Pflichtteil für Bruder

18. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)
Pflichtteil für Bruder

Hallo, heute war Testamentseröffnung meiner verstorbenen Mutter.
Meine Mutter hat mich als alleinerbin eingesetzt obwohl ich noch einen Bruder habe.
Die Dame am Nachlassgericht meinte ihm stünde ein Pflichtteil zu ( Eigentumswohnung, Auto, Bargeld) und ich bekomme meinen Erbschein erst wenn die Anhörung von meinem Bruder erfolgt ist.
Wie hoch ist ein Pflichtteil?
Wer errechnet den Pflichtteil?
Wie geht das weiter?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Den Nachlass bewerten und zusammenrechnen abzüglich
Verbindlichkeiten am Todestag, und abzüglich Beerdigungskosten.
Davon bekommt Ihr Bruder 1/4 in Bare Münze.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deie Antwort aber wer berechnet das? Es ist eine Eigentumswohung vorhanden, ein Auto und es ist Geld da! Wer berechnet den wert der Wohnung und des Autos?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Danke für deie Antwort aber wer berechnet das?


Du! Selbstverständlich kannst Du Dir dazu Unterstützung von einem Anwalt holen.

quote:
Wer berechnet den wert der Wohnung und des Autos?


Entweder einigt man sich mit dem Bruder auf einen Wert oder man lässt ein Gutachten erstellen. Man sollte sich mit dem Bruder darüber einigen, wie die Wertermittlung erfolgen soll, da der Bruder ein Gutachten, das alleine von Dir beauftragt wurde, nicht anerkennen muss.

quote:
ich bekomme meinen Erbschein erst wenn die Anhörung von meinem Bruder erfolgt ist.


Das ist wohl richtig, jedoch hat der Bruder fast keine Möglichkeit, die Erteilung des Erbscheins zu verhindern. Die Erteilung des Erbscheins hängt jedenfalls nicht davon ab, ob Du Dich mit Deinem Bruder über die Auszahlung des Pflichtteils geeinigt hast.


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