Hallo zusammen,
leider hat sich bei uns folgender Sachverhalt ergeben und wir fragen uns, ob wir hier von der eigenen Familie ausgestochen werden:
Ein Vater 2er Töchter, überschreibt zu Lebzeiten erst ein Grundstück mit einem Wert von ca. 80000€ (ca. in 2009, mit 53 Lebensjahren) ausschließlich an seine erstgeborene Tochter. 7 Jahre später (per 31.12.16 , mit 60 Lebensjahren) überschreibt er ein vollständiges Unternehmen (inkl. dem kompletten Inventar und Maschinenpark) und ein dazugehöriges Grundstück inkl. Gebäude und einer vermieteten Wohneinheit mit einem Wert von ca. 500000€, erneut lediglich der erstgeborenen Tochter.
Gibt es in dieser Konstellation überhaupt einen Pflichtteilsanspruch der zweitgeborenen Tochter? Gibt es bei vorhandenem Anspruch Verjährungsfristen? Muss man den Pflichtteilsanspruch dann unter Umständen sogar anmelden oder unmittelbar einfordern?
Ich bedanke mich vorab für ein Feedback zu dieser Situation.
Viele Grüße
Josef
Pflichtteilsanspruch bei Überschreibungen
23. April 2017
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Frage vom 23. April 2017 | 11:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch bei Überschreibungen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. April 2017 | 23:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Zu Lebzeiten des Vaters gibt es keine Ansprüche. Bei seinem Tod kann die Zweitgeborene ggf. einen Pflichtteilergänzungsanspruch haben.
Wenn zwischen Schenkung und Tod des Vaters mehr als 10 Jahre vergehen müssen dafür aber noch besondere Umstände hinzukommen. Dann gilt das nur, wenn sich der Vater Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vorbehalten hat.
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