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Pflichtteilsberechnung
12. Dezember 2008
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Frage vom 12. Dezember 2008 | 15:13
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteilsberechnung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2008 | 16:15
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Mit viel Pech ist der Verkaufspreis die Berechnungsgrundlage, denn schließlich hast du die Immo ja zu diesem Wert verkauft.
#2
Antwort vom 12. Dezember 2008 | 18:27
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Pech spielt da keine Rolle, sondern nur der Verkaufspreis.
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