusetzen, wenn Kinder vorhanden sind.
Zitat:
...auf denen diese ja eigentlich einen Anspruch in voller Höhe hätten?

Die Geschwister haben keine Ansprüche.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

1x Hilfreiche Antwort

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