hallo,
wenn ein elternteil stirbt und der andere alleinerbe wird, und eines der kinder nur den pflichtanteilanspruch hat, muss der ueberlende alleinerbe den pflichtanteil sofort auszahlen, oder wird dieser erst faellig, wenn der alleinerbe gestorben ist?
danke fuer antworten.
waltraud
Pflichtteil auszahlen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Es muss nur der Pflichtteil vom Nachlass des bereits verstorbenen Elternteils ausgezahlt werden - ein Pflichtteil vom Nachlass des noch lebenden Elternteils kann nicht gefordert werden.
danke, herr mcneubert
wissen sie auch _wann_ der pflichtteil vom nachlass des verstorbenen elternteils ausbezahlt werden muss? unmittelbar nach dem tod oder gibt es eine minimum/maximum frist?
waltraud
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Fristen gibt es da eigentlich nicht - der Anspruch auf den Pflichtteil besteht mit dem Tod. Aber eine sofortige Auszahlung ist ja meistens schon praktisch nicht möglich - erst muss der genaue Wert des Nachlasses ermittelt werden - mit einem Rechtsanwalt können sie die Auszahlung sicher noch etwas weiter hinausschieben...
nochmals danke - ich werde da wohl demnaechst auf sie zurueckkommen muessen.
beste gruesse
waltraud
Wieder einer meiner Auffassung nach regelreche Schande von einer Anfrage wie man noch zu Lebzeiten eines Elternteils an das Geld von einem sogenannten Pflichteil eines schon verstorbenen Elternteils kommen kann.
Sie sollten sich etwas Schämen.
info-neugierde hatte am 07.01.04 einen schlechten Tag
vor allen Dingen hat er mal wieder nicht verstanden worum es hier ging denn Waltraud muß den Pflichteil zahlen und nicht sie will den Pflichtteil einklagen.
Erst lesen dann denken und dann schreiben
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