Hallo,
folgender Sachverhalt: Die Großmutter hat 2 Kinder (Sohn und Tochter). Der Sohn ist verstorben. An seine Stelle treten seine 3 Kinder in die Erbfolge.
Die Großmutter hat diese 3 Enkel jedoch enterbt und will ihrer Tochter das ganze Erbe vermachen.
Beträgt der Pflichtteil der Enkel, bei einer Erbmasse von etwa 160.000 EUR, zusammen 40.000 EUR? Also jeweils 13.333 EUR?
Kann man diese Rechnung bestätigen oder ist das komplett falsch?
Liebe Grüße
Pflichtteil der Enkel
7. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2005 | 23:10
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil der Enkel
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2005 | 23:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Rechnung ist korrekt, falls der Großvater bereits verstorben ist.
Die Tochter muss nach dem Tod der Großmutter das Geld an die Enkel auszahlen.
#2
Antwort vom 7. Januar 2005 | 23:18
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Dankeschön für die Antwort!
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten