Pflichtteil: warum schreibt uns das Gericht ob wir Erbe annehmen wenn wir nicht erbberechtigt sind?

28. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2012 20:42:50
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Pflichtteil: warum schreibt uns das Gericht ob wir Erbe annehmen wenn wir nicht erbberechtigt sind?

Hilfe , was soll ich nun glauben .
Meine Tante ist verstorben .
Mein Vater (ihr Bruder) ist schon vorverstorben.
Meine Tante hat meinen Bruder als Alleinerben eingesetzt .
Wir haben zwar ein Schreiben vom Gericht bekommen das wir in der gesetzlichen Erbfolge sind weil wir die nächsten Angehörigen sind .Nun hat uns aber ein Anwalt mitgeteilt wir(meine Schwester und ich ) hätten nicht mal einen Anspruch auf ein Pflichtteil .
Nur warum schreibt uns das Gericht an ob wir das Erbe annehmen wenn wir nicht erbberechtigt sind ?

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-- Editiert miikka2006 am 28.01.2012 12:35

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die gesetzlichen Erben müssen von dem Vorhandensein eines Testaments benachrichtigt werden. Den gesetzlichen Erben wird somit die Möglichkeit gegeben gegen das Testament etwaige Einwendungen zu erheben(z.B. weil der Testierer zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung geschäftsunfähig war).



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#2
 Von 
guest-12328.01.2012 20:42:50
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Na damit ist ja meine Frage nicht beantwortet .
Sind wir gesetzliche Erben und haben ein Anspruch auf ein Erbe (Pflichtteil) oder nicht ?


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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Entscheident ist, was euch ein Gericht schreibt. Woher kommt denn der Anwalt? Hat jemand gegen das Testament der Tante geklagt? Dann muss er die Klage bei Gericht einreichen und nicht euch schreiben. Vielleicht will euch nur jemand bange machen?

Ihr seid die Erben eures Vaters, da er bereits verstorben ist, tretet ihr praktisch in sein Recht ein.

Gäbe es kein Testament, dann sähe die Sache anders aus. Aber die Tante hat ja ihren Bruder benannt. Da ja auch ihr bekannt sein sollte, dass er nicht mehr lebt und sie ihr Testament nicht geändert hat, ist klar, dass sie damit wollte, dass seine Erben das Geld erhalten.

Allerdings - ganz sicher könnte eine Auskunft von HH sein, die ist da sehr fit.

Anwälte schreiben gerne, ich würde den Brief erst einmal zur Seite packen und nicht weiter darüber nachdenken. Sollte ein neueres "Testament" vorliegen, dann ist es seine Aufgabe, dieses bei Gericht einzureichen. Dann muss ggf. - von euch - entschieden werden - ob ihr dagegen klagt.


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#4
 Von 
guest-12328.01.2012 20:42:50
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo TiA2010
ich meinte meinen Bruder nicht meinen Vater.
Wir (meine Bruder ,meine Schwester und ich ) sind die gesetzlichen Erben .
Mein Bruder ist wohl in einem Testament als Aleinerbe eingesetzt , aber es kann ja nicht sein das wir keinen Anspruch auch ein Pflichtteil haben

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn Dein Bruder als Alleinerbe eingesetzt wurde, dann hast Du weder einen Erbanspruch noch einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Nur Kinder, Ehegatten und Eltern sind pflichtteilsberechtigt. Zu dieser Gruppe gehört Ihr nicht.

Die Nachricht vom Amtsgericht dient dann lediglich dazu, Dich über den Inhalt des Testamentes zu informieren und Dir die Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen das Testament geltend zu machen.

Die Auskunft des Anwaltes ist korrekt.

@TiA2010
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist nicht der Bruder der Verstorbenen (Vater der Fragestellerin) als Alleinerbe eingesetzt worden, sondern vielmehr der Bruder der Fragestellerin und der lebt noch.

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#6
 Von 
guest-12328.01.2012 20:42:50
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

HH , in dem Schreiben vom Gericht steht das wir in der gesetzlichen Erbfolge sind .
Und wenn wir nicht erbberechtigt sind warum müssen wir das Erbe annehmen ?


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#7
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Möglicherweise hat das Testament ja einen formellen Mangel und ist nicht gültig.

Wenn also das Gericht euch fragt, ob ihr das Erbe annehmt, dann nehmt es doch an (falls ihr sicher seid, das die Tante nicht nur Schulden vererbt hat). Was der Anwalt eures Bruders meint, das muß euch nicht interessieren.

Falls ihr unsicher seid, dann geht schleunigst selbst zu einem Anwalt und laßt euch beraten. Ohne Kenntnis aller Unterlagen (Testament, Briefe von Gericht und Anwalt des Bruders) läßt sich hier nur spekulieren!

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Bevor man einen RA einschaltet, könnte man sich zunächst auch beim NG erkundigen.

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#9
 Von 
speedy0713
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Mikka,

ihr seid zwar erbberechtigt, aber nicht pflichtteilsberechtigt.

Ihr habt keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, aber es kann evtl. sein, dass eure Tante euch etwas "vermacht" hat. Sprich, dass ihr evtl. einen Geldbetrag oder ähnliches lt. Testament "vermacht" bekommen sollt.
Wenn ihr ein Schreiben vom Gericht habt, müsste auch eine Kopie des Testaments dabei sein, in dem ihr sehen könnt, was an euch gehen soll. Wenn nicht, bei Gericht mal nachfragen, was das soll.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
in dem Schreiben vom Gericht steht das wir in der gesetzlichen Erbfolge sind.


Die aber aufgrund des Testamentes nicht gilt. Das ist nur ein Hinweis darauf, dass ihr ohne Vorhandensein des Testamentes geerbt hättet und nun durch das Testament enterbt worden seid.

quote:
Und wenn wir nicht erbberechtigt sind warum müssen wir das Erbe annehmen?


Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so im Schreiben des Amtsgerichtes steht. Gib hier doch mal genau wieder, was das Amtsgericht geschrieben hat.




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