Pflichtteilberechnung - Gehören die Kosten für ein Grabmal zu den Beerdigungskosten?

7. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
trauermaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteilberechnung - Gehören die Kosten für ein Grabmal zu den Beerdigungskosten?

Wie wird ein Pflichtteil errechnet?

Ermasse:
Grundstücke, Haus, Sparguthaben, Milchkontingent, Hausrat

Werden bei der Pflichtteilsberechnung die Beerdigungskosten abgezogen? Gehören die Kosten für ein Grabmal zu den Beerdigungskosten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der Pflichtteil wird aus dem Gesamtvermögen des Verstorbenen berechnet. Dazu gehört alles.

Beerdigungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und reduzieren somit den Nachlass und damit auch den Pflichtteil. Sie müssen dem Lebensstandard des Verstorbenen gegenüber angemessen sein. Im Regelfall gehört daher auch ein Grabmal zu den Beerdigungskosten.

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