Pflichtteil auszahlen...

28. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)
Pflichtteil auszahlen...

Hallo!
Ich hatte vor zwei Wochen ein Gespräch mit meinem Vater, er meinte das er mir gerne vor seinem tot meinen Pflichtteil auszahlen will und ich soll es mir überlegen.
Ich habe noch zwei Geschwister und eine Halbschwester.
Meine Halbschwester wurde schon ausbezahlt, meine andere Geschwister solllen erst nach dem tot erben (normales Erbe kein Pflichtteil).
Seine Begründung ist, das er kein Streit will wenn er mal stirbt.
Damit würde ich nichts mehr bekommen wenn es soweit ist (wobei ich daran nicht denken mag).
Meine Eltern sind verheiratet, leben aber in einer Gütertrennung.
Ich hab allerdings das Gefühl das ich viel weniger bekommen soll was mir zusteht (sie sind vermögend) und eigentlich kann und will ich so eine Entscheidung im Moment noch nicht treffen :(

Was Ratet ihr mir?

Danke

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von Gina2012):
Ich hab allerdings das Gefühl das ich viel weniger bekommen soll was mir zusteht (sie sind vermögend)


Was glaubst Du denn, was Dir zusteht? Nur sterben macht Erben.

Einen ernsthaften Rat kann Dir hier ohne Einblick in Eure familiären Verhältnisse keiner geben. Wenn Dein Vater morgen im Spielkasino alles verzockt, einer Geliebten Juwelen schenkt oder mehrjährig auf Weltreise geht, könnte es aber auch sein, dass in (hoffentlich vielen Jahren) überhaupt nichts mehr da ist.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
und will ich so eine Entscheidung im Moment noch nicht treffen


Dann mach es nicht.

Zitat:
Ich hab allerdings das Gefühl das ich viel weniger bekommen soll was mir zusteht


Der Pflichtteil ist sowieso der Mindestanspruch. Wenn es ihm tatsächlich um Streitvermeidung geht, dann sollte er deutlich mehr bieten.

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#3
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Meine Eltern haben erst ein Haus gebaut in der Innenstadt, das is sicher 1.5 Millionen wert wenn man sich die Immobilien Preise da anschaut. Dazu gibt es noch so Vermögen das auf der Bank liegt.

Wenn ich meinen pflichtanteil bekomme, kann es trotzdem sein das er in 10 Jahren mehr ist (weniger nicht, da meine Eltern sehr sparsam sind)

Dazu würde ich nur einmal erben wenn mein Vater stirbt, wenn meine Mutter dann von uns geht hab ich Quasie Pech.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich meinen pflichtanteil bekomme, kann es trotzdem sein das er in 10 Jahren mehr ist


Wie hoch der jetzige Betrag ausfällt hängt nicht zuletzt von Deinem Verhandlungsgeschick ab.
Hat Dein Vater denn schon einen Betrag genannt?

Warum sollst Du nur den Pflichtteil bekommen?

Zitat:
Dazu würde ich nur einmal erben wenn mein Vater stirbt, wenn meine Mutter dann von uns geht hab ich Quasie Pech.


Wie meinst Du das? Erbansprüche bestehen gegenüber beiden Elternteilen.

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#5
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja er hat den Betrag genannt, der mir aber in meinen Augen zu ihrem Vermögen gering vorkommt, trotz das ich nur den plichtteil ist.

Ich soll nur dem Pflichtteil bekommen weil es früher Streit gab und er mich Quasie enterbt hat.

Wenn mein Vater stirbt dann bekomme ich ja Quasie sein Erbe. Aber ich habe ja noch eine Mutter, die dann auch vermögend ist, da würde ich nochmal erben oder nicht?

-- Editiert von Gina2012 am 30.04.2018 13:55

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#6
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Wenn er dich bereits enterbt hat, hast du auch nach seinem Tod nur Anspruch auf dein Pflichtteil.

Sollten deine Eltern zum Pflegefall werden, dann schrumpft das Vermögen recht schnell.

Deine Eltern bzw. dein Vater könnten ja auch alles deinen beiden Geschwistern schenken, nach 10 Jahren hast du nicht mal Anspruch auf einen Ergänzungsanspruch.

Nimm was sie dir "warm" geben und genieße dein Leben. Vielleicht erlebst du ja das mögliche Erbe gar nicht mehr.

Kleine Hexe

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#7
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Aber wie berechnet man den Pflichtteil? Wird der im Erbe JETZT schon fest gelegt?

Erbe ich nur bei meinem Vater oder auch meiner Mutter?

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#8
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

In dem Vertrag steht das ich auf meinen Pflichtteil verzichte und das von beiden Elternteilen aus.
Wenn ich jetzt verzichtet, könnten meine Eltern mir doch noch was vererben falls sie sich Unentschieden oder is es dann Pech?

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich jetzt verzichtet, könnten meine Eltern mir doch noch was vererben falls sie sich Unentschieden


Wenn Du nur auf den Pflichtteil und nicht auf den Erbteil verzichtest, dann können sie das.

Zitat:
Aber wie berechnet man den Pflichtteil?


Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Mir ist jedoch unklar, über welchen Elternteil Du mit Deiner Halbschwester verwandt bist.

Zitat:
Wird der im Erbe JETZT schon fest gelegt?


Im Prinzip ja. Es gibt jetzt Geld, dafür aber (wahrscheinlich) kein Erbe.

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#10
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Halbschwester väterlicher Seite, wobei sie mittlerweile ausgezahlt ist.

Erbteil bedeutet? Ich bekomm ja nur den Pflichtteil da ich enterbt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Erbteil bedeutet?


Wenn Deine Eltern Dir testamentarisch etwas zukommen lassen, dann ist das ein Erbteil. Dein Mindestanspruch ist der Pflichtteil. Wenn Du nur auf den Pflichtteil verzichtest, nicht jedoch auf den Erbteil, dann können Deine Eltern frei entscheiden, welches Erbe Du bekommen sollst. Sie können Dich auch komplett enterben.

Wenn man auf den Erbteil verzichtet, dann ist man komplett aus der Erbfolge raus, nicht jedoch, wenn man nur auf den Pflichtteil verzichtet.

Zitat:
Halbschwester väterlicher Seite


Wenn Dein Vater zuerst verstirbt, dann beträgt Dein Pflichtteil 1/16 von Deinem Vater und 1/6 von Deiner Mutter, wobei der Nachlass Deiner Mutter auch das umfasst, was sie von Deinem Vater geerbt hat.

Wenn Deine Mutter zuerst verstirbt, dann beträgt Dein Pflichtteil 1/12 von Deiner Mutter und 1/8 von Deinem Vater, wobei der Nachlass Deines Vaters auch das umfasst, was er von Deiner Mutter geerbt hat.

Daher würde ich hier als Abfindungszahlung mindestens 1/6 des gemeinsamen Vermögens Deiner Eltern als angemessen sehen.

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag bedarf übrigens der notariellen Beurkundung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag bedarf übrigens der notariellen Beurkundung.


Ja ich weiß, der Vordruck vom Notar ist schon hier.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

@hh
Kannst du mir mal eine privat Nachricht senden...ich finde es nicht, würde dir gern die Kopie zukommen lassen

0x Hilfreiche Antwort

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