Pflichtteilberechtigter- Muss ich auch Bestattungskosten tragen ?

30. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1104
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtteilberechtigter- Muss ich auch Bestattungskosten tragen ?

Ich bin Pflichtteilberechtigter ( erhalte somit nur 25 % des Nachlasses - in diesem Fall: Bargeld/ Sparguthaben ).

Muss ich auch anteilig die Bestattungskosten/Steinmetzkosten/ Kosten der Gemeinde tragen, wenn ja, wieviel % davon ?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ein Pflichtteilsberechtigter hat einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils gegen den Erbe. Er bekommt daher keinen Anteil an dem Erbe (z.B. Sparguthaben) und hat auch eine ganz andere rechtliche Stellung als ein Erbe.

Daher kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob man Erbe mit einer Quote in Höhe des Pflichtteils geworden ist oder ob man enterbt worden ist und deswegen den Pflichtteil erhält.

Da die Beerdigungskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören, mindern sie den Nachlasswert und somit auch den Pflichtteil.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.556 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen