Pflichtteil bei Patchwork-Familie

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Müllerlüdenscheidt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtteil bei Patchwork-Familie

Ich wäre dankbar, wenn ich zu folgendem Sachverhalt eine kompetente Auskunft bekommen könnte, denn wir sind in der Familie unterschiedlicher Meinung.
Sachverhalt:
Meine Eltern hatten ein Berliner Testament gemacht unbd mein Vatre ist 1980 verstorben.
Ich und meine zwei Geschwister haben seinerzeit keinen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht.

Einge Jahre später heiratete meine Mutter wieder.
Ihr Mann/mein Stiefvater war ebenfalls verwitwet, hatte ebenfalls ein Berliner Testament mit seiner verstorbenen Frau und ebenfalls zwei Kinder, die auch keine Ansprüche geltend gemacht haben, als seine erste Frau/ihre Mutter verstorben ist.

Meine Mutter und mein Stiefvater haben ein Testament gemacht, worin sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Fragen:
Wie ist die Erbfolge, wenn mein Stiefvater verstirbt?
Erbt meine Mutter 100 %?
Welchen Anspruch haben die Kinder meines Stiefvaters?

Das ich mit meinen Geschwistern meinem Stiefvater gegenüber nicht erbberechtigt sind, ist klar.

Für Antworten bin ich dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Meine Mutter und mein Stiefvater haben ein Testament gemacht, worin sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach unwirksam. Das Berliner Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden.

Welche Art der Verfügung wurde genau getroffen? Wurde Dein Vater Vollerbe oder Vorerbe? Gibt es eine Wiederverheiratungsklausel? Falls es eine gibt: Wann genau war die erneute Heirat? Da gibt es u.U. eine 30jährige Verjährungsfrist zu beachten.

-- Editiert von JogyB am 14.01.2016 20:35

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#2
 Von 
Müllerlüdenscheidt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank schon mal.

Das ist klar, dass die Berliner Testamente ihre Wirksamkeit behalten.

Aber meine Mutter und Siefvater haben sogar bei einem Notar ihr z. Z. bestehendes Testament gemacht.

Inwiefern ist es von Bedeutung, ob mein vertorbener Vater Voll- oder Vorerbe war? Die Frage erschließt sich mir nicht und ich weiß es auch nicht.

Eine Wiederverheiratungsklausel erhielten die Testamente von meiner Mutter und meinem Stiefvater nicht.

Aber wie wäre es denn zu beantworten, wenn das jetzige Testament meiner Mutter/Stiefvater tatsächlich unwirksam sein sollte und die gesetzliche Erbfolge eintritt?

Welche Ansprüche haben dann die Kinder meines Stiefvaters aus erster Ehe, wenn mein Stiefvater verstirbt?


2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Aber wie wäre es denn zu beantworten, wenn das jetzige Testament meiner Mutter/Stiefvater tatsächlich unwirksam sein sollte und die gesetzliche Erbfolge eintritt?


Warum sollte dann die gesetzliche Erbfolge eintreten? In dem Fall gelten die alten Berliner Testamente. Der neue Ehegatte hat lediglich einen Pflichtteilsanspruch.

Zur Klarstellung: Bei einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein und die Kinder als Schlusserben.

Zitat:
Aber meine Mutter und Siefvater haben sogar bei einem Notar ihr z. Z. bestehendes Testament gemacht.


War dem Notar bekannt, dass beide an ein Berliner Testament gebunden sind?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Müllerlüdenscheidt):
Inwiefern ist es von Bedeutung, ob mein vertorbener Vater Voll- oder Vorerbe war?

Das wirkt sich auf zum einen auf den Pflichtteilsanspruch des Stiefvaters aus. War Deine Mutter Vorerbin, dann hat er an dem von Deinem Vater vererbten Vermögen keinen Pflichtteilsanspruch. War sie Vollerbin hingegen schon.

Zudem ist sie als Vorerbin nicht so frei in der Verfügungsgewalt über das Erbe, bspw. darf sie Immobilien nicht veräußern.

-- Editiert von JogyB am 14.01.2016 23:12

0x Hilfreiche Antwort

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