Hallo ,
Bei der Familienkonstellation Ehepaar mit einem Sohn ist der Ehemann verstorben. Der Sohn ist das leibliche Kind der Ehefrau und somit der Stiefsohn des Ehemanns. Der Ehemann hat ein Testament erlassen, wo er den Stiefsohn als Alleinerben eingesetzt hat. Meiner Kenntnis nach, hat die Ehefrau einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Stiefsohn, bzw gegen ihren leiblichen Sohn. Wenn ja, weis jemand wie hoch der sein wird?
Es gibt evtl. noch einen Bruder des verstorbenen Ehemann, aber aufgrund des Testamentes dürfte ja nur die Ehefrau einen Pflichtteilanspruch haben, oder
Pflichtteilsanspruch Ehefrau gegenüber Stiefsohn
11. Juli 2017
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Frage vom 11. Juli 2017 | 20:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch Ehefrau gegenüber Stiefsohn
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#1
Antwort vom 12. Juli 2017 | 08:11
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 297x hilfreich)
ZitatMeiner Kenntnis nach, hat die Ehefrau einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Stiefsohn, bzw gegen ihren leiblichen Sohn. :
Grundsätzlich ja.
ZitatWenn ja, weis jemand wie hoch der sein wird? :
Kann man nicht sagen, ohne den Güterstand zu kennen.
ZitatEs gibt evtl. noch einen Bruder des verstorbenen Ehemann, aber aufgrund des Testamentes dürfte ja nur die Ehefrau einen Pflichtteilanspruch haben, oder :
Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.
#2
Antwort vom 12. Juli 2017 | 08:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Es handelt sich um Zugewinngemeinschaft. Es gibt keinen Ehevertrag oder Gütertrennung
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#3
Antwort vom 12. Juli 2017 | 10:07
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 297x hilfreich)
Dann würde ich denken: Nach § 1931 I BGB beträgt der gesetzliche Erbteil der Ehefrau 1/2 des Nachlasses. Ihr Pflichtteil beträgt folglich 1/4 des Nachlasses. Hinzu kommt der Zugewinnausgleich nach § 1371 II BGB
#4
Antwort vom 12. Juli 2017 | 10:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort
#5
Antwort vom 12. Juli 2017 | 23:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47490 Beiträge, 16808x hilfreich)
Und da der Zugewinnausgleich im Extremfall auch 1/2 des Nachlasses ausmachen kann, bekommt die Ehefrau mindestens genau so viel wie der Stiefsohn, im Extremfall aber sogar das 3-fache des Stiefsohnes.
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