Pflichtteilsanspruch Ehefrau gegenüber Stiefsohn

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
juereju
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch Ehefrau gegenüber Stiefsohn

Hallo ,

Bei der Familienkonstellation Ehepaar mit einem Sohn ist der Ehemann verstorben. Der Sohn ist das leibliche Kind der Ehefrau und somit der Stiefsohn des Ehemanns. Der Ehemann hat ein Testament erlassen, wo er den Stiefsohn als Alleinerben eingesetzt hat. Meiner Kenntnis nach, hat die Ehefrau einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Stiefsohn, bzw gegen ihren leiblichen Sohn. Wenn ja, weis jemand wie hoch der sein wird?

Es gibt evtl. noch einen Bruder des verstorbenen Ehemann, aber aufgrund des Testamentes dürfte ja nur die Ehefrau einen Pflichtteilanspruch haben, oder

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von juereju):
Meiner Kenntnis nach, hat die Ehefrau einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Stiefsohn, bzw gegen ihren leiblichen Sohn.


Grundsätzlich ja.

Zitat (von juereju):
Wenn ja, weis jemand wie hoch der sein wird?


Kann man nicht sagen, ohne den Güterstand zu kennen.

Zitat (von juereju):
Es gibt evtl. noch einen Bruder des verstorbenen Ehemann, aber aufgrund des Testamentes dürfte ja nur die Ehefrau einen Pflichtteilanspruch haben, oder


Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
juereju
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es handelt sich um Zugewinngemeinschaft. Es gibt keinen Ehevertrag oder Gütertrennung

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)

Dann würde ich denken: Nach § 1931 I BGB beträgt der gesetzliche Erbteil der Ehefrau 1/2 des Nachlasses. Ihr Pflichtteil beträgt folglich 1/4 des Nachlasses. Hinzu kommt der Zugewinnausgleich nach § 1371 II BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
juereju
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47490 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und da der Zugewinnausgleich im Extremfall auch 1/2 des Nachlasses ausmachen kann, bekommt die Ehefrau mindestens genau so viel wie der Stiefsohn, im Extremfall aber sogar das 3-fache des Stiefsohnes.

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